Hallo zusammen,
kurz zu meiner Geschichte.
Von KM seit einigen Jahren geschieden . Aus der Ehe entstand unser Kind.
Gemeinsames Sorgerecht. Anfang noch nahezu Wechselmodel, aber seit 6 Jahren nur noch Umgangswochenenden/Ferien/Feiertage oder ein paar Tage außer der Reihe.
Nach der Trennung habe ich erst TU und dann nur noch KU an die KM gezahlt.
Jedes Jahr erfolgte nach Aufforderung der KM eine Neuberechnung inkl. Zusendung aller Unterlagen, die von KM verlangt wurden. Die letzte war erst im März dieses Jahres angepasst worden.
Nun bekam ich ein Schreiben von der Beistandschaft zur Offenlegung meine Einkünfte. In dem Schreiben wurde gleich mitgeteilt, dass die KM auch Mehrbedarf angemeldet hat, aber kein Hinweis darauf, um welchen es sich handelt.
Die Beziehung zu dem KM ist "schwierig" und angespannt. Aber warum sie sich nun für mich aus heiterem Himmel an das JA gewandt hat, kann ich nur mutmaßen. Kleinkrieg mit mir.
Durch Lesen in den letzten Tagen verschiedenster Internetbeiträge, vermute ich, dass ich die KU Berechnung doch falsch gemacht habe.
Nichtsdestotrotz habe ich mich auch außer der Reihe an verschiedensten Sachen, aus meiner Sicht freiwillig, beteiligt. Schwimmunterricht, Nachmittagsbetreuung, Musikunterricht und Zuschüsse zur Klassenfahrt.
Weiter eine private Zusatzversicherung für das Kind. Fahrten zu Ärzten/Therapien außerhalb des Umgangswochenendes. Klamotten und Sport.
Gerade Klamotten ist eine Sache für sich. Oft kam das Kind mit kaputten Hosen und Schuhen am Umgangswochenende an, sodass ich auch hier vieles beigesteuert hatte, wie neue Schuhe.
Zur Berechnung des KU - und was wohl vermutlich falsch war, was ich aber jetzt erst weiß:
Mein Gehaltszettel zeigt ein Abrechnungsnetto und von diesem gingen noch entweder ab oder drauf.
+ Zuschuss zur PKV
- 1 % Regelung von Firmenwagen, den ich hauptsächlich geschäftlich nutze, da mein Arbeitsort mein Homeoffice ist.
Den Auszahlungsbetrag habe ich dann genommen und davon abgezogen:
- eigene BU Versicherung
- private Zusatzvers. des Kindes
- 5 % pauschale berufsbedingte Ausgaben
- eigene PKV + den SB, da ich ein GdB von 50 habe und den SB aufgrund meiner Krankheiten immer ausgeschöpft habe.
Was dann bei hälftigen KG Stufe 4 und 509 € bedeutete.
Nun habe ich gelesen, dass der Dienstwagen wohl draufgerechnet wird und die 5% pauschalen auch nicht mehr gewährt werden. Mit der PKV habe ich wohl auch falsch gerechnet. Und die Stufe bei einem Kind wohl auch nicht richtig.
Im Auskunftsbegehren steht auch was von Mieteinnahmen.
Ich habe vor 3 Jahren mit meiner neuen Frau eine gemeinsame Immobilie als private Altersvorsorge gekauft. Diese ist zu 100% vollfinanziert und wir sind eine 50/50 Grundstücksgemeinschaft. Das haben wir alles beim FA angegeben und bekamen dann eine AfA Tabelle, den wir dann bei der EkSt. eintragen.
Ich habe jetzt überhaupt keine Ahnung, wie ich das korrekt angeben muss oder ob überhaupt noch zusätzlich zu der Steuerrückzahlung.
Genauso ob meine Schwerbehindertenpauschale da auch irgendwie angerechnet oder rausgerechnet werden muss.
Jetzt meine Fragen:
[*] Auch wenn man alle Jahre seine Einkünfte der KM schon offengelegt hat, hat sie dann überhaupt ein Recht die Beistandschaft einzuschalten und die das noch mal verlangen?
[*] Wie muss ich die KU korrekt in Hinblick auf Dienstwagen, Mieteinnahmen, Tilgung, GdB berechnen?
[*] Kann die KM den Mehraufwand verlangen? Der Schulhort wurde damals nur von der KM gebucht, damit sie arbeiten gehen kann. Ich hatte auch schon mehrfach vorgeschlagen, dass sie das auch verringern könnte und ich teilweise die Nachmittagsbetreuung übernehmen könnte. Daraufhin hat sie den Vertrag von 5 Tagen auf 4 Tage gekürzt. Aber wer bestimmt denn hier, ob überhaupt oder in welchem Umfang Mehrbedarf vorliegt? Es ist ja ein erheblicher finanzieller Unterschied, ob ich die Betreuung von 7- 17 Uhr täglich buche oder sagen wir mal nur von 12 – 15 Uhr und dann auch nur von Mo-Do.
[*] Wie ist das mit Mehrbedarf von Musikunterricht? Kind ist kein Hochbegabter, reiner privater Unterricht durch eine Musikschule.
kurz zu meiner Geschichte.
