Hallo,
anders kann ich mir die Entscheidung nicht erklären, außer parteiisches Verhalten des Richters.
Es ist ein jahrelanger Albtraum, ich weiß manchmal nicht, wie ich es bis hierhin geschafft habe.
KV ist pathologisch hochstrittig. Ich weiß, dass das eine unlösbare Situation ist, ich weiß es auch aus der mittlerweile jahrelangen Erfahrung.
Ich habe folgende Aussagen der Polizei "ein cleverer Anwalt boxt seinen Mandanten mit Lügen frei"/ "es ist normal, dasas vor Gericht gelogen wird. Nur als Zeuge darf man nicht lügen. Als Angeklagter schon, bzw. dessen Anwalt"/ "was erwarten sie denn?? Ich kannte einen Fall, da wurde die Staatsanwaltschaft erst nach 14 Anzeigen, die wegen "Beziehungstat" eingestellt wurde aktiv. Sie haben erst 3 Anzeigen aufgegeben."
Ich habe die Aussage des Jugendamtsleiters "solche Konflikte ziehen sich bis zum 18. Geburtstag. Holen sie sich Unterstützung"
Mit meiner ersten Anwältin war ich nicht zufrieden. Anwältin 2 sagt, da hat Anwältin 1 Fehler gemacht. Anwältin 3 bestätigt Fehler von 1 und beanstandet das Vorgehen von 2. Setzt aber nochmal einen drauf in dem sie mein Geld nimmt aber überhaupt nicht gegen KV vorgeht.
Da ich eine Anzeige im Strafrecht aufgegeben habe, habe ich hier zum Glück ein Rechtschutzversicherung. Dieser Anwalt bestätigt, dass Anwältin 3 nur mein Geld genommen, sich aber nicht für mich eingesetzt hat.
Beim Jugendamt habe ich anfangs Hilfe erhofft. Fehlanzeige. Es gibt eine dicke Akte. Dem Gericht hat das Jugendamt mitgeteilt "es gibt keine Probleme"
Ich habe den Glauben an Gerechtigkeit verloren und fühle mich vollkommen hilflos. KV lacht sich seit Jahren kaputt, und wurde immer schlimmer im Auftreten mit jeder Erfahrung, dass niemand gegen ihn vorgeht und er machen kann was er will.
Aktuelle Situation:
Anwältin 2 hat vor Jahren geraten, mit einer richterlichen Umgangsvereinbarung die Situation zu beruhigen und das Verhalten von KV dadurch in geordnete Bahnen zu lenken. Ihre Vorgehensweise um das zu erreichen war eine Katastrophe, aber ich war damals fertig mit den Nerven und habe ihr vertraut. Sie war auch Anwältin für Opferschutz.
Also gibt es nun dieses Urteil. Alle Ferien hälftig, bis auf die Sommerferien steht auch immer Beginn und Ende im Urteil.
Hier in NRW gehen die Ferien immer bis Dienstag. Diese beiden Tage, Montag und Dienstag haben wir nie berücksichtigt. Kind war immer je 3 volle Wochen bei Papa und Mama und kam Sonntags zurück.
Meine Hoffnungen, die Situation beruhigt sich durch ein Umgangsurteil haben sich übrigens nicht erfüllt, danach fing KV an mich unter Druck zu setzen davon abzuweichen, wäre doch viel besser fürs Kind.
Also nun der Sommer 2021.
KV hatte die Meinung, in den Ferien gelten die Umgangswochenenden und buchte Urlaub "in meinen" 3 Wochen am letzten Wochenende ab Freitag.
Ich hatte allerdings auch Urlaub gebucht und antwortete, dass das nicht geht, wir kommen Sonntags erst wieder.
Er wollte, dass ich den Urlaub früher beende, er hätte teuren Urlaub gebucht. Er zog das Kind mit rein, Kind war sauer auf mich.
Ich verneinte.
Er ging zum Anwalt. Der ihm dann natürlich sagte, dass er dass nicht von mir verlangen kann.
Damit war das dann für mich abegehakt.
Für KV aber nicht. Der fuchtsteufelswild war dass er 3 Tage umsonst bezahlt hat.
Was ich nicht wusste: Sein Anwalt hat ihn darauf hingewiesen, dass die 2 Tage am Ende der Ferien mit zur zweiten Ferienhälfte gehören. Diese Information hat KV für sich behalten.
Am Sonntag habe ich dann die Rückkehr erwartet. Wir hatten Besuch, die Patentante des Kindes war hier, alle freuten sich.
Um 18:03 bekomme ich eine Whatsapp, dass das Kind nicht kommt. Er hätte die Information seines Anwalts bekommen und daher kommt Kind am Dienstag. Gespickt mit dem Hinweis, dass ich verursacht hätte, dass er 3 teure Tage seines Urlaubs verloren hatte.
Seinem Kind hat er morgens nach dem Frühstück gesagt, dass die Ferien sich verlängern.
