Hallo zusammen,
ich hoffe, es kann mir hier geholfen werden?! Folgender Sachverhalt:
Nach etwas weniger als drei Jahren Ehe habe ich mich von meiner Frau getrennt und bin zum 01.07.2016 ausgezogen. Seitdem zahle ich ihr einen monatlichen Unterhalt von 1.300 €. Sie hat aus einer anderen Beziehung eine 13 Jahre alte Tochter, die bei ihr lebt, und eigene Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von ca. 1.100 € mtl., da sie nebenberuflich noch bis zum 31.03.2017 eine Ausbildung absolviert und daher nur 20 Wochenstunden arbeitet.
Da sich ab dem 01.01.2017 meine Steuerklasse von 4 auf 1 ändern wird, kommen natürlich erheblich höhere steuerliche Abzüge auf mich zu, was zu einem geringeren Einkommen und damit auch zu einem geringeren Unterhalt führen wird. Überschlagsmäßig teilte mir meine Anwältin mit, dass ich ab dem 01.01.2017 noch ca. 1.100 € mtl. leisten muss. Ab dem 01.04.2017 (nach Ende ihrer Ausbildung) könnte meine Frau wieder mindestens 30 Stunden arbeiten, was dann zu deutlich höheren Einkünften und einem erneut gesenkten Unterhalt führen würde.
Ich hätte zur Minderung meiner Steuerlast gerne von ihr die "Anlage U" für den Zeitraum 01.01.-31.12.2017 unterschrieben bekommen, damit ich die Unterhaltszahlungen für die Eintragung eines Steuerfreibetrages ansetzen könnte. Nachdem sie sich heute beim Finanzamt hat beraten lassen möchte sie die Anlage jedoch nicht unterschreiben, da sie davon ausgeht, dass ich ab dem 01.07.2017 (nach Ablauf des Trennungsjahres) gar keinen Unterhalt mehr an sie zahlen müsste und sie daher dann die höhere Steuerlast bis 31.12.2017 auch nach Wegfall meiner Unterhaltszahlungen tragen müsste.
Gibt es eine andere Möglichkeit der Berücksichtigung meiner Unterhaltszahlungen bei der Berechnung eines Steuerfreibetrages? Mein Steuerprogramm "sagt" mir, dass die Unterstützung bedürftiger Personen unter Zugrundelegung ihres eigenen Einkommens nicht in Frage kommt, da ihre Einkünfte dafür zu hoch sein würden.
Welche Möglichkeit hätte ich, sie trotzdem von der Unterschrift zu überzeugen, denn für den Ausgleich ihrer Mehrbelastung würde ich ja auf jeden Fall aufkommen.
Ich hoffe auf Tipps,
Patriot
ich hoffe, es kann mir hier geholfen werden?! Folgender Sachverhalt:
Nach etwas weniger als drei Jahren Ehe habe ich mich von meiner Frau getrennt und bin zum 01.07.2016 ausgezogen. Seitdem zahle ich ihr einen monatlichen Unterhalt von 1.300 €. Sie hat aus einer anderen Beziehung eine 13 Jahre alte Tochter, die bei ihr lebt, und eigene Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von ca. 1.100 € mtl., da sie nebenberuflich noch bis zum 31.03.2017 eine Ausbildung absolviert und daher nur 20 Wochenstunden arbeitet.
Da sich ab dem 01.01.2017 meine Steuerklasse von 4 auf 1 ändern wird, kommen natürlich erheblich höhere steuerliche Abzüge auf mich zu, was zu einem geringeren Einkommen und damit auch zu einem geringeren Unterhalt führen wird. Überschlagsmäßig teilte mir meine Anwältin mit, dass ich ab dem 01.01.2017 noch ca. 1.100 € mtl. leisten muss. Ab dem 01.04.2017 (nach Ende ihrer Ausbildung) könnte meine Frau wieder mindestens 30 Stunden arbeiten, was dann zu deutlich höheren Einkünften und einem erneut gesenkten Unterhalt führen würde.
Ich hätte zur Minderung meiner Steuerlast gerne von ihr die "Anlage U" für den Zeitraum 01.01.-31.12.2017 unterschrieben bekommen, damit ich die Unterhaltszahlungen für die Eintragung eines Steuerfreibetrages ansetzen könnte. Nachdem sie sich heute beim Finanzamt hat beraten lassen möchte sie die Anlage jedoch nicht unterschreiben, da sie davon ausgeht, dass ich ab dem 01.07.2017 (nach Ablauf des Trennungsjahres) gar keinen Unterhalt mehr an sie zahlen müsste und sie daher dann die höhere Steuerlast bis 31.12.2017 auch nach Wegfall meiner Unterhaltszahlungen tragen müsste.
Gibt es eine andere Möglichkeit der Berücksichtigung meiner Unterhaltszahlungen bei der Berechnung eines Steuerfreibetrages? Mein Steuerprogramm "sagt" mir, dass die Unterstützung bedürftiger Personen unter Zugrundelegung ihres eigenen Einkommens nicht in Frage kommt, da ihre Einkünfte dafür zu hoch sein würden.
Welche Möglichkeit hätte ich, sie trotzdem von der Unterschrift zu überzeugen, denn für den Ausgleich ihrer Mehrbelastung würde ich ja auf jeden Fall aufkommen.
Ich hoffe auf Tipps,
Patriot