Theo schrieb:
Danke für die Antworten,
du meinst ich zahle ans Kind nach Tabelle und sie zahlt mir die vereinbarte Summe direkt an mich zurück?Maccie schrieb:
Doch, kannst du, aber nur im Innenverhältnis, also im Verhältnis zwischen dir und der weiteren Unterhaltspflichtigen.
ich würde eher sagen nicht mehr will.VGMaccie schrieb:
Die Gefahr besteht dann natürlich, dass die KM dir gegenüber nicht mehr leisten kann.
So ähnlich. Bei mir habe ich die KM im Innenverhältnis komplett freigestellt. Was zur Folge hat, dass ich voll ans Kind zahle. Wahrscheinlich würde auch gehen, wir zahlen beide und sie holt es sich von mir zurück, aber das wird nicht praktiziert.
Nicht mehr wollen wäre ja kein Problem, das klagt man dann ein (vielleicht reicht erstmal sogar ein simpler Mahnbescheid), nicht können ist das schwierige.