Unterhaltsberechnung - Beistandschaft - Mehrbedarf

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    • Unterhaltsberechnung - Beistandschaft - Mehrbedarf

      Hallo zusammen,


      kurz zu meiner Geschichte.

      Von KM seit einigen Jahren geschieden . Aus der Ehe entstand unser Kind.

      Gemeinsames Sorgerecht. Anfang noch nahezu Wechselmodel, aber seit 6 Jahren nur noch Umgangswochenenden/Ferien/Feiertage oder ein paar Tage außer der Reihe.


      Nach der Trennung habe ich erst TU und dann nur noch KU an die KM gezahlt.


      Jedes Jahr erfolgte nach Aufforderung der KM eine Neuberechnung inkl. Zusendung aller Unterlagen, die von KM verlangt wurden. Die letzte war erst im März dieses Jahres angepasst worden.


      Nun bekam ich ein Schreiben von der Beistandschaft zur Offenlegung meine Einkünfte. In dem Schreiben wurde gleich mitgeteilt, dass die KM auch Mehrbedarf angemeldet hat, aber kein Hinweis darauf, um welchen es sich handelt.

      Die Beziehung zu dem KM ist "schwierig" und angespannt. Aber warum sie sich nun für mich aus heiterem Himmel an das JA gewandt hat, kann ich nur mutmaßen. Kleinkrieg mit mir.


      Durch Lesen in den letzten Tagen verschiedenster Internetbeiträge, vermute ich, dass ich die KU Berechnung doch falsch gemacht habe.

      Nichtsdestotrotz habe ich mich auch außer der Reihe an verschiedensten Sachen, aus meiner Sicht freiwillig, beteiligt. Schwimmunterricht, Nachmittagsbetreuung, Musikunterricht und Zuschüsse zur Klassenfahrt.

      Weiter eine private Zusatzversicherung für das Kind. Fahrten zu Ärzten/Therapien außerhalb des Umgangswochenendes. Klamotten und Sport.

      Gerade Klamotten ist eine Sache für sich. Oft kam das Kind mit kaputten Hosen und Schuhen am Umgangswochenende an, sodass ich auch hier vieles beigesteuert hatte, wie neue Schuhe.



      Zur Berechnung des KU - und was wohl vermutlich falsch war, was ich aber jetzt erst weiß:

      Mein Gehaltszettel zeigt ein Abrechnungsnetto und von diesem gingen noch entweder ab oder drauf.

      + Zuschuss zur PKV

      - 1 % Regelung von Firmenwagen, den ich hauptsächlich geschäftlich nutze, da mein Arbeitsort mein Homeoffice ist.



      Den Auszahlungsbetrag habe ich dann genommen und davon abgezogen:

      - eigene BU Versicherung

      - private Zusatzvers. des Kindes

      - 5 % pauschale berufsbedingte Ausgaben

      - eigene PKV + den SB, da ich ein GdB von 50 habe und den SB aufgrund meiner Krankheiten immer ausgeschöpft habe.



      Was dann bei hälftigen KG Stufe 4 und 509 € bedeutete.


      Nun habe ich gelesen, dass der Dienstwagen wohl draufgerechnet wird und die 5% pauschalen auch nicht mehr gewährt werden. Mit der PKV habe ich wohl auch falsch gerechnet. Und die Stufe bei einem Kind wohl auch nicht richtig.


      Im Auskunftsbegehren steht auch was von Mieteinnahmen.

      Ich habe vor 3 Jahren mit meiner neuen Frau eine gemeinsame Immobilie als private Altersvorsorge gekauft. Diese ist zu 100% vollfinanziert und wir sind eine 50/50 Grundstücksgemeinschaft. Das haben wir alles beim FA angegeben und bekamen dann eine AfA Tabelle, den wir dann bei der EkSt. eintragen.

      Ich habe jetzt überhaupt keine Ahnung, wie ich das korrekt angeben muss oder ob überhaupt noch zusätzlich zu der Steuerrückzahlung.

      Genauso ob meine Schwerbehindertenpauschale da auch irgendwie angerechnet oder rausgerechnet werden muss.


      Jetzt meine Fragen:

      [*] Auch wenn man alle Jahre seine Einkünfte der KM schon offengelegt hat, hat sie dann überhaupt ein Recht die Beistandschaft einzuschalten und die das noch mal verlangen?