Also folgende Situation:
er erhält von seinem Anwalt die Information über die beiden Tage am Ende der Ferien
behält das über 3 Wochen für sich
um sich dann sonntags dafür zu rächen dass er nicht in Urlaub konnte (Selbstreflektion eigener Fehler??)
in dem er mir 3 Minuten nach vereinbarter Rückbringzeit eine Nachricht schickt er bringt das Kind nicht
hier zuhause war dann Riesenaufregung. Alle hatten sich gefreut, die Geschwister, die Patentante. Alle frugen warum er nicht zurückkommt.
Das war genauso von KV geplant.
Ich habe einen Antrag auf Ordnungsgeld gestellt wegen Verstoß gegen die Umgangsvereinbarung und Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht. Diesmal alleine. Ohne Anwalt. Alles mit schrifltichen Beweisen. Es ist ganz klar lesbar, was passiert ist.
Die Richterin wies den Antrag zurück. Sie könnte kein Fehlverhalten von KV erkennen. Ich sollte mitteilen ob ich den Antrag auf Ordnungsgeld aufrechterhalte.
Ich habe ihn aufrechterhalten und eine schriftliche Aussage des Kindes hinzugefügt, dass es erst nach dem Frühstück davon erfahren hat, dass es länger beim Vater bleibt.
Die Richterin hat meinen Antrag zurückgewiesen, die Kosten des Verfahrens soll ich tragen. Dass er die Information seines Anwaltes mir zu "einem relativ späten Zeitpunkt mitgeteilt hat, stellt keine Zuwiderhandlung gegen die Umgangsvereinbarung vor."
"Ein Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht kann nicht über Ordnungsmittel sanktioniert werden. Abgesehen davonwar das Verhalten beider Elternteile offenbar nicht darauf ausgerichtet, im Interesse des Kindes eine tragfähige Lösung zu finden, sondern eher auf der Wahrung oder Durchsetztung eigener Rechtspositionen.
Ich verstehe es nicht.
Hätte ich jetzt meinen gebuchten Familien-Urlaub frühzeitig beenden und nach Hause fahren sollen??
KV hat mir 3 Minuten nach vereinbarter Zeit geschrieben er kommt nicht.
Wo bitte ist da mein Fehlverhalten?
"Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben"
Die reiche ich dann beim Familiengericht ein? Wer prüft dass dann?
Und warum das auch noch:
"es entspricht vorliegend billigem Ermessen, der Kindesmutter, die mit ihrem Antrag unterlegen ist, die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen" (§81 FAmFG)
Das kann doch nicht sein??
Frei nach dem Motto "Recht haben und Recht bekommen" sind in Deutschland 2 Paar Schuhe?
Viele Grüße
anders kann ich mir die Entscheidung nicht erklären, außer parteiisches Verhalten des Richters.
Es ist ein jahrelanger Albtraum, ich weiß manchmal nicht, wie ich es bis hierhin geschafft habe.
KV ist pathologisch hochstrittig. Ich weiß, dass das eine unlösbare Situation ist, ich weiß es auch aus der mittlerweile jahrelangen Erfahrung.
Ich habe folgende Aussagen der Polizei "ein cleverer Anwalt boxt seinen Mandanten mit Lügen frei"/ "es ist normal, dasas vor Gericht gelogen wird. Nur als Zeuge darf man nicht lügen. Als Angeklagter schon, bzw. dessen Anwalt"/ "was erwarten sie denn?? Ich kannte einen Fall, da wurde die Staatsanwaltschaft erst nach 14 Anzeigen, die wegen "Beziehungstat" eingestellt wurde aktiv. Sie haben erst 3 Anzeigen aufgegeben."
Ich habe die Aussage des Jugendamtsleiters "solche Konflikte ziehen sich bis zum 18. Geburtstag. Holen sie sich Unterstützung"
Mit meiner ersten Anwältin war ich nicht zufrieden. Anwältin 2 sagt, da hat Anwältin 1 Fehler gemacht. Anwältin 3 bestätigt Fehler von 1 und beanstandet das Vorgehen von 2. Setzt aber nochmal einen drauf in dem sie mein Geld nimmt aber überhaupt nicht gegen KV vorgeht.
Da ich eine Anzeige im Strafrecht aufgegeben habe, habe ich hier zum Glück ein Rechtschutzversicherung. Dieser Anwalt bestätigt, dass Anwältin 3 nur mein Geld genommen, sich aber nicht für mich eingesetzt hat.
Beim Jugendamt habe ich anfangs Hilfe erhofft. Fehlanzeige. Es gibt eine dicke Akte. Dem Gericht hat das Jugendamt mitgeteilt "es gibt keine Probleme"
Ich habe den Glauben an Gerechtigkeit verloren und fühle mich vollkommen hilflos. KV lacht sich seit Jahren kaputt, und wurde immer schlimmer im Auftreten mit jeder Erfahrung, dass niemand gegen ihn vorgeht und er machen kann was er will.
Aktuelle Situation:
Anwältin 2 hat vor Jahren geraten, mit einer richterlichen Umgangsvereinbarung die Situation zu beruhigen und das Verhalten von KV dadurch in geordnete Bahnen zu lenken. Ihre Vorgehensweise um das zu erreichen war eine Katastrophe, aber ich war damals fertig mit den Nerven und habe ihr vertraut. Sie war auch Anwältin für Opferschutz.
