ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

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Wohnvorteil erhöhung bei Kindesunterhalt

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Wuerzburger

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  • Wuerzburger -

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    Beim Trennungs- und Ehegatttenunterhalt - ja. Bedauerlicherweise später bei der Ermittlung des Kindesunterhaltes - nicht. So kommt es dann dazu, dass der Unterhaltspflichtige alles offen legen muss und veranschlagt wird. Der/die Unterhaltsempfänger(in)…
  • BRUMMEL -

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    Danke schonmal für die Antworten. Den Wohnvorteil gibt es auch bei dem Unterhaltsempfänger (Frau) und wird für den Mehr/Sonderbedarf der Kinder, Trennungsunterhalt und später beim Ehegattenunterhalt benutzt. Ich habe ein Interesse, den Wohnvorteil…
  • Euklid -

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    Quote from Maccie: “Ist Sie die Unterhaltsempfängerin, dann hat der Wohnvorteil für den Kindesunterhalt nichts zur Sache zu tun, ” So ist auch mein Kenntnisstand. Wohnvorteil zählt nur beim Unterhaltspflichtigen. Im Trennungsjahr mag es individuelle…
  • Wuerzburger -

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    Ich kann hier attestant77 zustimmen. Eigene Erfahrung: kommt es nach Scheidung zur Titulierung des Kindesunterhalts, spielt ein Urteil natürlich eine maßgebliche Rolle - in meinem Fall wurde dies jedoch durch meinen RA mit dem Jugendamt nachverhandelt…
  • attestant77 -

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    Meines Wissen nach: Im Trennungsjahr ist die "ersparte Miete" anzusetzen, also was eine 1-Zimmerwohnung bei Euch so kosten würde. Nach dem Trennungsjahr dann eine marktübliche Miete für das Objekt. Und bei der Berechnung würde ich ganz konkret…
  • BRUMMEL -

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    Sie ist der Unterhaltsempfänger (Kinder und Trennungsunterhalt). Es wird momentan nur der subjektive Wohnwert hinzugerechnet. Im Kindesunterhalt sind laut verschiedenen Internetseiten 20% Miete enthalten. Deshalb sollte der Wahlvorteil um 20% der…
  • Maccie -

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    Wer ist Unterhaltsempfänger? Du?: dann muss sie sich einen Wohnvorteil zuschreiben lassen.... nicht 20% sondern das, was sie ortsüblich bezahlen würde, wenn sie eine angemessene Wohnung hätte. Nach dem Trennungsjahr die ortsübliche Miete des…
  • BRUMMEL -

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    Hallo, meine Frau lebt im Haus in Alleineigentum, wir sind im Trennungsjahr, zwei Kinder. Ich habe auf verschiedene Seiten gesehen, dass der Wohnvorteil um 20% des Kindesunterhalts erhöht wird. Wurde bei der Unterhaltsberechnung nicht gemacht. Ist das…
  • Hallo AnSchu, ich kann Deine Situation sehr gut nachempfinden - Ich bin in ähnlicher Situation, jedoch bezieht es sich bei mir auf das Training innerhalb Jugendfeuerwehr. Mein Sohn ist acht und auch ich kämpfe hier um Umgangszeiten, Fahrtkosten -…
  • Hallo zusammen, meine persönliche Erfahrung hierzu: Ich scheue trotz aller Versuche der Mutter das Kind räumlich und emotional von mir zu entfernen, keinerlei Mühen (und Kosten) den Kontakt so eng wie möglich zu halten. Bezogen auf ehem.…