A hat Immobilie geerbt. Diese wurde beim Notar auf einen Wert von 200.000€ festgesetzt, um Gebühren zu sparen. Der tatsächliche Wert lag bei 400.000€. Jetzt ist die Immobilie 450.000€ wert. Wird nun beim Versorgungsausgleich für B 450.000€ - 200.000€ oder 450.000€ - 400.000€ gerechnet?
geerbte Immobilie
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
-
Benutzer online 1
1 Besucher