Hallo liebe ISUV-Foren-Mitglieder,
ich habe leider mehrere Probleme, welche mir seit 1,5 Jahren das Leben sehr sehr schwer machen und welche ich versuche, möglichst kurz darzustellen.
Am Ende geht es um folgende Frage:
Kann die Kindesmutter (oder das Kind selbst) vom Kindesvater ohne Vaterschaftsanerkennung in x Jahren Unterhalt rückwirkend nachfordern?
1. Meine aktuelle Situation
Ich hatte eine kürzere, ca. 2 monatige Liaison mit einer Frau, bei der wir beide feststellen, dass es für eine Beziehung nicht passt und die Sache damit beendeten. ca. 3 Monate später kam eine Meldung, dass sie schwanger sei - von mir. Ich muss dazu sagen: Wir hatten verhütet! Wie es dennoch zu der Schwangerschaft kam, dazu habe ich meine eigenen Theorien... Nach 3 anschließenden Treffen Kontaktabbruch Kindesmutter (KM) und Block meiner Nummer - 5 Monate hilflos alles versucht inkl. Brief schreiben, Beratungsstellen und co. - solange Kind nicht da ist, kann man nichts machen. Anschließend Meldung KM per Whatsapp, dass das Kind geboren ist.
Seitdem versuche ich alles, dass wir einen vernünftigen Weg finden, dass trotz Trennung unser Kind beide Elternteile in seinem Leben kann.
Ich habe sie überreden können, dass wir zur Mediation gehen - 4x fand statt, beim 5ten Mal Abbruch ihrerseits, dass sie es nicht kann und mich nicht in ihrem Leben haben will.
2 Monate Ruhezeit (habe mich viel informiert, beraten lassen etc in der Zeit wie weiter) -- dann wieder gemeldet, dass ich es nicht so stehen lassen KANN. Anschließend wieder getroffen und Vorschläge gemacht, wie wir zukunftsgerichtet schauen und denken, dass beide Eltern da sein können - zuerst ging es 2x sehr gut, dann beim 3ten war wieder alles falsch was ich sagte oder tat. Wiedr Kontaktabbruch. 2 Wochen später meine Bitte darüber zu reden - Antwort: Ohne Vaterschaft passiert hier gar nix mehr.
Ich mache das ganze jetzt seit 1,5 Jahren mit...habe es mehrmals auf einem friedlichen Weg probiert. Und jedesmal endet es gleich. Das ganze tut mir sehr weh, es geht mir damit gesundheitlich nicht mehr gut...Ich überlege, ob ich es sein lasse. Ich muss auch irgendwann auf meine Gesundheit achten. Selbst wenn ich hier nun weitermache...Vaterschaftsanerkennung (nach Test)...gerichtlicher Weg bzgl. Umgänge etc....ich gehe stark davon aus, dass es sich nicht ändern wird. Sie wird mir weiterhin selbst bei festgelegtem Umgang nur Steine in den Weg legen, alles erschweren, vielleicht sogar das Kind manipulieren (selbst wenn sie wissen sollte, dass sie ihrem Kind damit massivst für das gesamte weitere Leben schadet).
Was soll ich tun? Die familienrechtlichen Gesetze sind einfach absolut väterunfreundlich. Das ist einfach ein Fakt. Selbst mein Anwalt sagt, dass es schwer wird, wenn sie es wirklich nicht kann oder will.
2. meine Frage:
Wenn ich es lasse meiner Gesundheit willen gegenüber: Kann die Kindesmutter irgendwann kommen und sagen, dass ich der Kindesvater bin und Vaterschaft einklagen sowie Unterhalt von Geburt an rückwirkend einklagen?
Laut § 1613 Absatz 2 Satz 2 heisst es u.a.: "Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen, für den Zeitraum in dem er aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war."
Als rechtlicher Grund zählt lt. anderen Seiten zb die fehlende Vaterschaftsanerkennung. Nun ist es aber so, dass sie, (in der Zukunft gesprochen) jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, diesen einzuklagen. Sie wusste dass ich der Vater bin und sie hatte auch meinen Namen und Kontakt. Sie will nur einfach nicht, dass ich irgendwie an der Lebenswelt des Kindes oder ihrer teilnehme.
Meiner Meinung nach ist das doch dann verwirkt oder? Durch die jahrelang fehlende Aufforderung zum Unterhalt musste ich nicht mehr damit rechnen, dass sie diesen doch wieder fordert.
Was denkt ihr dazu?
Falls jemand auch klare Aussagen dazu im Internet kennt oder sogar eine klare Aussage eines Anwaltes mir nennen kann, sehr gern immer her damit.
