Guten Tag
Bei die Suche im Internet auf Antworten zu meinen Thema, bin ich auf diese Forum gestoßen. Erst mal ein großes Lob für die vielen sachlichen Antworten in diesem Forum.
Sie helfen einen Neuling auf diesem Gebiet schon mal einen Durchblick zu bekommen.
Jetzt zum Thema:
Die Eckdaten:
Ich lebe mit meiner Ehefrau zusammen. Da es zum Anfang unserer Beziehung auch nicht immer richtig lief, haben wir Gütertrennung vereinbart. Meine Frau brachte ein Kind (heute 18 Jahre alt und Thema meiner Anfrage) mit in die Beziehung. Dieses wurde von mir aber nicht adoptiert. Ein leiblichen Vater gibt es nicht mehr. Es kam auch nie Unterhalt.
Desweiteren bekamen wir noch 2 gemeinsame Kinder ( zum heutigen Zeitpunkt noch minderjährig) . Meine Frau geht halbtags arbeiten und erhält dafür im Durchschnitt 650 € netto. Zusätzlich erhält sie das Kindergeld und von mir noch mal 850 € Unterhalt.
Das volljährige Kind hat ihre Lehre aufgegeben (sie durfte Ihr Lehrlingsgeld damals komplett für sich selbst verwenden) und geht jetzt wieder zur Schule. Sie ist frisch verliebt und wir gönnen es ihr wirklich. Aber Liebe macht auch blind!
Sie wohnt die letzten 2 Monate hauptsächlich bei ihrem Freund, der aber noch bei den Eltern wohnt. Nun wird das Geld langsam knapp und der Wunsch nach Unterhalt drängt langsam nach vorn. Sie besitzt bei uns ein eigenes Zimmer mit eigenen Bad und vor dem Kühlschrank hängt auch kein Schloss. Wir haben auch nicht übermäßige Konflikte miteinander.
Die Fragen zum Barunterhalt:
Da wir in einen gemeinsamen Haushalt wohnen, wird da mein Gehalt mitgerechnet?
Ist es ausreichend, ihr ein Taschengeld in Anlehnung an die Liste der Jugenämter zu geben?
Wenn Sie komplett zu Ihren Freund ziehen würde, zählt das dann als eigene Wohnung? ( 735 € pauschal)
Viele Grüße
Bei die Suche im Internet auf Antworten zu meinen Thema, bin ich auf diese Forum gestoßen. Erst mal ein großes Lob für die vielen sachlichen Antworten in diesem Forum.
Sie helfen einen Neuling auf diesem Gebiet schon mal einen Durchblick zu bekommen.
Jetzt zum Thema:
Die Eckdaten:
Ich lebe mit meiner Ehefrau zusammen. Da es zum Anfang unserer Beziehung auch nicht immer richtig lief, haben wir Gütertrennung vereinbart. Meine Frau brachte ein Kind (heute 18 Jahre alt und Thema meiner Anfrage) mit in die Beziehung. Dieses wurde von mir aber nicht adoptiert. Ein leiblichen Vater gibt es nicht mehr. Es kam auch nie Unterhalt.
Desweiteren bekamen wir noch 2 gemeinsame Kinder ( zum heutigen Zeitpunkt noch minderjährig) . Meine Frau geht halbtags arbeiten und erhält dafür im Durchschnitt 650 € netto. Zusätzlich erhält sie das Kindergeld und von mir noch mal 850 € Unterhalt.
Das volljährige Kind hat ihre Lehre aufgegeben (sie durfte Ihr Lehrlingsgeld damals komplett für sich selbst verwenden) und geht jetzt wieder zur Schule. Sie ist frisch verliebt und wir gönnen es ihr wirklich. Aber Liebe macht auch blind!
Sie wohnt die letzten 2 Monate hauptsächlich bei ihrem Freund, der aber noch bei den Eltern wohnt. Nun wird das Geld langsam knapp und der Wunsch nach Unterhalt drängt langsam nach vorn. Sie besitzt bei uns ein eigenes Zimmer mit eigenen Bad und vor dem Kühlschrank hängt auch kein Schloss. Wir haben auch nicht übermäßige Konflikte miteinander.
Die Fragen zum Barunterhalt:
Da wir in einen gemeinsamen Haushalt wohnen, wird da mein Gehalt mitgerechnet?
Ist es ausreichend, ihr ein Taschengeld in Anlehnung an die Liste der Jugenämter zu geben?
Wenn Sie komplett zu Ihren Freund ziehen würde, zählt das dann als eigene Wohnung? ( 735 € pauschal)
Viele Grüße