Fristenfrage: Einschreiben nicht angenommen - Was tun?

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    • Fristenfrage: Einschreiben nicht angenommen - Was tun?

      Es geht um einen Brief zur Unterhaltsberechnung, den ich im April per Einschreiben versendet habe.

      Der Brief wurde am 21.4. aufgegeben, erfasst am 22.04. und am 23.04. wurde ein Zustellungsversuch unternommen, der erfolglos war. Der Brief landete daraufhin im Postamt.

      Seit dem 23.04. hat der Empfänger keine Anstalten gemacht, den Brief abzuholen.

      In dem Brief habe ich Anspruch auf Unterhalt ab April geltend gemacht.

      Wir haben jetzt Mai.

      Ist mein Anspruch jetzt hinfällig, da der Brief nicht im April gelesen wurde (also mein Pech), oder bleibt mein Anspruch unberührt, auch wenn der Empfänger den Brief erst im Mai öffnet?

      Ich behaupte (und hoffe), dass mein Anspruch unverändert bleibt, aber ich liege nicht immer richtig.

      Wie sieht das denn gesetzlich aus?

      P.s. Ich glaube, ich hatte einfach ,Einschrieben mit Einwurf' bezahlen müssen. Was für eine teure Lektion!
    • Normalerweise heißt es, eine Willenserklärung gilt als zugestellt, wenn sie in den Einflussbereich des Empfängers gekommen ist.
      Das war in meinem Studium vor 25 Jahren der Fall, dass etwas in den Briefkasten geworfen wird, selbst wenn der Empfänger in Urlaub o.ä. ist.
      Ich könnte mir vorstellen, dass dies ebenso für die Abholkarte im Briefkasten gilt.

      Schwierig ist in solch einem Fall immer die Beweisführung, was denn in dem Brief gestanden hat. Ich habe aus diesem Grund schon Zustellungen per Gerichtsvollzieher durchführen lassen. Dort wird in einem Protokoll bestätigt, welcher Inhalt wann an den Empfänger übergeben wurde (oder auch nur in den Briefkasten geworfen, falls der Empfänger nicht da ist). Für die komplette Leistung übrigens hier spottbillig, ich habe 17,25€ dafür bezahlt (na gut, zuzüglich der Sendung an das Gericht selbst). Allerdings dauerte die Zustellung etwas mehr als eine Woche.
    • Mittlerweile habe ich mit dem JA gesprochen.

      Ja, da habe ich eben Pech. Nächstes Mal nur mit dem Gerichtsvollzieher.

      Die andere Partei habe ich zum gemeinsamen Termin eingeladen, aber ich sehe keine Chance, dass es Einsicht geben wird, dass ich für April noch einen Cent sehen werde, da mein Anspruch dann erst ab Mai akzeptiert wird (trotz Betreuung während des gesamten Aprils).
    • Hallo @Kartoffelspalte,

      ausgehend davon, dass Du erst am 21.04.2024 einen Unterhaltsanspruch für April geltend gemacht hast dürfte allein da schon jeder Unterhaltsanspruch (rückwirkend für April) nicht wirklich möglich sein...
      Aktuell könntest Du ab jetzt wirksam (und in Verzug setzend) Unterhaltsansprüche ab Monat Juni '24 geltend machen...
      Das sollte aber zügig auf den Weg gebracht werden.

      Hast Du schon mal an einen Beistandsschaft beim Jugendamt nachgedacht?

      kleiner Nachtrag: ich sehe es genauso, wie @Maccie, was die rechtliche Wirksamkeit der Zustellung berifft. Einfach mal gockeln..
      Stichwort: "Ab wann gilt ein Einschreiben rechtlich als zugestellt"
      Da gibt es auch ein BGH-Urteil dazu: BGH, Urteil vom 25.01.2012, Aktenzeichen: VIII ZR 95/11
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Beistandschaft? Was ist das? Hilfe in dieser Angelegenheit, oder was?

      Mein Anwalt macht Urlaub, mein Einschreiben vom April wurde missachtet. Das Jugendamt meinte, ich solle eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

      Gestern habe ich die zuständige Gerichtsvollzieherin mit einer erneuten Zustellung (Anspruch ab 01.05) beauftragt.

      Heute erhielt ich überraschend vom anderen Elternteil die Botschaft, dass das vorherige 'faire Angebot' von ca. 25% unter dem Mindestsatz nun - nach Absprache, aber ohne Berechnung - vom Jugendamt auf das Minimum erhöht wurde.

      Ich warte lieber auf die Berechnung.