      [*] Wie muss ich die KU korrekt in Hinblick auf Dienstwagen, Mieteinnahmen, Tilgung, GdB berechnen?

      [*] Kann die KM den Mehraufwand verlangen? Der Schulhort wurde damals nur von der KM gebucht, damit sie arbeiten gehen kann. Ich hatte auch schon mehrfach vorgeschlagen, dass sie das auch verringern könnte und ich teilweise die Nachmittagsbetreuung übernehmen könnte. Daraufhin hat sie den Vertrag von 5 Tagen auf 4 Tage gekürzt. Aber wer bestimmt denn hier, ob überhaupt oder in welchem Umfang Mehrbedarf vorliegt? Es ist ja ein erheblicher finanzieller Unterschied, ob ich die Betreuung von 7- 17 Uhr täglich buche oder sagen wir mal nur von 12 – 15 Uhr und dann auch nur von Mo-Do.

      [*] Wie ist das mit Mehrbedarf von Musikunterricht? Kind ist kein Hochbegabter, reiner privater Unterricht durch eine Musikschule.
    • hallo,

      zum einen, Mehraufwand wird nach Einkommen geqoutelt. Damit muss die Mutter ihre Einkünfte auch offenlegen. Hort ja, alles andere nein. Also einstellen.
      Zum anderen, alle 2 Jahre kann Auskunft verlangt werden. Deshalb würde ich schreiben, dass du dann und dann vollständig Auskunft erteilt hast und deswegen keine Auskunft mehr erteilt werden muss.

      bezüglich Haus. Dir wird ein wohnwertvorteil angerechnet, also übliche Kaltmiete, aber nur 50% die Kredite kannst du zu 50% in Abzug bringen. 50% da die anderen 50´% deiner Frau gehören.

      Dienstwagen Geldwerter Vorteil. Wenn das aber niemand bislang so gerechnet hat. Dann nicht nachhaken. Ja auch deine pkv ist einkomensmindernd anzusetzen vor Berechnung des kindesunterhaltes.

      wo steht, dass die 5% nicht mehr angerechnet werden? Lies mal in den olg Leitlinien.
      Nutzt du die 4% zus. Altersvorsorge? Ab beitragsbemessungsgrenze sind es auch 23 oder 24%.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Morgen,

      Hessebossy schrieb:

      Im Auskunftsbegehren steht auch was von Mieteinnahmen.

      Ich habe vor 3 Jahren mit meiner neuen Frau eine gemeinsame Immobilie als private Altersvorsorge gekauft. Diese ist zu 100% vollfinanziert und wir sind eine 50/50 Grundstücksgemeinschaft. Das haben wir alles beim FA angegeben und bekamen dann eine AfA Tabelle, den wir dann bei der EkSt. eintragen.
      Das hört sich so an als ob ihr dem Haus das Ihr gekauft habt nicht bewohnt, sondern es vermietet habt? Sollte dies so sein, wird Euch kein Wohnwert angerechnet. Für die Unterhaltsberechnung wird dann der Überschuss (wenn es einen gibt) aus Vermietung als Einkommen gerechnet, dadurch erhöht sich das bereinigte Netto und du zahlst eventuell mehr Unterhalt (DT Stufen). Von dem Überschuss sollte aufgrund der Eigentumsverhältnisse nur die Hälfte als dein Einkommen gerechnet werden.
      VG
      Theo
    • Hallo zusammen,

      Danke für eure Antworten.

      Die Wohnung wird nicht von mir bewohnt, sondern wurde als Altersversorgung gekauft.
      Zurzeit übersteigen die Belastungen (Tilgung, Zins, sonstige Kosten) die mieteinnahmen.

      Wir müssen das in der Steuer als Grundstücksgemeinschaft angeben und dadurch haben wir einen minus AfA Betrag, den wir in unserer Ekst Erklärung angeben. Das wird doch dann schon durch die Steuerrückzahlung zum netto hinzugezogen?
      Aber zeitgleich kann ich aber nun doch vom brutto noch 4% Altersversorgung abziehen, oder?. Also die Tilgungsrate?!?!

      VG
    • also, da kenne ich mich nicht so gut aus. Aber ich würde vermuten, dass die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für die unterhaltsberechnung negativ werden dürfen. Insofern alles abziehen bis die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei null sind und den Rest bei der zus. Altersvorsorge angeben.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!