Krippengebühren Kompliziert Bayrisch

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    • Krippengebühren Kompliziert Bayrisch

      Sehr geehrte Damen und Herren.

      Ich wurde von meiner Exfrau, welche zusätzlich zum Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt bekommt aufgefordert die Krippengebühren in Höhe von 800€ für beide Kinder zu bezahlen. Die Zeit in der sie in die Krippe gehen nutzt sie auch nicht zum Geld verdienen.

      Jetzt gibt es in Bayern einen Sonderfall und zwar bekommt man pro Kind 100€ Zuschuss zum Krippenplatz und zusätzlich gibt es das bayrische Familiengeld für Kinder zwischen dem 1. und 3. Geburtstag in Höhe von 250€/Kind. Egal ob man das Kind zu Hause betreut oder in die Krippe gibt.

      Summa Summarum 700€/Monat

      Gesetzt dem Fall das Gericht würde mich zum Zahlen verdonnern. Müssten mir dann nicht die 700€ zustehen?

      Ich habe heute das ganze Internet durchgesucht aber leider speziell dazu nichts gefunden.

      Mit freundlichen Grüßen
    • hallo,

      grundsätzlich sind von den krippengebühren die Essensreste abzuziehen.
      Zum 2. ist es ja so, dass dies Mehrbedarf darstellt. Dieser Mehrbedarf geht vor dem Anspruch der Mutter auf betreuungsunterhalt. Der Zuschuss für die krippengebühren müsste meiner Meinung nach die krippengebühren reduzieren, da es ja, so wie du schreibst ausdrücklich als Zuschuss vorgesehen ist.
      Wenn ich davon ausgehe, dass es pro Kind die 100€ Zuschuss gibt und der Krippenplatz inkl. Essen 400€ kostest würde von diesen 400€ jeweils die 100€ abgezogen. Dann wären es 300€ Prominente abzüglich essensgeld.


      Die Mutter muss also ihre Einkünfte offen legen, damit der kitabeitrag anteilig geqoutelt werden kann, unter Berücksichtigung des selbstbehaltes.
      Zahlst du betreuungsunterhalt für die Mutter? Denn dieser könnte sich durch den Mehrbedarf der Kinder reduzieren, wenn du am selbstbehalt liegst.
      Ist bei der Berechnung des kindesunterhaltes berücksichtigt worden, dass du drei Personen, 2 Kindern und der Mutter, zu Unterhalt verpflichtet bist. Also ist eine Abstufung in der Düsseldorfer Tabelle vorgenommen worden?
      wurde dein Einkommen korrekt bereinigt?

      Das Familiengrab zählt nicht als Einkommen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Herzlich willkommen im Forum Besucher9836,

      Leider habe ich keine genaue Kenntnis über die gesetzlichen Voraussetzungen des Zuschusses und des Landeskindergeldes.
      Du bist doch sicherlich anwaltlich vertreten?
      Was sagt denn der Anwalt zum Ansinnen der Mutter neben dem Betreuungsunterhalt zusätzlich Kosten der Betreuung haben zu wollen?
      Ich würde mit dem Anwalt besprechen, dass dies keine notwendigen Mehrkosten sind, solange die Mutter die Zeit nicht nutzt, eigenes Einkommen zu erarbeiten.
      Hilfsweise muss der Anwalt die KM auffordern, die von Dir genannten Gelder zu beantragen und Verrechnung dieser erklären.
      Ich würde es da vermutlich auf eine Auseinandersetzung ankommen lassen, da im Zweifelsfall vermutlich diese Gelder gegenzurechnen und der Rest nach Quote (Erziehungsgeld+Betreuungsunterhalt bei der KM als EK?) zu verteilen wäre.

      Gruß Tanja
    • Naja die Erstberatung beim Anwalt lässt mich nicht gerade sicherer fühlen.

      Im Grundegenommen sagt er ähnliches wie Sie.

      Aber mit dem Hinweis das letzlich alles Ermessenspielraum des Richters ist.

      Wenn der Richter meint es ist sinnvoll für die frühkindliche Entwicklung geht das durch.

      Die Mutter muss nicht arbeiten bis die Kinder 3Jahre alt sind.

      und beim Verdienst der mutter wird der angemessenen Selbstbehalt herangezogen 1650 Euro und da kommt die nach Abzug von Berufsaufwendungen niemals drüber. Sodass auch nicht gequotelt wird sondern ich alles bezahle.

      Und mit dem Zusatz das ich auf hoher See und vor dem Familiengericht dem lieben Gott ausgeliefert bin.

      Was mich etwas enttäuscht zurücklässt da ich mir gern das Risiko errechnet hätte.
      Immerhin trage ich bei Niederlage beide Anwaltskosten+ Gerichtskosten was mal locker 5-10K sind. Da weis man nicht ob man lieber einknickt und es einfach hinnimmt.

      Das bayrische Familiengeld muss nicht beantragt werden. Es kommt automatisch mit dem Kindergeld, sobald das kind 1Jahr ist und bis zum 3. Geburtstag.

      Der Krippenzuschuss von 100€/Kind muss beantragt werden. Ist aber reine Formsache.
      Und wird bis zu Einschulung gezahlt.

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    • hallo,

      Die Frage ist doch, wie ist dein Verdienst? Liegst du nach dem kindesunterhalt und dem Mehrbedarf der Kinder in der Nähe des selbstbehaltes?
      wenn ja, dann würde die Mutter weniger betreuungsunterhalt bekommen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Besucher,
      falls du ISUV-Mitglied bist oder es wirst, kannst du im Rahmen einer schriftlichen Rechtsberatung kostenlos von guten bayerischen ISUV-Kontaktanwälten eine gute Einschätzung deines Prozessrisikos erhalten.
      Bei der Form der Erstberatung ohne Mandatserteilung - so wie du es wohl gemacht hast - wirst du häufig wenig Konkretes erfahren.

      Gruß

      Villa
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