ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

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Unterhalt ab 18

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so-ist-das

Unterhaltsfrage

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so-ist-das

Kindesvermögen bis Volljährigkeit erhalten

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TanjaW9

Letzte Aktivitäten

  • so-ist-das -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 verfasst.

    Beitrag
    Zitat von Theo: „Wann ist denn dann Schluss mit der Unterhaltspflicht?Wo ist die Grenze? Wenn er nach der abgeschlossenen Ausbildung, 3/6 oder gar 12 Monate gearbeitet hat? “ Das wird vermutlich nur jemand beantworten können, der sich damit schon…
  • so-ist-das -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 verfasst.

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    @AnnaSophie Wenn jetzt auch LINKS zu unseren vom BMJV im Internet veröffentlichten Gesetzen (nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht) von dir gelöscht werden, dann solltet ihr aber auch die Forenregeln und die Nutzungsbestimmungen dementsprechend…
  • Theo -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 verfasst.

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    Hallo AnnaSophie, danke für die Antwort. Zitat von AnnaSophie: „kann es sein, dass die Eltern unterhaltspflichtig bleiben. Wenn er beispielsweise Bürokaufmann gelernt hat und dann bwl studiert. “ Okay ;( Wann ist denn dann Schluss mit der…
  • AnnaSophie -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 verfasst.

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    hallo, zu 1) anscheinend ist das möglich. Wobei das ins Leere laufen dürfte, weil der Anspruch nicht vorhanden ist. Hier solltest du eine Verzichtserklärung bzw. Die Aushängeschild Vergleiches fordern. Zu2) wenn Junior nach eine ür abgeschlossenen…
  • Theo -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 verfasst.

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    Hallo so-ist-das, danke für die Rückmeldung. Vielleicht könntest du deine Antwort, unter Berücksichtigung deiner Verlinkung und meiner Fragen (1und 2 ) nochmal gezielter beantworten? (Unter Berücksichtigung meiner Gesamtsituation) Vielen Dank VG Theo
  • so-ist-das -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhalt ab 18 verfasst.

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    Bestehende Titel können zur Zeitbombe werden. Sie sollten rechtzeitig abgeändert und nach vollständiger Erfüllung herausverlangt werden. Ein schriftlicher Verzicht kann im Einzelfall auch genügen. Bei verlorengegangenen Titeln ist § 371 BGB…
  • Theo -

    Hat das Thema Unterhalt ab 18 gestartet.

    Thema
    Guten Morgen und ein gutes Neues Jahr 2026, ich hatte ja schon mehrfach hier bzgl. des Volljährigenunterhalt Fragen gestellt und Antworten bekommen. Mein Sohn 19, macht dieses Jahr Abitur, lebt bei der Mutter im Eigenheim, es besteht ein Vergleich aus…
  • so-ist-das -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhaltsfrage verfasst.

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    Zitat von Habakuk: „Seit Trennung zahle ich Kindesunterhalt nach DD, es besteht ein notarieller Titel über Stufe 8, der aber bis Volljärigkeit befristet ist. Alle zwei Jahre darf ich mein Einkommen offenlegen, im Moment zahle ich auch nochmal nach…
  • Kakadu59 -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhaltsfrage verfasst.

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    Ich sehe es wie AnnaSophie,... Die Gefahr eines aufkommenden unbefristeten Titels kann ich bei meiner vorgeschlagenen Vorgehensweise nicht erkennen. Vielmehr bin ich davon überzeugt, daß sie deeskalierend wirkt... Auch die Benennung der Paragraphen…
  • AnnaSophie -

    Hat eine Antwort im Thema Unterhaltsfrage verfasst.

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    hallo, das Kind müsste in dieses Verfahren eintreten als Kläger. Und die Mutter müsst ebenfalls verklagt werden. wenn du aber 2 Monate vor Volljährigkeit auf die neuen Umstände hinweist und das Gespräch suchst, dann ist die Zeit für eine Klage…