Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin neu hier und würde mich freuen, wenn der/die ein oder andere Experte/Expertin mir mit seinen/ihren Erfahrungen und Expertise zur Seite stehen könnte. Vielen Dank im Voraus!
Zur Steuerrückerstattung 2022:
Seit Jan. 2023 lebe ich getrennt, seit August 2023 in einer neuen Wohnung, die "alte" Mietwohnung wird noch von der zukünftigen Ex-Frau bewohnt. Wir haben ein Kind, das derzeit bei ihr ist. Ich war/bin (ungewollt) der Hauptverdiener, d. h. es kommt bei uns das Splittingverfahren zur Anwendung, zumindest wurde es für die Steuererklärung für 2022 noch so angewandt.
Ich verdiente 2022 ungefähr das Sechs- bis Siebenfache, so dass meine RAin mir geraten hatte, ungefähr diesen Anteil auch meiner Noch-Ehefrau zukommen zu lassen. Sollte sie eine genauere Berechnung (z. B., wie es bei einer Steuerklassenaufteilung 4/4 gewesen wäre) wünschen, so könne sie das ja gerne selbst in Auftrag geben. Ich habe daraufhin ihr ein Fünftel der Rückerstattung überwiesen, sie möchte jedoch die Hälfte davon haben.
Zur Mietnebenkostennachzahlung 2022:
Die Mietnebenkostennachzahlung für 2022 flatterte uns erst Ende 2023 ins Haus, mit knapp 2.000 Euro fiel sie für 2022 besonders hoch aus. Zu diesem Zeitpunkt, also 2022, waren wir noch nicht getrennt, ich wohnte noch in der Mietwohnung, der Mietvertrag ist von beiden unterschrieben. Meinen Vorschlag, dass ich die Hälfte dafür zahle, ihr auch die Hälfte der obig erwähnten Steuerrückerstattung 2022 zukommen lasse, lehnt die Gegenseite ab, man möchte, analog der Steuerrückzahlung, dass ich vier Fünftel davon übernehmen solle.
Das Argument ist, dass ich schließlich der Hauptverdiener gewesen sei, ich auch vorher immer ganz dafür aufgekommen sei; man könnte also von einer Art "Gewohnheitsrecht" sprechen. Dass ich nie die Hauptverdiener-Rolle innehaben wollte, es eher - da sich meine Frau als nicht "bereit" zur Vollzeit sah und aus mangelndem Antrieb nur 10h die Woche einer Arbeit weit unterhalb ihres Bildungsstandes nachging/noch nachgeht - von mir zum Erhalt des "Binnenfriedens" geduldet wurde, spielt nun keine Rolle mehr.
Sie hat nun angekündigt, gerichtlich ihr Recht einzufordern, was mir natürlich ein Stück weit Angst macht; meine RAin agiert derzeit nur im Hintergrund "auf Zuruf", da ich die Kosten minimieren möchte, ich mir finanziell durch die neue Wohnung und den Unterhalt eigentlich nichts mehr leisten kann. Außerdem habe ich Angst, dass bei Nichterfüllung der Forderungen, auch wenn ich sie für unangemessen halte, sie mir den bis dato täglichen Umgang mit unserem Kind, das derzeit, da wir nur fußläufig auseinanderwohnen, fast täglich bei mir vorbeischaut, einschränken wird. Am liebsten würde ich mich angesichts der zu erwartenden Mehrkosten ohnehin außergerichtlich einigen, will aber gleichzeitig nicht Spielball für evtl. maßlose Forderungen der anderen Seite sein. Es ist also kompliziert, auch weil ich noch befürchte, dass sie dann auf andere Ideen kommt, beispielsweise für die noch zu machende Steuer 2023 vom Splittingverfahren abzuweichen.
Sorry, wurde jetzt ein bisschen lang... Freue mich auf eure Rückmeldungen!
