Verehrte community, habe schon einiges hier im Forum mitgelesen und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende Situation liegt vor:
Kind ist dieses Jahr im März 18 geworden. Kontakt zur KM und zum Kind nicht vorhanden.
Es existiert ein unbefristeter Titel.
Die Unterhaltshöhe ab Volljährigkeit wurde bereits vor Vollendung des 18ten Lebensjahrs durch KM und KV berechnet, entsprechend gequotelt, sowie ein Unterhaltsbetrag ermittelt. Das Kind befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Abschlussjahr der Realschule. Eine schriftliche Vereinbarung hierüber kam allerdings nicht zustande.
Nun hat das Kind vor wenigen Wochen (14.07) die Realschule beendet, mit dem Wunsch, Erzieherin zu werden.
Auf Nachfrage konnte ich vom Kind erfahren, das jetzt 2 Jahre Schule anstehen und kein Geld verdient wird. Nach der Schule geht es in die eigentliche Ausbildung ( 3 Jahre) mit der entsprechenden Vergütung.
An dieser Stelle habe ich bezüglich weiterer Zahlungen des Unterhalts, Nachweise für die weitere Schulischen bzw Berufsausbildenden Maßnahmen verlangt. (telefonisch, whatsapp)
Kontaktaufnahme gestaltet sich schwierig, meistens knappe Antworten mit dem Hinweis, dass sie keine schriftlichen Nachweise über eine Schulanmeldung habe, die bekäme man erst bei Schulbeginn (wohl im September 2023)
Daraufhin habe ich mit dem Jugendamt telefoniert und die Situation geschildert.
Aufgrund der dortigen Empfehlung habe ich ein Schreiben mit 14 tages Frist an das Kind geschickt, hierin habe ich Nachweise der Unterhaltsbedürftigkeit angefordert.
Weiterhin steht in meinem Anschreiben, das der Unterhalt erst ab dem Tage wieder gezahlt wird, an dem die Bedürftigkeit nachgewiesen ist.
Gestern Antwortbrief von Tochter bekommen.
Darin befand sich lediglich eine Kopie des Abschlusszeugnisses der Realschule.
Unterlagen in Bezug auf die bevorstehende Ausbildung hat sie nicht.
Schulbescheinigung will sie dann nachreichen, sobald sie auf der Schule ist.
Schilderung der Berufsausbildung aus eigenen Worten / Chronologischer Ablauf der Ausbildung mit Zielführung, habe ich trotz Aufforderung meines Schreibens nicht bekommen.
Stattdessen hat sie mir in ihrem Antwortschreiben, ebenfalls ein Auskunftsverlangen der Belege des Einkommens der letzten 3 Jahre mit Fristsetzung von einer Woche gesetzt.
Dabei wurde die Unterhaltshöhe schon vor Volljährigkeit mit der KM geklärt.
Wie verhalte ich mich richtig? Kann ich den Unterhalt so lange einstellen, bis ich schriftliche Nachweise habe? Oder genügt die mündliche Ankündigung des Schulbesuchs? Gibt es eine Übergangsfrist, ähnlich dem Kindergeld, zwischen Schule und weiterer Schule/Ausbildungsbeginn in der weiter gezahlt werden muss (vorerst auch ohne schriftliche Nachweise)? Muss ich auf die Forderung nach Steuerbescheiden eingehen, obwohl seit März der damals vereinbarte Unterhaltsbetrag immer pünktlich gezahlt wurde und auch weiterhin gezahlt werden wird, wenn die entsprechenden Nachweise vorhanden sind.
Danke schon mal im Voraus
Viele Grüße
Folgende Situation liegt vor:
Kind ist dieses Jahr im März 18 geworden. Kontakt zur KM und zum Kind nicht vorhanden.
Es existiert ein unbefristeter Titel.
Die Unterhaltshöhe ab Volljährigkeit wurde bereits vor Vollendung des 18ten Lebensjahrs durch KM und KV berechnet, entsprechend gequotelt, sowie ein Unterhaltsbetrag ermittelt. Das Kind befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Abschlussjahr der Realschule. Eine schriftliche Vereinbarung hierüber kam allerdings nicht zustande.
Nun hat das Kind vor wenigen Wochen (14.07) die Realschule beendet, mit dem Wunsch, Erzieherin zu werden.
Auf Nachfrage konnte ich vom Kind erfahren, das jetzt 2 Jahre Schule anstehen und kein Geld verdient wird. Nach der Schule geht es in die eigentliche Ausbildung ( 3 Jahre) mit der entsprechenden Vergütung.
An dieser Stelle habe ich bezüglich weiterer Zahlungen des Unterhalts, Nachweise für die weitere Schulischen bzw Berufsausbildenden Maßnahmen verlangt. (telefonisch, whatsapp)
Kontaktaufnahme gestaltet sich schwierig, meistens knappe Antworten mit dem Hinweis, dass sie keine schriftlichen Nachweise über eine Schulanmeldung habe, die bekäme man erst bei Schulbeginn (wohl im September 2023)
Daraufhin habe ich mit dem Jugendamt telefoniert und die Situation geschildert.
Aufgrund der dortigen Empfehlung habe ich ein Schreiben mit 14 tages Frist an das Kind geschickt, hierin habe ich Nachweise der Unterhaltsbedürftigkeit angefordert.
Weiterhin steht in meinem Anschreiben, das der Unterhalt erst ab dem Tage wieder gezahlt wird, an dem die Bedürftigkeit nachgewiesen ist.
Gestern Antwortbrief von Tochter bekommen.
Darin befand sich lediglich eine Kopie des Abschlusszeugnisses der Realschule.
Unterlagen in Bezug auf die bevorstehende Ausbildung hat sie nicht.
Schulbescheinigung will sie dann nachreichen, sobald sie auf der Schule ist.
Schilderung der Berufsausbildung aus eigenen Worten / Chronologischer Ablauf der Ausbildung mit Zielführung, habe ich trotz Aufforderung meines Schreibens nicht bekommen.
Stattdessen hat sie mir in ihrem Antwortschreiben, ebenfalls ein Auskunftsverlangen der Belege des Einkommens der letzten 3 Jahre mit Fristsetzung von einer Woche gesetzt.
Dabei wurde die Unterhaltshöhe schon vor Volljährigkeit mit der KM geklärt.
Wie verhalte ich mich richtig? Kann ich den Unterhalt so lange einstellen, bis ich schriftliche Nachweise habe? Oder genügt die mündliche Ankündigung des Schulbesuchs? Gibt es eine Übergangsfrist, ähnlich dem Kindergeld, zwischen Schule und weiterer Schule/Ausbildungsbeginn in der weiter gezahlt werden muss (vorerst auch ohne schriftliche Nachweise)? Muss ich auf die Forderung nach Steuerbescheiden eingehen, obwohl seit März der damals vereinbarte Unterhaltsbetrag immer pünktlich gezahlt wurde und auch weiterhin gezahlt werden wird, wenn die entsprechenden Nachweise vorhanden sind.
Danke schon mal im Voraus
Viele Grüße