Kindergeld auf anderen Elternteil

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    • Hallo Fras,

      ich versteh Dich.
      Für Bigpuster geht es auch tatsächlich nur um die geringeren Beträge fürs 1. Kind.
      Weil der älteste Sohn nunmal als 1. zählt. Geht nach der Reihenfolge der Geburt.
      Beim Kindergeld ist es inzwischen egal, nicht aber beim Familienzuschlag.

      Für die KM fallen aber tatsächlich höhere Beträge weg, weil der Erstgeborene nun - bei richtiger Entscheidung - bei Bigpuster berücksichtigt wird und der KM nur noch Familienzuschläge für 2+2 zustehen.

      Wenn die Eltern sich "vertrügen", könnte man da vielleicht gestaltend tätig werden.

      Und da ich auf anderem Weg die Nachfrage bekam:
      Nein, das Kind selbst ist ab Volljährigkeit nicht Berechtigter!
      Der 62 ff. erwähnt das Kind selbst nicht, sondern in der Regel die Eltern oder u.U. die Großeltern.
      Erst im 74 EStg wird eine Zahlung des Kindergeldes ans Kind für besondere Fälle festgeschrieben.

      Gruß Tanja
    • In vielen Ländern wird das Kindergeld normalerweise an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt oder der das Sorgerecht hat. Wenn sich die Eltern getrennt haben oder in getrennten Haushalten leben, erhält normalerweise der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, das Kindergeld. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Kindergeld auf Antrag direkt an den anderen Elternteil gezahlt werden kann, wenn dieser die Voraussetzungen erfüllt oder bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie etwa die Vereinbarung beider Elternteile oder eine gerichtliche Entscheidung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Verlinkung entfernt

    • TanjaW9 schrieb:

      Nochmal: Ummeldebestätigung an Kindergeldstelle faxen, Hinweis auf Antragstellung online (hast Du wenigstens Screenshots gemacht? Wenn ja, einen Ausdruck beifügen) und auf 64(2)S.1 EStG verweisen.
      Tach Bigpuster,

      neugierig bin ich schon - hast Du das gemacht oder bist Du einen anderen Weg gegangen und es gibt noch immer nichts Neues von der Kindergeldstelle?

      Gruß Tanja
    • Ich hatte schon sehr früh gefaxt. Weitere Emails und Briefe geschrieben. Im letzten vor zwei Wochen hatte ich Weiterleitung von Kopien an die Behördenleitung und Landtagsabgeordnete „gedroht“. Siehe da, heute war der Bescheid ab Januar im Briefkasten. Ab Juli - Zeitpunkt der Ummeldung- will man noch prüfen…..was auch immer, denn es steht mir ab Juli zu….aber gut.mit dem dann gezahlten Familienzuschlag wäre ich nur noch 250,- vom Mindestunterhalt entfernt, wenn dieser nicht so stark gestiegen wäre….hätte hätte Fahrradkette
      Man muss sich nur mal die Googlerezensionen der Familienkasse anschauen, dann weiß man Bescheid. Manche warten seid 9 Monaten