Hallo zusammen,
eine kurze Frage zu Umgangskosten. Wenn der Unterhaltspflichtige mit seinem Kind während seiner Umgangszeit zum Arzt geht und dort, bzw. in der Apotheke aus wichtigen Gründen eine Zuzahlung in Höhe von 10€ ensteht.
Unabhängig davon, dass es eine Lappalie ist, die ich gerne zum Wohle meines KIndes zahle. Fällt das offiziell zum Kostenblock der Umgangskosten, die vom Unterhaltspflichtigen im Rahmen seines Umgangs bezahlt werden müssen?
Oder sind das Gesundheitskosten, die grundsätzlich von der unterhaltsempfangenden KM zu zahlen sind?
Dass das Kind nach fast 2 Wochen Hustens bei der KM von mir zum Arzt gebracht wird und dort eine Bronchitis diagnostiziert wurde, lasse ich an der Stelle einmal außen vor.
Für den Arztgang hat das Kind natürlich auch keine Winterjacke. Ich meine er hat gar keine. Auch nicht bei der KM. Aber daran habe ich mich im Laufe der Jahre fast schon gewöhnt.
VG und lieben Dank für eine kurze juristische Einschätzung.
Johannes
eine kurze Frage zu Umgangskosten. Wenn der Unterhaltspflichtige mit seinem Kind während seiner Umgangszeit zum Arzt geht und dort, bzw. in der Apotheke aus wichtigen Gründen eine Zuzahlung in Höhe von 10€ ensteht.
Unabhängig davon, dass es eine Lappalie ist, die ich gerne zum Wohle meines KIndes zahle. Fällt das offiziell zum Kostenblock der Umgangskosten, die vom Unterhaltspflichtigen im Rahmen seines Umgangs bezahlt werden müssen?
Oder sind das Gesundheitskosten, die grundsätzlich von der unterhaltsempfangenden KM zu zahlen sind?
Dass das Kind nach fast 2 Wochen Hustens bei der KM von mir zum Arzt gebracht wird und dort eine Bronchitis diagnostiziert wurde, lasse ich an der Stelle einmal außen vor.
Für den Arztgang hat das Kind natürlich auch keine Winterjacke. Ich meine er hat gar keine. Auch nicht bei der KM. Aber daran habe ich mich im Laufe der Jahre fast schon gewöhnt.
VG und lieben Dank für eine kurze juristische Einschätzung.
Johannes