Unterhaltsberechnung bei erweiterter Erwerbsobliegenheit - Nebenjob

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    • Unterhaltsberechnung bei erweiterter Erwerbsobliegenheit - Nebenjob

      Ich habe drei Kinder, verdiene aktuell im erlernten Ausbildungsberuf bei einer 40 Stundenwoche zzgl. 1,5 Std. täglicher Fahrzeit 3500 Brutto. Bei Kununu und Stepstone sieht man, dass dieses Gehalt über dem Median liegt. Viel mehr ist nicht möglich, außer man hat studiert. Trotz ca. 2300 netto bin ich rechnerisch ein Mangelfall, da ich 1207 Euro Unterhalt zahlen muss. Dann kommt jedoch ein Amt und nötigt mich zur Unterschrift eines Titels. Der Mangelfall ist uninteressant, da es ja die erweiterte Erwerbsobliegenheit gibt und ich ja am Wochenende noch einen Nebenjob machen könnte. Ich werde daher fiktiv hochgerechnet auf den Mndestunterhalt. Ich hatte anfangs die Kinder nahezu hälftig jedoch bei voller Unterhaltszahlung. Dies war logistisch und finanziell nicht mehr stemmbar. Nun, da ich die Kinder alle 2 Wochen die Kinder habe, in den Ferien hälftig, erkennt das Jugendamt gnädigerweise an, dass ich nur jedes zweite Wochenende einen Nebenjob ausüben kann. 12,41 Mindestlohn x 8 Stunden x 2 Tage x 2 Wochen im Monat = rund 400 Euro extra und damit kein Mangelfall mehr. Unter der Woche funktioniert ein Nebenjob nicht, da ich sehr variabel auf Arbeit eingesetzt werde und nicht jeden Tag zur gleichen Zeit Feierband machen kann. Mal ist um 15 Uhr Schluss, wenn es doof läuft dann auch mal erst um 20 Uhr. Nun suche ich seit geraumer Zeit einen Nebenjob, den ich jedes zweite Wochenende machen kann sowie Urlaub kriege an der Hälfte aller Ferientage. Natürlich genau so, wie es mit dem anderen Elternteil ausgemacht war und wie es mit dem Hauptjob passt. Mir fällt halt aktuell nichts ein, was ich als Nebenjob machen könnte.

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von franzk ()

    • Hallo franzk
      ich habe jetzt gerade mal gegoogelt und herausgefunden das die Fahrzeit zur Arbeitszeit bei Unterhaltsberechnung anzurechnen ist. Sind die 1,5 Std. tägl. einfache Fahrt oder hin und zurück? Ich habe jetzt mal das ergoogelte eingefügt.
      Zur Sicherstellung des Mindestunterhalts ist der Unterhaltspflichtige grundsätzlich verpflichtet, neben seinem Hauptberuf noch eine Nebentätigkeit auszuüben (BGH XII ZB 111/13). Falls er allerdings bereits im Hauptberuf 40 Stunden pro Woche arbeitet, kann ihm eine zusätzliche Nebentätigkeit nur ausnahmsweise zugemutet werden (OLG Hamm, FamFR 2013,132). Hier sind aber z.B. auch besonders lange Fahrzeiten zur Arbeitsstelle und zurück zu berücksichtigen. Es kann maximal eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden verlangt werden.
      lg Hugoleser
    • Nein, 45 min einfache Strecke. Aber ads tut auch nicht wirklich was zur Sache. Ja das JA rechnete mir das auch vor mit den 48 Stunden. Für mich wäre ein Nebenjob auch kein Problem, wenn ich denn einen finden würde. Mittlerweile gehe ich davon aus, dass bald die Aufforderung kommt, den unbefristeten Arbeitsvertrag zu kündigen und wo anders anzufangen, um einer besser geregelten Arbeit nachzugehen und einen oder zwei Nebenjobs zu machen. Wenn ich eine Arbeitsstelle hätte wo ich feste Arbeitszeiten hätte, so könnte ich auch unter der Woche noch arbeiten.

