Bedarfssätze 2022

    • Bedarfssätze 2022

      Ich bin gerne vorbereitet und deshalb hier meine Frage: wenn ich lese, "die Bedarfssätze Hartz IV für 2022 stehen nun fest, Erhöhung 3,00 € und Erhöhung Schulbedarf 1,50 €", dann ist daran doch auch der Bedarfssatz der DT geknüpft, richtig?

      bundesregierung.de/breg-de/suche/regelsaetze-steigen-1960152
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Testmama ()

    • Hallo Testmama,

      da auch das Kindergeld zum 1.1.2022 erhöht werden soll (von 204 auf 219), wird warscheinlich auch die Düsseldorfer Tabelle angepasst werden.
      Wenn man "düsseldorfer tabelle 2022 erhöhung" in eine Suchmaschine eingibt, gibt es den einen oder anderen Link dazu - mitunter schon mit (vermuteten) Zahlen.
      Für genaue gesicherte Zahlen musst Du die Veröffentlichung der geänderten Tabelle abwarten.

      Gruß Tanja
    • Hallo ihr beiden,

      Villa hat Recht - zwischendurch mal schnell antworten birgt Fehler...
      Nicht das Kindergeld, sondern das Existenzminimum wird erhöht/angehoben:

      Siehe Mitteilung der Bundesregierung

      Und damit sicher auch der Unterhalt ab 1.1.22
      (Vermutlich im Gegensatz zum Selbstbehalt...obwohl, müsste dann nicht eigentlich auch zwangsläufig der steigen? )

      Gruß Tanja
    • Hallo TanjaW9, Hallo Villa,

      alles gut :saint:

      ja, das meinte ich mit meiner Frage, wenn sich das Existenzminimum, das jetzt feststehend (siehe mein Link) erhöht, kann ich das auf die DT umlegen. Die Altersstufen sind zwar nicht identisch, in meinem Fall aber egal (Kind ist über 14). Bedeutet, in der 3 Altersstufe müsste ab 2022 der Bedarfssatz bei 532 € liegen abzgl. hälftiges Kindergeld (2019:2=109,50) = 422,50 €

      Dass die DT überarbeitet werden soll (die höheren Einkommensklassen weiter geschrieben) hab ich auch bereits rausgelesen, betrifft mich nicht.
      Auch ein evtl. höherer Selbstbehalt nicht, da ich immer "Mindestunterhalt" vor der Nase habe.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo Testmama,

      den Mindestunterhalt müsstest Du nicht leisten, wenn der Vater des Kindes nachweislich ein deutlich höheres Einkommen hat als Du. Dann würde der angemessene Selbstbehalt auch für Dich eine Rolle spielen.
      Da Du aber im anderen Thema schon schriebst, dass Du auf Teile des Unterhaltes verzichtet hattest, wirst Du Dir den Stress nicht antun wollen (wir haben das auch gerichtlich durchkämpfen müssen).

      Gruß Tanja