Hallo Forum,
wie ich bereits lesen konnte, mag es mitunter schwierig zu sein, den Unterhaltstitel anpassen zu lassen, wenn man die Stelle freiwillig wechselt hat und nun weniger verdient.
Was ist jedoch in dem speziellen Fall, dass jemand seit Jahren einen gutbezahlten Job im Ausland hat, der aufgrund der Pendelei und durch die ständige Abwesenheit von zu Hause, nicht dauerhaft durch zu halten ist? Dieser Job war schon immer so angelegt, dass er dazu dient, eine Zeit lang mit erhöhtem Aufwand etwas mehr Geld zu verdienen, jedoch war schon immer der Plan da, sich wieder einen "normalen" Job in Deutschland zu suchen, der jedoch entsprechend geringer bezahlt ist.
Wenn nun der Titel während des Auslandsjob ins Leben gerufen wurde, nun aber der freiwillige Wechsel ins Inland erfolgt -- lässt sich dieser Titel dann entsprechend abändern? Es kann doch nicht durch die Unterstellung fiktiven Einkommens erzwungen werden, dass ein Mensch sein ganzes Leben vielen 100km von zu Hause entfernt im Ausland arbeitet, nur weil das irgendwann einmal so war?
Man könnte auch sagen: Was ist, wenn jemand 5 Jahre auf der Bohrinsel mit dem entsprechenden hohen Gehalt -> malocht <-. Muss er dies dann sein Leben lang tun? Das kann doch nicht sein.
Oder missverstehe ich den Mechanismus eines Titels grundsätzlich?
Viele Grüsse
Markus
wie ich bereits lesen konnte, mag es mitunter schwierig zu sein, den Unterhaltstitel anpassen zu lassen, wenn man die Stelle freiwillig wechselt hat und nun weniger verdient.
Was ist jedoch in dem speziellen Fall, dass jemand seit Jahren einen gutbezahlten Job im Ausland hat, der aufgrund der Pendelei und durch die ständige Abwesenheit von zu Hause, nicht dauerhaft durch zu halten ist? Dieser Job war schon immer so angelegt, dass er dazu dient, eine Zeit lang mit erhöhtem Aufwand etwas mehr Geld zu verdienen, jedoch war schon immer der Plan da, sich wieder einen "normalen" Job in Deutschland zu suchen, der jedoch entsprechend geringer bezahlt ist.
Wenn nun der Titel während des Auslandsjob ins Leben gerufen wurde, nun aber der freiwillige Wechsel ins Inland erfolgt -- lässt sich dieser Titel dann entsprechend abändern? Es kann doch nicht durch die Unterstellung fiktiven Einkommens erzwungen werden, dass ein Mensch sein ganzes Leben vielen 100km von zu Hause entfernt im Ausland arbeitet, nur weil das irgendwann einmal so war?
Man könnte auch sagen: Was ist, wenn jemand 5 Jahre auf der Bohrinsel mit dem entsprechenden hohen Gehalt -> malocht <-. Muss er dies dann sein Leben lang tun? Das kann doch nicht sein.
Oder missverstehe ich den Mechanismus eines Titels grundsätzlich?
Viele Grüsse
Markus