Liebe Grüße
H. Lauterbach
ich bin neu hier und würde mich freuen, wenn der/die ein oder andere Experte/Expertin mir mit seinen/ihren Erfahrungen und Expertise zur Seite stehen könnte. Vielen Dank im Voraus!
Zur Steuerrückerstattung 2022:
Seit Jan. 2023 lebe ich getrennt, seit August 2023 in einer neuen Wohnung, die "alte" Mietwohnung wird noch von der zukünftigen Ex-Frau bewohnt. Wir haben ein Kind, das derzeit bei ihr ist. Ich war/bin (ungewollt) der Hauptverdiener, d. h. es kommt bei uns das Splittingverfahren zur Anwendung, zumindest wurde es für die Steuererklärung für 2022 noch so angewandt.
Ich verdiente 2022 ungefähr das Sechs- bis Siebenfache, so dass meine RAin mir geraten hatte, ungefähr diesen Anteil auch meiner Noch-Ehefrau zukommen zu lassen. Sollte sie eine genauere Berechnung (z. B., wie es bei einer Steuerklassenaufteilung 4/4 gewesen wäre) wünschen, so könne sie das ja gerne selbst in Auftrag geben. Ich habe daraufhin ihr ein Fünftel der Rückerstattung überwiesen, sie möchte jedoch die Hälfte davon haben.
Zur Mietnebenkostennachzahlung 2022:
Die Mietnebenkostennachzahlung für 2022 flatterte uns erst Ende 2023 ins Haus, mit knapp 2.000 Euro fiel sie für 2022 besonders hoch aus. Zu diesem Zeitpunkt, also 2022, waren wir noch nicht getrennt, ich wohnte noch in der Mietwohnung, der Mietvertrag ist von beiden unterschrieben. Meinen Vorschlag, dass ich die Hälfte dafür zahle, ihr auch die Hälfte der obig erwähnten Steuerrückerstattung 2022 zukommen lasse, lehnt die Gegenseite ab, man möchte, analog der Steuerrückzahlung, dass ich vier Fünftel davon übernehmen solle.
Das Argument ist, dass ich schließlich der Hauptverdiener gewesen sei, ich auch vorher immer ganz dafür aufgekommen sei; man könnte also von einer Art "Gewohnheitsrecht" sprechen. Dass ich nie die Hauptverdiener-Rolle innehaben wollte, es eher - da sich meine Frau als nicht "bereit" zur Vollzeit sah und aus mangelndem Antrieb nur 10h die Woche einer Arbeit weit unterhalb ihres Bildungsstandes nachging/noch nachgeht - von mir zum Erhalt des "Binnenfriedens" geduldet wurde, spielt nun keine Rolle mehr.
Sie hat nun angekündigt, gerichtlich ihr Recht einzufordern, was mir natürlich ein Stück weit Angst macht; meine RAin agiert derzeit nur im Hintergrund "auf Zuruf", da ich die Kosten minimieren möchte, ich mir finanziell durch die neue Wohnung und den Unterhalt eigentlich nichts mehr leisten kann. Außerdem habe ich Angst, dass bei Nichterfüllung der Forderungen, auch wenn ich sie für unangemessen halte, sie mir den bis dato täglichen Umgang mit unserem Kind, das derzeit, da wir nur fußläufig auseinanderwohnen, fast täglich bei mir vorbeischaut, einschränken wird. Am liebsten würde ich mich angesichts der zu erwartenden Mehrkosten ohnehin außergerichtlich einigen, will aber gleichzeitig nicht Spielball für evtl. maßlose Forderungen der anderen Seite sein. Es ist also kompliziert, auch weil ich noch befürchte, dass sie dann auf andere Ideen kommt, beispielsweise für die noch zu machende Steuer 2023 vom Splittingverfahren abzuweichen.
Sorry, wurde jetzt ein bisschen lang... Freue mich auf eure Rückmeldungen!
Liebe Grüße
H. Lauterbach
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