      Jedenfalls habe ich im April und Mai mein Kind nahezu vollständig betreut und keinen Cent gesehen. Was steht mir sonst zu?
    • Hallo,

      Kartoffelspalte schrieb:

      Beistandschaft? Was ist das? Hilfe in dieser Angelegenheit, oder was?
      Das ist die Stelle im Jugendamt, die Unterhaltsansprüche für das (minderjährige) Kind- auf Antrag des BET - gegen den UET rechtssicher geltend macht. Funktioniert analog/ ähnlich wie ein RA ist aber für den BET kostenneutral.
      Hat Dich da niemand im JA darauf aufmerksam gemacht????

      Kartoffelspalte schrieb:

      Heute erhielt ich überraschend vom anderen Elternteil die Botschaft, dass das vorherige 'faire Angebot' von ca. 25% unter dem Mindestsatz nun - nach Absprache, aber ohne Berechnung - vom Jugendamt auf das Minimum erhöht wurde.

      Sieht so aus, als wäre der UET (KV?) beim Jugendamt gewesen????
      Auch wenn man sich grundsätzlich abseits vom Regelwerk auf Unteralt einigen kann: So etwas sollte auch dann in eine vernünftige (verlässliche) schriftliche Vereinbarung.
      gegossen werden.
      Wenn das nicht funktioniert muß eben entweder eine Beistandschaft beim JA eingerichtet werden oder ein RA beauftragt werden. Ein RA kostet halt....


      UET = Untehaltpflichtiges ElternTeil
      BET = Betreuendes ElternTeil


      PS: Nur damit man sich einigermaßen ein Bild machen kann: Du @Kartoffelspalte bist die KM und das Kind ist minderjährig? Wie alt ist das Kind?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

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    • Die Beistandschaft wäre dann die Dame, die mir die Formulare aushändigt, oder?

      Ich gehe davon aus, dass die Beistandschaft alles berechnen wird, sobald der zugestellte Brief ankommt.

      Der andere Elternteil hat mir bereits ein sehr ungünstiges Angebot gemacht, das ich nach 0,00 Sekunden Überlegungszeit abgelehnt habe. Es war einfach nicht vernünftig und lückenhaft.

      P.S. Was spielt es für eine Rolle, ob ich die Kindesmutter (KM) oder der Kindesvater (KV) bin? Gar nichts, also ist das kein Diskussionspunkt. Du kannst mich vorstellen, wie du willst! Das Kind ist allerdings 16 Jahre alt.
    • hallo,

      manchmal sind Beistandschaften nicht so intensiv hinterher, wenn das Kind beim Vater lebt und die Mutter Unterhaltspflichtig ist.

      ja, damit kannst du erst ab mai Unterhalt fordern. Aber das mit dem Gerichtsvollzieher und dessen Zustellung ist eine gute Idee.

      Aber wie kommt es nun zu diesem Angebot des bet? Gab es doch schon eine Aufforderung oder war das ein freiwilliges Angebot?
      Kindergeld läuft aber inzwischen auf dein Konto?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Des Bet? -> **Den Betrag?**

      Ich glaube, die Anderen haben bereits erahnen können, worum es geht - wenn ich schon etwas Ungünstiges zustimme, dann summiert sich eine Menge Geld im Laufe der Zeit (im Januar, Februar und März ist das Kind 3 von 4 Wochen bei mir geblieben anstatt im 2/2-Modell, die Summe, die ich für diese 1 extra Woche bekommen habe, wurde dann verdoppelt, um ein "fares" Angebot zu machen).

      Das Kindergeld läuft über ein gemeinsames Konto. Ich versuche, das zu ändern, aber ich glaube, ich kann das nicht alleine tun, da ich es nicht zuvor beantragt habe (es lief nicht auf meinen Namen, aber ich hatte immer Zugang dazu).
    • Kartoffelspalte schrieb:

      Des Bet? -> **Den Betrag?**
      Wer lesen kann... , guggst Du nochmal:

      Kakadu59 schrieb:

      UET = Untehaltpflichtiges ElternTeil
      BET = Betreuendes ElternTeil

      Kartoffelspalte schrieb:

      Die Beistandschaft wäre dann die Dame, die mir die Formulare aushändigt, oder?
      Das kann ich(!) - aus dieser Entfernung - nicht sagen, da ich nicht weiß, bei welcher Dame Du da warst... bin weder Hellseher noch Kaffesatzleser ;)

      Kartoffelspalte schrieb:

      P.S. Was spielt es für eine Rolle, ob ich die Kindesmutter (KM) oder der Kindesvater (KV) bin? Gar nichts, also ist das kein Diskussionspunkt.
      Es spielt defacto gar keine Rolle, es macht nur gelegentlich das zuordnen von Infos und das antworten darauf einfacher.
      Überhaupt ist es einfacher auf Dinge zu antworten, wenn der gesammte Kontext (von Anfang an) klar ausformuliert wird, damit man sich (als Antwortender) nicht in irgendwelchen Vermutungen und Fehleinschätzungen verläuft....


