ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

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Umgangsrecht einklagen: Kosten

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Cosmas

VKH

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Theo

Letzte Aktivitäten

  • Theo -

    Hat eine Antwort im Thema VKH verfasst.

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    Hallo Sonnenlicht, mit welcher Begründung wurde denn abgelehnt? Hast du denn die Fahrten alle belegt und nachgewiesen? Um welche Beträge geht es ungefähr? Hast du einen guten Hausarzt der dir bescheinigt das die Arztbesuche notwendig sind, z.B. zum…
  • Sonnenlicht -

    Hat das Thema VKH gestartet.

    Thema
    Liebes Forum, der Reduzierung meines VKH-Antrages wurde nicht zugestimmt. Meine Fahrten zu Ärzten wurden nicht anerkannt. Wenn ich mir ein Kfz-Lease, werden dann diese KOSTEN anerkannt. Hatte jemand schon einmal Erfahrung mit dieser…
  • Wuerzburger -

    Hat eine Antwort im Thema Wohnvorteil erhöhung bei Kindesunterhalt verfasst.

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    Beim Trennungs- und Ehegatttenunterhalt - ja. Bedauerlicherweise später bei der Ermittlung des Kindesunterhaltes - nicht. So kommt es dann dazu, dass der Unterhaltspflichtige alles offen legen muss und veranschlagt wird. Der/die Unterhaltsempfänger(in)…
  • BRUMMEL -

    Hat eine Antwort im Thema Wohnvorteil erhöhung bei Kindesunterhalt verfasst.

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    Danke schonmal für die Antworten. Den Wohnvorteil gibt es auch bei dem Unterhaltsempfänger (Frau) und wird für den Mehr/Sonderbedarf der Kinder, Trennungsunterhalt und später beim Ehegattenunterhalt benutzt. Ich habe ein Interesse, den Wohnvorteil…
  • Euklid -

    Hat eine Antwort im Thema Wohnvorteil erhöhung bei Kindesunterhalt verfasst.

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    Zitat von Maccie: „Ist Sie die Unterhaltsempfängerin, dann hat der Wohnvorteil für den Kindesunterhalt nichts zur Sache zu tun, “ So ist auch mein Kenntnisstand. Wohnvorteil zählt nur beim Unterhaltspflichtigen. Im Trennungsjahr mag es individuelle…
  • Wuerzburger -

    Hat eine Antwort im Thema Wohnvorteil erhöhung bei Kindesunterhalt verfasst.

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    Ich kann hier attestant77 zustimmen. Eigene Erfahrung: kommt es nach Scheidung zur Titulierung des Kindesunterhalts, spielt ein Urteil natürlich eine maßgebliche Rolle - in meinem Fall wurde dies jedoch durch meinen RA mit dem Jugendamt nachverhandelt…
  • attestant77 -

    Hat eine Antwort im Thema Wohnvorteil erhöhung bei Kindesunterhalt verfasst.

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    Meines Wissen nach: Im Trennungsjahr ist die "ersparte Miete" anzusetzen, also was eine 1-Zimmerwohnung bei Euch so kosten würde. Nach dem Trennungsjahr dann eine marktübliche Miete für das Objekt. Und bei der Berechnung würde ich ganz konkret…