Berechnung Volljährigenunterhalt

    • Berechnung Volljährigenunterhalt

      Guten Tag

      Bei die Suche im Internet auf Antworten zu meinen Thema, bin ich auf diese Forum gestoßen. Erst mal ein großes Lob für die vielen sachlichen Antworten in diesem Forum.
      Sie helfen einen Neuling auf diesem Gebiet schon mal einen Durchblick zu bekommen.

      Jetzt zum Thema:
      Die Eckdaten:
      Ich lebe mit meiner Ehefrau zusammen. Da es zum Anfang unserer Beziehung auch nicht immer richtig lief, haben wir Gütertrennung vereinbart. Meine Frau brachte ein Kind (heute 18 Jahre alt und Thema meiner Anfrage) mit in die Beziehung. Dieses wurde von mir aber nicht adoptiert. Ein leiblichen Vater gibt es nicht mehr. Es kam auch nie Unterhalt.
      Desweiteren bekamen wir noch 2 gemeinsame Kinder ( zum heutigen Zeitpunkt noch minderjährig) . Meine Frau geht halbtags arbeiten und erhält dafür im Durchschnitt 650 € netto. Zusätzlich erhält sie das Kindergeld und von mir noch mal 850 € Unterhalt.

      Das volljährige Kind hat ihre Lehre aufgegeben (sie durfte Ihr Lehrlingsgeld damals komplett für sich selbst verwenden) und geht jetzt wieder zur Schule. Sie ist frisch verliebt und wir gönnen es ihr wirklich. Aber Liebe macht auch blind!
      Sie wohnt die letzten 2 Monate hauptsächlich bei ihrem Freund, der aber noch bei den Eltern wohnt. Nun wird das Geld langsam knapp und der Wunsch nach Unterhalt drängt langsam nach vorn. Sie besitzt bei uns ein eigenes Zimmer mit eigenen Bad und vor dem Kühlschrank hängt auch kein Schloss. Wir haben auch nicht übermäßige Konflikte miteinander.

      Die Fragen zum Barunterhalt:
      Da wir in einen gemeinsamen Haushalt wohnen, wird da mein Gehalt mitgerechnet?
      Ist es ausreichend, ihr ein Taschengeld in Anlehnung an die Liste der Jugenämter zu geben?
      Wenn Sie komplett zu Ihren Freund ziehen würde, zählt das dann als eigene Wohnung? ( 735 € pauschal)

      Viele Grüße
    • Hallo,

      was für Schule macht das volljährige Kind?
      Wenn sie jetzt auf eine allgemeinbildende Schule geht, um das Abitur zu machen ist sie eine priviligierte Volljährige und den minderjährigen Kindern gleichgestellt. Damit sind die Eltern, in dem Fall die Mutter gesteigert erwerbspflichtig.
      Wenn sie was anderes schulisches macht müsste man schauen, ob sie priviligiert ist oder nicht. Wenn sie das nicht ist, dann steht sie im 4. Rang und ist den minderjährigen Kindern (1. Rang) nicht gleichgestellt und der Selbstbehalt der Eltern (Mutter) steigt auf 1.300 €.

      Grundsätzlich seid ihr verheiratet und deine Frau hat vermutlich eine Taschengeldanspruch dir gegenüber (wenn es so was bei Gütertrennung gibt). Der Unterhalt den du ihr gibst, ist vermutlich für eure gemeinsamen Kinder.

      Was passieren könnte ist, dass das Einkommen deiner Frau fiktiv auf Vollzeit hochgerechnet wird und sie dann ihrem volljährigen Kind davon Unterhalt zahlen muss. Was auch passieren kann, ist eben dieser Taschengeldanspruch oder das ihr Selbstbehalt gesenkt werden kann, weil sie mit einem leistungsfähigen Dritten zusammenlebt (mit dir), so dass ihr Einkommen für Unterhalt verwandt werden könnte. Hier müsste das aber im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden, Jugendamt darf beratend für Junge Volljährige tätig sein, ein Anwalt kann das fordern, aber das ist nicht rechtsverbindlich.

      Wenn sie zu ihrem Freund zieht, ab dem Zeitpunkt ist sie nicht mehr priviligiert, weil sie dann nicht mehr zu Hause wohnt, auch wenn die anderen Sachen (unter 21 und allgemeinbildende Schule) erfüllt sind. Es muss alles drei da sein. Entsprechend ist deine Frau nicht mehr gesteigert erwerbspflichtig. Ihr müsst ihr das ganze Kindergeld zukommen lassen. Und könnt ihr natürlich auch noch was extra zukommen lassen.

      Die Frage ist, wie ist euer Verhältnis, könnt ihr noch gut miteinander reden. Was ist euch bei der Tochter wichtig?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Vielen Dank für die Antwort

      Ich möchte die letzte Frage zuerst beantworten. Wir wollten, das unsere Tochter, einen leichten und geregelten Start ins Leben findet. Wir konnten ihr zeigen, dass man mit harter Arbeit viel erreichen kann und auch viel von der Welt sehen kann. Leider zog es sie seit einiger Zeit in die andere Richtung.

      Momentan macht sie ihren Realschulabschluß noch einmal - also ist sie priviligiert.

      Meine Frau hat einen Behinderungsgrad von 60 % mit steigender Tendenz. Ich denke mal, dass dort keine fiktive Anrechnung auf Vollzeit stattfinden darf!?

      Verstehe ich das richtig? Wenn sie nicht priviligiert ist bekommt sie nur das Kindergeld?

      Viele Grüße
    • Hallo,

      wieso den Realschulabschluss noch einmal?

      Grundsätzlich hat sie Anspruch auf Unterhalt, auch wenn sie nicht mehr priviligiert ist. Aber der Punkt ist, dass man dann nicht mehr gesteigert erwerbspflichtig ist. Und damit muss man als volljähriges Kind sich am Ende der Schlange anstellen. Und im Zweifelsfall Schüler-Bafög oder BAB beantragen.
      Selbst wenn man bei deiner Frau eine fiktive Vollzeittätigkeit anrechnet, würde es so sein, dass der Selbstbehalt vermutlich höher liegt als die Summe, die sie dann bekommen würde.

      Sprich: zu Hause wohnend, allgemeine Schulbildung, unter 21 - damit priviligiert.
      Damit gleichrangig mit den Minderjährigen.
      Aber, ab dem Zeitpunkt, wenn sie auszieht ist sie nicht mehr priviligiert und damt hinter allen anderen.

      Wenn ihr mit ihr reden könnt, schlagt ihr doch vor, dass sie - wenn sie auszieht das Kindergeld erhält.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!