Moin in die Runde,
das ist mein erster Beitrag hier also bitte ich um Nachsicht (Suchfunktion genutzt, aber nichts exakt passendes gefunden), konstruktive Kritik ist immer willkommen. Ich freue mich einerseits nicht hier zu sein, da ich lieber keine Probleme auf Familienrechtsebene haben wollen würde aber da dem nicht so ist, ist es gut hier Leute zu treffen die mit ähnlichen Schwierigkeiten kämpfen müssen. Aber nun zu meiner Frage....
Das örtlich Jugendamt (JA) bittet als Beistand um Offenlegung meiner Einkommensverhältnisse zwecks Unterhaltsberechnung für meine zwei minderjährigen Kinder die bei der Mutter leben. Das ich zu dieser Auskunft verpflichtet bin, weiss ich wohl. Allerdings beziehe ich mich auf die Sperrfrist, da die letzte Offenlegung vor weniger als zwei Jahren stattfand. Damals wurde dies direkt mit der Kindesmutter geklärt. Nun schreibt mir das JA ich wäre beweispflichtig wenn ich mich auf die Sperrfrist beziehen möchte. Habe nun als Laie mit gefährlichem Halbwissen erstmal Folgendes geantwortet:
+++
Das die Beweislast für die Höhe meines Einkommens bei mir liegt ist mir bewusst, dass dies auch für §1605 (2) BGB gelten soll eine interessante These. Dass die Sperrfrist noch läuft muss nicht nachgewiesen werden, ist dieser Umstand doch allen Parteien zu jederzeit bekannt. Da bei der Beistandschaft Wert auf enge Zusammenarbeit mit dem betreuenden Elternteil gelegt wird, sollte dies Ihnen auch bekannt sein. Auch hier bitte ich erneut unter Berücksichtigung von Treu und Glauben mir mitzuteilen, wann nach Ihrem Kenntnisstand mein Einkommen das letzte Mal überprüft wurde. Oder geben sie mir andernfalls bitte die Rechtsgrundlage auf, auf der Ihre Ausführung gründet, dass ich bezüglich der Sperrfrist beweisbelastet sei.
+++
Was sagt das gängige Recht dazu, wie schätzt ihr die Situation ein?
Freue mich auf eure Kommentare!
Mit bestem Gruß,
Tris
das ist mein erster Beitrag hier also bitte ich um Nachsicht (Suchfunktion genutzt, aber nichts exakt passendes gefunden), konstruktive Kritik ist immer willkommen. Ich freue mich einerseits nicht hier zu sein, da ich lieber keine Probleme auf Familienrechtsebene haben wollen würde aber da dem nicht so ist, ist es gut hier Leute zu treffen die mit ähnlichen Schwierigkeiten kämpfen müssen. Aber nun zu meiner Frage....
Das örtlich Jugendamt (JA) bittet als Beistand um Offenlegung meiner Einkommensverhältnisse zwecks Unterhaltsberechnung für meine zwei minderjährigen Kinder die bei der Mutter leben. Das ich zu dieser Auskunft verpflichtet bin, weiss ich wohl. Allerdings beziehe ich mich auf die Sperrfrist, da die letzte Offenlegung vor weniger als zwei Jahren stattfand. Damals wurde dies direkt mit der Kindesmutter geklärt. Nun schreibt mir das JA ich wäre beweispflichtig wenn ich mich auf die Sperrfrist beziehen möchte. Habe nun als Laie mit gefährlichem Halbwissen erstmal Folgendes geantwortet:
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Das die Beweislast für die Höhe meines Einkommens bei mir liegt ist mir bewusst, dass dies auch für §1605 (2) BGB gelten soll eine interessante These. Dass die Sperrfrist noch läuft muss nicht nachgewiesen werden, ist dieser Umstand doch allen Parteien zu jederzeit bekannt. Da bei der Beistandschaft Wert auf enge Zusammenarbeit mit dem betreuenden Elternteil gelegt wird, sollte dies Ihnen auch bekannt sein. Auch hier bitte ich erneut unter Berücksichtigung von Treu und Glauben mir mitzuteilen, wann nach Ihrem Kenntnisstand mein Einkommen das letzte Mal überprüft wurde. Oder geben sie mir andernfalls bitte die Rechtsgrundlage auf, auf der Ihre Ausführung gründet, dass ich bezüglich der Sperrfrist beweisbelastet sei.
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Was sagt das gängige Recht dazu, wie schätzt ihr die Situation ein?
Freue mich auf eure Kommentare!
Mit bestem Gruß,
Tris