Also gibt es nun dieses Urteil. Alle Ferien hälftig, bis auf die Sommerferien steht auch immer Beginn und Ende im Urteil.
Hier in NRW gehen die Ferien immer bis Dienstag. Diese beiden Tage, Montag und Dienstag haben wir nie berücksichtigt. Kind war immer je 3 volle Wochen bei Papa und Mama und kam Sonntags zurück.
Meine Hoffnungen, die Situation beruhigt sich durch ein Umgangsurteil haben sich übrigens nicht erfüllt, danach fing KV an mich unter Druck zu setzen davon abzuweichen, wäre doch viel besser fürs Kind.
Also nun der Sommer 2021.
KV hatte die Meinung, in den Ferien gelten die Umgangswochenenden und buchte Urlaub "in meinen" 3 Wochen am letzten Wochenende ab Freitag.
Ich hatte allerdings auch Urlaub gebucht und antwortete, dass das nicht geht, wir kommen Sonntags erst wieder.
Er wollte, dass ich den Urlaub früher beende, er hätte teuren Urlaub gebucht. Er zog das Kind mit rein, Kind war sauer auf mich.
Ich verneinte.
Er ging zum Anwalt. Der ihm dann natürlich sagte, dass er dass nicht von mir verlangen kann.
Damit war das dann für mich abegehakt.
Für KV aber nicht. Der fuchtsteufelswild war dass er 3 Tage umsonst bezahlt hat.
Was ich nicht wusste: Sein Anwalt hat ihn darauf hingewiesen, dass die 2 Tage am Ende der Ferien mit zur zweiten Ferienhälfte gehören. Diese Information hat KV für sich behalten.
Am Sonntag habe ich dann die Rückkehr erwartet. Wir hatten Besuch, die Patentante des Kindes war hier, alle freuten sich.
Um 18:03 bekomme ich eine Whatsapp, dass das Kind nicht kommt. Er hätte die Information seines Anwalts bekommen und daher kommt Kind am Dienstag. Gespickt mit dem Hinweis, dass ich verursacht hätte, dass er 3 teure Tage seines Urlaubs verloren hatte.
Seinem Kind hat er morgens nach dem Frühstück gesagt, dass die Ferien sich verlängern.
Also folgende Situation:
er erhält von seinem Anwalt die Information über die beiden Tage am Ende der Ferien
behält das über 3 Wochen für sich
um sich dann sonntags dafür zu rächen dass er nicht in Urlaub konnte (Selbstreflektion eigener Fehler??)
in dem er mir 3 Minuten nach vereinbarter Rückbringzeit eine Nachricht schickt er bringt das Kind nicht
hier zuhause war dann Riesenaufregung. Alle hatten sich gefreut, die Geschwister, die Patentante. Alle frugen warum er nicht zurückkommt.
Das war genauso von KV geplant.
Ich habe einen Antrag auf Ordnungsgeld gestellt wegen Verstoß gegen die Umgangsvereinbarung und Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht. Diesmal alleine. Ohne Anwalt. Alles mit schrifltichen Beweisen. Es ist ganz klar lesbar, was passiert ist.
Die Richterin wies den Antrag zurück. Sie könnte kein Fehlverhalten von KV erkennen. Ich sollte mitteilen ob ich den Antrag auf Ordnungsgeld aufrechterhalte.
Ich habe ihn aufrechterhalten und eine schriftliche Aussage des Kindes hinzugefügt, dass es erst nach dem Frühstück davon erfahren hat, dass es länger beim Vater bleibt.
Die Richterin hat meinen Antrag zurückgewiesen, die Kosten des Verfahrens soll ich tragen. Dass er die Information seines Anwaltes mir zu "einem relativ späten Zeitpunkt mitgeteilt hat, stellt keine Zuwiderhandlung gegen die Umgangsvereinbarung vor."
"Ein Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht kann nicht über Ordnungsmittel sanktioniert werden. Abgesehen davonwar das Verhalten beider Elternteile offenbar nicht darauf ausgerichtet, im Interesse des Kindes eine tragfähige Lösung zu finden, sondern eher auf der Wahrung oder Durchsetztung eigener Rechtspositionen.
Ich verstehe es nicht.
Hätte ich jetzt meinen gebuchten Familien-Urlaub frühzeitig beenden und nach Hause fahren sollen??
KV hat mir 3 Minuten nach vereinbarter Zeit geschrieben er kommt nicht.
Wo bitte ist da mein Fehlverhalten?
"Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben"
Die reiche ich dann beim Familiengericht ein? Wer prüft dass dann?
Und warum das auch noch:
"es entspricht vorliegend billigem Ermessen, der Kindesmutter, die mit ihrem Antrag unterlegen ist, die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen" (§81 FAmFG)
Das kann doch nicht sein??
Frei nach dem Motto "Recht haben und Recht bekommen" sind in Deutschland 2 Paar Schuhe?
Viele Grüße