Hallo,
seit einigen Jahren haben wir ein gerichtliches Urteil zum Umgang.
Leider ging es nicht mehr ohne, da KV dachte, er kann kommen und gehen wie er will. Ständig gab es Theater.
Um Ruhe reinzubringen, wurde der Umgang einschließlich Ferien und Feiertagen schriftlich fixiert, alle Ferien hälftig.
Im Urteil steht:
"Wenn dem Ferienkontakt ein Umgangswochenende vorausgeht, findet die Abholung am Freitag um 18 Uhr statt"
KV wohnt etwas weiter weg, es wäre quatsch, das Kind dann sonntags 18 Uhr zurück zu bringen, um es dann montags wieder abzuholen.
"Wenn das nicht der Fall ist, soll das Kind montags um 11:00 Uhr abgeholt werden"
Sommerferien NRW:
Donnerstag 22.6. bis 4.8.
Kind ist die zweite Hälfte der Ferien beim Vater.
KV hat mir nun wieder seinen Anwalt auf den Hals gehetzt, da er eine sehr interessante Vorstellung des Beginns seiner Ferienhälfte hat und ich damit nicht einverstanden bin.
Am wievielten Juli ist eurer Meinung nach Abholung?
Gespannte Grüße
seit einigen Jahren haben wir ein gerichtliches Urteil zum Umgang.
Leider ging es nicht mehr ohne, da KV dachte, er kann kommen und gehen wie er will. Ständig gab es Theater.
Um Ruhe reinzubringen, wurde der Umgang einschließlich Ferien und Feiertagen schriftlich fixiert, alle Ferien hälftig.
Im Urteil steht:
"Wenn dem Ferienkontakt ein Umgangswochenende vorausgeht, findet die Abholung am Freitag um 18 Uhr statt"
KV wohnt etwas weiter weg, es wäre quatsch, das Kind dann sonntags 18 Uhr zurück zu bringen, um es dann montags wieder abzuholen.
"Wenn das nicht der Fall ist, soll das Kind montags um 11:00 Uhr abgeholt werden"
Sommerferien NRW:
Donnerstag 22.6. bis 4.8.
Kind ist die zweite Hälfte der Ferien beim Vater.
KV hat mir nun wieder seinen Anwalt auf den Hals gehetzt, da er eine sehr interessante Vorstellung des Beginns seiner Ferienhälfte hat und ich damit nicht einverstanden bin.
Am wievielten Juli ist eurer Meinung nach Abholung?
Gespannte Grüße