Hallo,
ich habe einen gültigen Beschluss mit Umgangsregelung. Das hauptbetreuende Elternteil hat den Umgang ausgesetzt, das Kind (6 Jahre) einbehalten. Es gab Vorwürfe.
Das Jugendamt hat die Vorwürfe angehört.
jetzt habe ich eine e-Mail vom Jugendamt, dass das Amt mit vielen Fachkräften einem Umgang nicht zustimmen. Weil eine mögliche Kindeswohlgefährdung besteht.
Wenn ein Nachweis abgegeben wird, sollen die Umgänge wieder aufgenommen werden. Nachweis wurde angefordert. Das kann noch 4-5 Wochen dauern, bis der Nachweis da ist.
Dürfen die das so per Mail machen? Muss jetzt Umgang stattfinden?
ich habe einen gültigen Beschluss mit Umgangsregelung. Das hauptbetreuende Elternteil hat den Umgang ausgesetzt, das Kind (6 Jahre) einbehalten. Es gab Vorwürfe.
Das Jugendamt hat die Vorwürfe angehört.
jetzt habe ich eine e-Mail vom Jugendamt, dass das Amt mit vielen Fachkräften einem Umgang nicht zustimmen. Weil eine mögliche Kindeswohlgefährdung besteht.
Wenn ein Nachweis abgegeben wird, sollen die Umgänge wieder aufgenommen werden. Nachweis wurde angefordert. Das kann noch 4-5 Wochen dauern, bis der Nachweis da ist.
Dürfen die das so per Mail machen? Muss jetzt Umgang stattfinden?