      Außerdem wird sich die Situation ja durch zukünftige Erhöhungen der DDT und Erhöhungen des Alters der Kinder noch verschärfen. Und wie gesagt, ich zahle gerne Unterhalt für meine Kinder und betreue diese auch gerne. Nur können Kostensteigerungen nicht endlos abgefangen werden.
    • Hugoleser schrieb:

      Falls er allerdings bereits im Hauptberuf 40 Stunden pro Woche arbeitet, kann ihm eine zusätzliche Nebentätigkeit nur ausnahmsweise zugemutet werden (OLG Hamm, FamFR 2013,132).
      Nun das ist ja auch verständlich, dennoch sagt das Jugendamt (und wahrscheinlich auch das Gericht), dass eben fiktiv mehr geht und mit fiktivem Einkommen gerechnet wird. Ich könnte auch ohne Probleme jedes Wochenende arbeiten. Habe hier mehrere Jobangebote fürs Wochenende auf dem Tisch liegen und plötzlich wird aus dem Umgangsrecht (was ich gerne wahrnehme) eine Umgangspflicht.Was wäre denn wenn der Umgang nicht stattfinden kann weil Papa sowohl unter der Woche als auch am Wochenende arbeiten muss?
    • Hallo franzk
      Ich würde dem Jugendamt mal die Rechnung aufmachen und auf das Urteil des BGH verweisen, wonach die Wegezeit zur Arbeitszeit hinzu zurechnen ist. Das sind bei Dir dann 7,5 Std. Wegezeit die auf Deine 40 Std. Arbeitszeit hinzukommen, so wärest Du nur eine halbe Stunde von den maximal 48 Std./ Woche entfernt. Ich glaube nicht das die Herrschaften vom Ja für eine halbe Stunde ein Fass aufmachen werden.

      LG Hugoleser
    • hallo,

      wenn es keine Titel gibt, würde ich den mangelfall erklären und mitteilen, dass du maximal für x für alle Kinder insgesamt leistungsfähig bist.
      Sollen sie dich doch verklagen. Denn unter Berücksichtigung des selbstbehaltes ist da halt. Icht mehr drin.
      Wirst du verklagt und musst mehr zahlen, dann beantragst du Bürgergeld. Und erläuterst in der Verhandlung dem Richter warum es dir nicht möglich ist einen Nebenjob aufzunehmen.
      Denn bei einem Nebenjob fallen ja auch wieder berufsbedingte Kosten an.

      Freiwillig solltest du keinen Titel unterschreiben, den du nicht bedienen kannst.
      Und für die Gerichtsverhandlung vkh beantragen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Vielen Dank für den Link von haufe.de

      Ich möchte mich gar nicht an den Fahrzeiten aufhängen, denn im Endeffekt kann das Jugendamt oder der Richter ja sagen, dass ich mir auch eine Nebentätigkeit direkt in unmittelbarer Nähe zum Hauptjob suchen kann, da dieser in einer großen Stadt ist. Vielmehr habe ich ja, wie anfangs erwähnt, das Problem, überhaupt etwas alle 2 Wochen am Wochenende zu finden. Angebote für jeden Samstag / Sonntag hätte ich einige.
    • Hallo franzk.,
      das Ja oder der Richter kann Dir auch dann keinen Nebentätigkeit aufs Auge drücken wenn er in der Nähe der Arbeitstelle wäre. Du kommst mit Deiner Regulären Arbeitszeit und der Fahrzeit auf 47,5 Std. und mehr wie 48 Std. sind laut Arbeitszeitgesetz und laut Urteil BGH nicht zumutbar. Genausowenig wie Du für die restliche halbe Stunde einen Nebenjob finden würdest :) . Deswegen wird kein Richter oder Ja ein Fass aufmachen.
    • Neu

      Hallo,

      ich möchte das Thema nochmals weiterführen, da es nach 3 Monaten Stille wieder aktuell ist. Ich habe zwischenzeitlich Bürgergeld beantragt und auch erhalten, da ich nach Abzug von Unterhalt und Miete unterhalb des Existenzminimums falle. Beim Jobcenter bin ich in der Vermittlung eines Minijobs, natürlich ohne Erfolg, da sich die meisten Jobs mit meinem Hauptberuf kollidieren. Nun kam seitens des Jugendamtes die Aufforderung zur Mitwirkung. Ich soll beim Jugendamt eine Abänderung des Unterhaltstitels beauftragen. Begründung: Sie erhalten nur aufstockendes Bürgergeld aufgrund der hohen Unterhaltszahlung. Dies habe ich gemacht mit Verweis aufs Jobcenter. Vom Jugendamt kam dann der Brief zurück, dass ich mich nicht bemüht habe einen adäquaten Nebenjob zu finden (aufgeführte Beispiele: Zeitung austragen, Gastronomie am Wochenende etc.) und damit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachkomme und eine Abänderung des Titels nicht nachgekommen wird.

