Hallo Seele,
man ist auch nach Trennung vom Ehegatten noch zur (später auch nachehelichen) Solidarität verpflichtet.
Deswegen muss ggf. der weniger Verdienende einer Zusammenveranlagung zustimmen.
Da die Erklärungen 2022 noch gar nicht abgegeben werden müssen, habt ihr noch Zeit, mittels Elster oder anderer Steuerprogramme auszuprobieren, was für Euch steuerlich günstiger ist und das dann zu wählen.
Auf jeden Fall solltet ihr Euch da abstimmen und möglichst einig sein.
Gruß Tanja
man ist auch nach Trennung vom Ehegatten noch zur (später auch nachehelichen) Solidarität verpflichtet.
Deswegen muss ggf. der weniger Verdienende einer Zusammenveranlagung zustimmen.
Da die Erklärungen 2022 noch gar nicht abgegeben werden müssen, habt ihr noch Zeit, mittels Elster oder anderer Steuerprogramme auszuprobieren, was für Euch steuerlich günstiger ist und das dann zu wählen.
Auf jeden Fall solltet ihr Euch da abstimmen und möglichst einig sein.
Gruß Tanja