Unterhaltsfragen

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    • Unterhaltsfragen

      Hallo ihr da draußen :)

      Ich hoffe hier etas Hilfe zu bekommen, einbisschen informiert habe ich mich ja schon.

      Ich zahle aktuell Unterhalt für 1 Kind Alter 14 Jahre, waren nie verheiratet. wohne mit meiner jetzigen Frau zusammen und haben 1 Kind 11 Jahre im Haus und sind Verheiratet. Sehe aber bei der Düsseldorfer Tabelle nicht so ganz durch.
      Dort wird gefragt "Einkommen Unterhaltsempfänger" ist damit meine Ex gemeint oder Das Kind? den Unterhalt bekommt Sie ja und ich glaube der ist viel zu hoch was mir die unterhaltsvorschusskasse so vorgerechnet hat.



      Darf man hier zahlen Posten etc? zwecks Kosten und Gehalt?

      Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben, vielen Lieben Dank schon jetzt im vorraus
    • hallo,

      deine jetzige Frau atbeitet? Vollzeit? Teilzeit?

      Du bist 2 (den Kindern) oder evtl. 3 (wenn deine Frau noch zählt) Personen unterhaltsberechtigt.
      Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten aus.

      Berechnet wird das Einkommen wie filgt: jahresnetto+steuererstattung geteilt durch 12 Monate.
      Dann kannst du berufsbedingte Aufwendungen abziehen, da musst du schon was das olg anerkennt, wo das ältere Kind lebt. Dann kannst du 4% zus. Altersvorsorge abziehen, wenn du sie ansparst, wie beispielsweise riesterrente. Die 4% beziehen sich auf dein Jahresbeitrag, was dann auf den Monat umgelegt wird.
      Dann schaust du in die Düsseldorfer Tabelle, welcher Stufe dein Einkommen entspricht. Und dann nimmst du den Betrag für das 14jährige und das jüngere Kind aus der jeweiligen Altersstufe. Zeihst dort das hälftige Kindergeld ab. Und das sind die zahlbetrag. Oder du schaust gleich in die zahlbetragstsbelle. Dann ziehst du den Unterhalt für beide Kinder ab und schaust ob dein selbstbehalt oder bedarfskontrillbetrsg gewährt wird.
      Diese Rechnung setzt voraus, dass deine Frau sich selbst finanzieren kann nd du kein Eigentum oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hast.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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      Vielen Dank für deine schnelle Antwort :)

      Ich komme leider jetzt erst zum schreiben,

      also wären es bei dann so.

      2356 x 12 =28272

      Ich lebe jetzt mit meiner Frau (Verheiratet) im Haus, die Rate für das Haus 1400 ohne Nebenkosten.
      Unser Sohn gerade 11 Jahre lebt bei uns.

      Mein anderer Sohn 14 lebt bei meiner Ex Freundin/ Mutter diese verdient Monatlich ca. 3500 netto oder mehr
      für ihn muss ich jeden Monat 521€ bezahlen.

      unsere gemeinsamen Nebenkosten betragen derzeit:

      100 Strom
      100 Gas
      35 Abwasser
      30 Wasser
      20 Müll etc
      100 im Jahr Schornsteinfeger
      Schulessen 36
      Schulmaterial 250 im Jahr
      Grundsteuer 300 im Jahr ab 2025 soll diese ja steigen.

      diese kosten muss ich natürlich durch 2 teilen da ich ja nur die hälfte bezahle,
      das sind die reinen Wohn und Nebenkosten.
      jetzt habe ich noch Autoversicherung, Tanken, Berufsunv. Wohngebäude, Privathaftpflicht etc.

      Dann steht am Ende bei der Düsseldorfer Tabelle, Bedarfskontrollbetrag, ich bin bei Position 2.

      2. 2.101 - 2.500 504 579 678 724 105 1.750<--- worauf bezieht sich die Zahl am Ende?

      Und der Selbstbehalt ist derzeit 1510€ wenn ich jetzt 2356 - 1510 rechne, bleiben 846 für den Unterhalt und davon zahle ich an meine Ex 521 somit bekommt mein eigener nur 325€ das kann es ja auch nicht sein, wenn ich mal so rechne.

      ICh Danke euch jetzt schon für jede jegliche Hilfe und Unterstützung

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      hallo,

      bekommst du eine steuererstattung? Wen ja ist diese noch auf die Einkommen drauf zu rechnen. Dann teilst du das durch 12 Monate. Ggf. Wird dir noch der wohnwertvorteil dazugerechnet. Also die hälftigrfiktive Kaltmiete für euer Haus. Davon kannst du dann den hälftigen Kredit abrechnen.
      Von diesem Betrag kannst du entweder 5% pauschal für berufsbedingte Aufwendungen abrechnen oder nach Aufwand.
      Sofern du zusätzlich Altersvorsorge ansparst, dann kannst du diese mit 4% von deinem Brutto anrechnen.
      Das ist dann dein bereinigtes Netto.
      Du bist beiden Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten aus.also einfach in die Tabelle schauen. In die richtige Gehaltsstufe und für beide Kinder den tsbellenbetrag nehmen, minus hälftigen Kindergeld. Diese zahlbeträge von dem netto abziehen und schauen ob der bedarfskontrollbetrag gewahrt ist.
      Wenn deine Frau nicht Vollzeit arbeitet ist sie sein theoretisch auch unterhaltsberechtigt. Dann würde es bei den Kids jeweils eine Tabellenstufe nach unten gehen.

      wobei deine Frau nur was bekommt, wenn noch Mittel nach den Kids da sind.

      und die anderen wohnkosten sind egal. Das kannst du nicht abziehen. Maximal die Berufsunfähigkeitsversicherung.


      Gibt es für das ältere Kind einen Titel?
      wie kommen diese 521 zustande?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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      Hallo

      Einen Wohnvorteil? oh weh.... keine Ahnung, ich weiß gar nicht ,
      Mieten kosten hier 800 kaltmiete - aufwärts für eine Wohnung, da bin ich dann mit 700€ günstiger.

      meine jetzige Frau arbeitet Vollzeit.
      Steuererklärung mal ja mal nein, letztens hab ich es vergessen eine zu machen.

      aber warum sind die Wohnkosten egal? Strom, Wasser, Heizung muss ja auch bezahlt werden,ich kann ja nicht nur Kalt wohnen.

      für das ältere Kind gibt es einen Titel, ich kann aber wohl dagegen vorgehen das dieser überprüft wird vom Gericht. UNd muss das von der Unterhaltskasse nicht alles zu hinnehmen.
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      hallo,

      wenn eine Wohnung schon 800€ kalt kostet bleibt auf jeden Fall ein Wohnvorteil übrig, nach Abzug des Kredites. Damit erhöht sich dein rechnerisches netto.
      Wenn ich dann schätze. Würde, würde ein Haus zu mieten bei ca. 1000€ kalt liegen. Dann die Kredite abziehen 700€. Und dann bleiben 300€ wohnwertvorteil, also bei dir 150€.
      Damit wärst du dann knapp in der 3. Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

      was die wohnkosten angeht. Zum einen muss das jeder zahlen und zum anderen ist im selbstbehalt für Miete etc. Ein bestimmter Betrag dafür vorgesehen.

      insofern kannst du damit rechnen, dass du evtl. Höher kommst in der Düsseldorfer Tabelle. Ja, ich weiß von einem fiktiven wohnwertvorteil kann niemand leben. Aber ich kann es nicht ändern.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!