      Kartoffelspalte schrieb:

      Ich glaube, die Anderen haben bereits erahnen können, worum es geht - wenn ich schon etwas Ungünstiges zustimme, dann summiert sich eine Menge Geld im Laufe der Zeit (im Januar, Februar und März ist das Kind 3 von 4 Wochen bei mir geblieben anstatt im 2/2-Modell, die Summe, die ich für diese 1 extra Woche bekommen habe, wurde dann verdoppelt, um ein "fares" Angebot zu machen).
      Was ist ein 2/2 Modell?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Ein 2/2-Modell?

      Wechselmodell im Zwei-Wochen-Rhythmus. Vorteilhaft dank:

      1. 26 anstatt 52 stressige Pendelbewegungen
      2. Längere Zeit miteinander (durch längeren Kontakt ist man gezwungen, Dinge anzusprechen)
      3. Entspannte Wochenenden dazwischen, um Dinge zusammen zu machen (oder einfach zu faulenzen)
      Überhaupt ist es einfacher auf Dinge zu antworten, wenn der gesammte Kontext (von Anfang an) klar ausformuliert wird, damit man sich (als Antwortender) nicht in irgendwelchen Vermutungen und Fehleinschätzungen verläuft....
      Ganzer Kontext? Willst du dir wirklich die traurige Geschichte antun? Leiber nicht!

      Cool, heute habe ich gelernt was ein BET ist.

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    • Kartoffelspalte schrieb:

      Ganzer Kontext? Willst du dir wirklich die traurige Geschichte antun? Leiber nicht!
      Na Deine/ Eure ganze Lebensgeschichte braucht es ja nun nicht, um unterhaltsrelevante Dinge zwischen ET (Elternteil/ en) und Kind einzuordnen, daß Ihr aber ein Wechselmodell praktiziert wäre schon von Anfang an ein wichtiger erwähnenswerter Fakt gewesen. Dann wäre auch mein Hinweis mit der Beistandsschaft mehr oder weniger entbehrlich gewesen.

      Allerdings sind wir (ich) - zugegebener Maßen - jetzt und hier auch weit weg vom Ursprungthema "Fristenfrage"

      Im Wechselmodell gibt es eben nicht die "klassische" Teilung in BET und UET (wie im Residenzmodell), weil sich eben beide ET die Führsorge und den Brunterhalt aufteilen. Beim Barunterhalt fließt bei gleichem Einkommen in der Regel kein Barunterhalt hin und her. Wenn es allerdings (größere) Einkommensunterschiede gibt, zahlt der ET mit dem höheren Einkommen einen Ausgleich an den anderen ET (-> Quotelung).
      Tasächlich kann man hier auch überlegen, ob der ET mit dem niedrigeren Einkommen das Kindergld komplett einbehält, um die (ggf) Einkommensunterschiede zu kompensieren. Ist natürlich alles davon abhängig, wo das Kind gemeldet ist, wer da (ggf) mehr verdient und wer das KG bekommt...
      Bei einem Kind im Alter von 16 Jahren wäre ansonsten/ allerdings zu überlegen, ob es sich überhaupt lohnt hier noch mit (teurem) Anwalt zu agieren... ?(
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Puh, wie immer, gibt es einiges zu beachten!

      1. Kind geboren 2007
      2. Eheschließung 2010
      3. Trennung 2018
      4. Scheidung 2023 (Dank Corona extra langsam)

      Seit der Trennung haben wir das Wechselmodell geübt. Dank relativ ähnlicher Gehälter floss zwischen uns kein Geld. Das Kindergeld ging auf ein gemeinsames Konto.

      Für ca. 1 Jahr habe ich das beim Jugendamt prüfen lassen. Ich habe drei Jobs (insgesamt ca. 40 Stunden), und am Ende hatte ich ungefähr dasselbe Nettoeinkommen wie der andere Elternteil.

      Ich glaube (weiß es aber nicht sicher), dass dies nicht mehr zutrifft (nach Fortbildungen und Tariferhöhungen usw. verdient der andere mehr).

      Ich bin dabei, dies berechnen zu lassen. Dazu muss ich beantragen, dass das Kindergeld auf ein Konto überwiesen wird, das mir gehört.

      Ich denke, das war alles...