      Nun fordert mich das Jobcenter widerum auf, eine Abänderungsklage durchzuführen. Ich gehe davon au, dass dies gar nicht erlaubt ist, denn trotz PKH/VKH besteht für mich das Risiko auf den Kosten eines Verfahrens als Kläger sitzen zu bleiben. Auch denke ich, dass die VKH bereits wegen Mangel auf Erfolg nicht genehmigt wird. Genau jenes werde ich dem Jobcenter nun schreiben, ich gehe aber davon aus, dass diese das aufstockende Bürgergeld streichen werden. Zwischen den Stühlen beider Ämter zu sitzen ist auch nicht gerade angenehm.

      Habt ihr Ideen? Wird ein Richter einen Titel um 1/3 nach unten abändern, damit der Selbstbehalt gewahrt bleibt? Ich habe noch immer Angst, dass der Richter der Argumentation des Jugendamtes folgt.

      Im Übrigen, ich bin Normalverdiener und im erlernten Beruf mit zweijähriger Ausbildung verdiene ich durchschnittlich, im Vergleich zu Kollegen im gleichen Betrieb sogar mehr, im Vergleich zur Marktwirtschaft auch (ich hab auf kununu geschaut). Einzig bei Großunternehmen mit Tariflohn könnte ich mehr verdienen. Aber um kein Mangelfall zu sein müsste ich eine Gehaltssteigerung von 30%-40% mitmachen. Das ist utopisch.
    • Neu

      hallo,

      ich würde dem Jobcenter mitteilen, dass ich gerne eine Abänderungsklage betreiben werde, wenn sie eine Übernahme der Kosten schriftlich garantieren, falls der Abänderungsklage nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben wird. Dieses Risiko besteht, da das Jugendamt einer gütlichen Abänderung nicht zustimmt. Hier auch das ablehnungsschreiben vom Jugendamt mitliefern. Und deine Bewerbungsbemphungen um einen Nebenjob.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Neu

      Ich kann die Frustration verstehen. Du hattest wohl auf Logik und Verständnis für Deine Lage vertraut. Großer Fehler. Aber das weißt Du ja jetzt selber. Du dachtest, Du kannst dem System mal seine eigene Unlogik vorführen, indem Du die viel zu hohen und selbst für einen berufstätigen mit guter Ausbildung und Einkommen nicht zu tragenden Kindesunterhaltsbeträge zahlst, damit weit unter das Existenzminimum rutschst. Im Vertrauen darauf, dass Dir ja auch ein Existenzrecht zusteht, müßte nun der Staat Dir dieses finanziell zugestehen und über Bürgergeld aufstocken.
      Ein schöner Kampf für alle Unterhaltverpflichteten, aber nicht mit diesem System! Du hättest Dich von vornherein auf Deinen Mindestbehalt berufen und entsprechend weniger bezahlen/ titulieren lassen sollen. Nun ist der Tite in der Welt und der klebt schlimmer als Pech an Dir.
      Ich kann Dir nur raten aufzuhören auf Logik und Nachsicht zu hoffen und zuzusehen, dass Du Deine Schäfchen ins Trockene kriegst. Ehrlich kommst Du hier nicht weiter.
      Das Jobcenter wird Dir das aufstockende Bürgergeld streichen und dann sitzt Du da.
      Niemand, wirklich niemand interessiert sich für Deine/ unsere Lage. Es gibt keine Lobby, die auch nur annähernd so stark ist, wie die der Hauptbetreuenden ( Mütter ). Du wirst als der Hundehaufen unter der Schuhsohle betrachtet, der anstatt zu klagen einfach arbeiten gehen soll, bis er umkippt und trotzdem dankend und mit Liebe und Fürsorge am freien Wochenende die Kinder in Deiner viel zu kleinen Wohnung und ohne Geld betreuen sollst.
      Viele Gerichte werden mit Deiner Lage keine Nachsicht haben und bei weniger als 20 Bewerbungen im Monat Dir fiktives Einkommen zurechnen.
      Such Dir einen Arzt. Dir geht es psychisch nicht gut. Suizidgedanken, Burnout etc. . Mehr Arbeit ist Dir deswegen nicht zumutbar. Mach das, was viele machen. Vergiss Deinen Stolz. Höre auf zu kämpfen !!!!! Es hat keinen Sinn!
      Viel Glück