Ich bin euch für eure Hilfe unendlich dankbar!
ich habe leider mehrere Probleme, welche mir seit 1,5 Jahren das Leben sehr sehr schwer machen und welche ich versuche, möglichst kurz darzustellen.
Am Ende geht es um folgende Frage:
Kann die Kindesmutter (oder das Kind selbst) vom Kindesvater ohne Vaterschaftsanerkennung in x Jahren Unterhalt rückwirkend nachfordern?
1. Meine aktuelle Situation
Ich hatte eine kürzere, ca. 2 monatige Liaison mit einer Frau, bei der wir beide feststellen, dass es für eine Beziehung nicht passt und die Sache damit beendeten. ca. 3 Monate später kam eine Meldung, dass sie schwanger sei - von mir. Ich muss dazu sagen: Wir hatten verhütet! Wie es dennoch zu der Schwangerschaft kam, dazu habe ich meine eigenen Theorien... Nach 3 anschließenden Treffen Kontaktabbruch Kindesmutter (KM) und Block meiner Nummer - 5 Monate hilflos alles versucht inkl. Brief schreiben, Beratungsstellen und co. - solange Kind nicht da ist, kann man nichts machen. Anschließend Meldung KM per Whatsapp, dass das Kind geboren ist.
Seitdem versuche ich alles, dass wir einen vernünftigen Weg finden, dass trotz Trennung unser Kind beide Elternteile in seinem Leben kann.
Ich habe sie überreden können, dass wir zur Mediation gehen - 4x fand statt, beim 5ten Mal Abbruch ihrerseits, dass sie es nicht kann und mich nicht in ihrem Leben haben will.
2 Monate Ruhezeit (habe mich viel informiert, beraten lassen etc in der Zeit wie weiter) -- dann wieder gemeldet, dass ich es nicht so stehen lassen KANN. Anschließend wieder getroffen und Vorschläge gemacht, wie wir zukunftsgerichtet schauen und denken, dass beide Eltern da sein können - zuerst ging es 2x sehr gut, dann beim 3ten war wieder alles falsch was ich sagte oder tat. Wiedr Kontaktabbruch. 2 Wochen später meine Bitte darüber zu reden - Antwort: Ohne Vaterschaft passiert hier gar nix mehr.
Ich mache das ganze jetzt seit 1,5 Jahren mit...habe es mehrmals auf einem friedlichen Weg probiert. Und jedesmal endet es gleich. Das ganze tut mir sehr weh, es geht mir damit gesundheitlich nicht mehr gut...Ich überlege, ob ich es sein lasse. Ich muss auch irgendwann auf meine Gesundheit achten. Selbst wenn ich hier nun weitermache...Vaterschaftsanerkennung (nach Test)...gerichtlicher Weg bzgl. Umgänge etc....ich gehe stark davon aus, dass es sich nicht ändern wird. Sie wird mir weiterhin selbst bei festgelegtem Umgang nur Steine in den Weg legen, alles erschweren, vielleicht sogar das Kind manipulieren (selbst wenn sie wissen sollte, dass sie ihrem Kind damit massivst für das gesamte weitere Leben schadet).
Was soll ich tun? Die familienrechtlichen Gesetze sind einfach absolut väterunfreundlich. Das ist einfach ein Fakt. Selbst mein Anwalt sagt, dass es schwer wird, wenn sie es wirklich nicht kann oder will.
2. meine Frage:
Wenn ich es lasse meiner Gesundheit willen gegenüber: Kann die Kindesmutter irgendwann kommen und sagen, dass ich der Kindesvater bin und Vaterschaft einklagen sowie Unterhalt von Geburt an rückwirkend einklagen?
Laut § 1613 Absatz 2 Satz 2 heisst es u.a.: "Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen, für den Zeitraum in dem er aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war."
Als rechtlicher Grund zählt lt. anderen Seiten zb die fehlende Vaterschaftsanerkennung. Nun ist es aber so, dass sie, (in der Zukunft gesprochen) jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, diesen einzuklagen. Sie wusste dass ich der Vater bin und sie hatte auch meinen Namen und Kontakt. Sie will nur einfach nicht, dass ich irgendwie an der Lebenswelt des Kindes oder ihrer teilnehme.
Meiner Meinung nach ist das doch dann verwirkt oder? Durch die jahrelang fehlende Aufforderung zum Unterhalt musste ich nicht mehr damit rechnen, dass sie diesen doch wieder fordert.
Was denkt ihr dazu?
Falls jemand auch klare Aussagen dazu im Internet kennt oder sogar eine klare Aussage eines Anwaltes mir nennen kann, sehr gern immer her damit.
Ich bin euch für eure Hilfe unendlich dankbar!