Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich wurde von meiner Exfrau, welche zusätzlich zum Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt bekommt aufgefordert die Krippengebühren in Höhe von 800€ für beide Kinder zu bezahlen. Die Zeit in der sie in die Krippe gehen nutzt sie auch nicht zum Geld verdienen.
Jetzt gibt es in Bayern einen Sonderfall und zwar bekommt man pro Kind 100€ Zuschuss zum Krippenplatz und zusätzlich gibt es das bayrische Familiengeld für Kinder zwischen dem 1. und 3. Geburtstag in Höhe von 250€/Kind. Egal ob man das Kind zu Hause betreut oder in die Krippe gibt.
Summa Summarum 700€/Monat
Gesetzt dem Fall das Gericht würde mich zum Zahlen verdonnern. Müssten mir dann nicht die 700€ zustehen?
Ich habe heute das ganze Internet durchgesucht aber leider speziell dazu nichts gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ich wurde von meiner Exfrau, welche zusätzlich zum Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt bekommt aufgefordert die Krippengebühren in Höhe von 800€ für beide Kinder zu bezahlen. Die Zeit in der sie in die Krippe gehen nutzt sie auch nicht zum Geld verdienen.
Jetzt gibt es in Bayern einen Sonderfall und zwar bekommt man pro Kind 100€ Zuschuss zum Krippenplatz und zusätzlich gibt es das bayrische Familiengeld für Kinder zwischen dem 1. und 3. Geburtstag in Höhe von 250€/Kind. Egal ob man das Kind zu Hause betreut oder in die Krippe gibt.
Summa Summarum 700€/Monat
Gesetzt dem Fall das Gericht würde mich zum Zahlen verdonnern. Müssten mir dann nicht die 700€ zustehen?
Ich habe heute das ganze Internet durchgesucht aber leider speziell dazu nichts gefunden.
Mit freundlichen Grüßen