Von KM seit einigen Jahren geschieden . Aus der Ehe entstand unser Kind.
Gemeinsames Sorgerecht. Anfang noch nahezu Wechselmodel, aber seit 6 Jahren nur noch Umgangswochenenden/Ferien/Feiertage oder ein paar Tage außer der Reihe.
Nach der Trennung habe ich erst TU und dann nur noch KU an die KM gezahlt.
Jedes Jahr erfolgte nach Aufforderung der KM eine Neuberechnung inkl. Zusendung aller Unterlagen, die von KM verlangt wurden. Die letzte war erst im März dieses Jahres angepasst worden.
Nun bekam ich ein Schreiben von der Beistandschaft zur Offenlegung meine Einkünfte. In dem Schreiben wurde gleich mitgeteilt, dass die KM auch Mehrbedarf angemeldet hat, aber kein Hinweis darauf, um welchen es sich handelt.
Die Beziehung zu dem KM ist "schwierig" und angespannt. Aber warum sie sich nun für mich aus heiterem Himmel an das JA gewandt hat, kann ich nur mutmaßen. Kleinkrieg mit mir.
Durch Lesen in den letzten Tagen verschiedenster Internetbeiträge, vermute ich, dass ich die KU Berechnung doch falsch gemacht habe.
Nichtsdestotrotz habe ich mich auch außer der Reihe an verschiedensten Sachen, aus meiner Sicht freiwillig, beteiligt. Schwimmunterricht, Nachmittagsbetreuung, Musikunterricht und Zuschüsse zur Klassenfahrt.
Weiter eine private Zusatzversicherung für das Kind. Fahrten zu Ärzten/Therapien außerhalb des Umgangswochenendes. Klamotten und Sport.
Gerade Klamotten ist eine Sache für sich. Oft kam das Kind mit kaputten Hosen und Schuhen am Umgangswochenende an, sodass ich auch hier vieles beigesteuert hatte, wie neue Schuhe.
Zur Berechnung des KU - und was wohl vermutlich falsch war, was ich aber jetzt erst weiß:
Mein Gehaltszettel zeigt ein Abrechnungsnetto und von diesem gingen noch entweder ab oder drauf.
+ Zuschuss zur PKV
- 1 % Regelung von Firmenwagen, den ich hauptsächlich geschäftlich nutze, da mein Arbeitsort mein Homeoffice ist.
Den Auszahlungsbetrag habe ich dann genommen und davon abgezogen:
- eigene BU Versicherung
- private Zusatzvers. des Kindes
- 5 % pauschale berufsbedingte Ausgaben
- eigene PKV + den SB, da ich ein GdB von 50 habe und den SB aufgrund meiner Krankheiten immer ausgeschöpft habe.
Was dann bei hälftigen KG Stufe 4 und 509 € bedeutete.
Nun habe ich gelesen, dass der Dienstwagen wohl draufgerechnet wird und die 5% pauschalen auch nicht mehr gewährt werden. Mit der PKV habe ich wohl auch falsch gerechnet. Und die Stufe bei einem Kind wohl auch nicht richtig.
Im Auskunftsbegehren steht auch was von Mieteinnahmen.
Ich habe vor 3 Jahren mit meiner neuen Frau eine gemeinsame Immobilie als private Altersvorsorge gekauft. Diese ist zu 100% vollfinanziert und wir sind eine 50/50 Grundstücksgemeinschaft. Das haben wir alles beim FA angegeben und bekamen dann eine AfA Tabelle, den wir dann bei der EkSt. eintragen.
Ich habe jetzt überhaupt keine Ahnung, wie ich das korrekt angeben muss oder ob überhaupt noch zusätzlich zu der Steuerrückzahlung.
Genauso ob meine Schwerbehindertenpauschale da auch irgendwie angerechnet oder rausgerechnet werden muss.
Jetzt meine Fragen:
[*] Auch wenn man alle Jahre seine Einkünfte der KM schon offengelegt hat, hat sie dann überhaupt ein Recht die Beistandschaft einzuschalten und die das noch mal verlangen?
[*] Wie muss ich die KU korrekt in Hinblick auf Dienstwagen, Mieteinnahmen, Tilgung, GdB berechnen?
[*] Kann die KM den Mehraufwand verlangen? Der Schulhort wurde damals nur von der KM gebucht, damit sie arbeiten gehen kann. Ich hatte auch schon mehrfach vorgeschlagen, dass sie das auch verringern könnte und ich teilweise die Nachmittagsbetreuung übernehmen könnte. Daraufhin hat sie den Vertrag von 5 Tagen auf 4 Tage gekürzt. Aber wer bestimmt denn hier, ob überhaupt oder in welchem Umfang Mehrbedarf vorliegt? Es ist ja ein erheblicher finanzieller Unterschied, ob ich die Betreuung von 7- 17 Uhr täglich buche oder sagen wir mal nur von 12 – 15 Uhr und dann auch nur von Mo-Do.
[*] Wie ist das mit Mehrbedarf von Musikunterricht? Kind ist kein Hochbegabter, reiner privater Unterricht durch eine Musikschule.