Hallo zusammen,
"Meine" Tochter, wird, aller Vorausicht nach (aktuell keine anderslautenden Infos ) Ende 02/ 2023 ihr Bachelorstudium nach Regelstudienzeit von 7 Semestern beenden.
Kurzer Einspieler:
Tochter, in Kürze 23, mit dem ausdrücklichen schriftlich erklärten "Willen" KEINEN Kontakt zu mir zu wollen und die auch sonst nicht Willens war/ ist Auskünfte jedweder Art zu geben, zu denen sie (eigentlich) verpflichtet gewesen wäre...- (Edith:) ok die Semesterimmatrikulationsbescheinigungen habe ich erhalten
Es existiert ein (unbefristeter) Beschluß über Unterhalt (gemäß Quote), erlassen Anfang August 2020 vom OLG Frankfurt/ M.; (Einzelrichter K.), ergangen nach 2 Jahren und 7 Monaten durch 2 Instanzen hindurch.
Wobei ich rückwirkend konstatieren muß, dass das Ganze wohl ein Kalkül der gegn. RA-in war; mit dem Ziel " Spiel auf Zeit..."
Nun "geistern" seit geraumer Zeit ein paar Fragen durch mein Hirn...:
1.) Unterhalt kommentarlos zum Ende 02/ 2023 einstellen?
2.) Unterhalt mit Ankündigung zum 02/02023 einstellen?
3.) Unterhalt nach einer Übergangszeit einstellen?
Wonach sich aus 3.) die Frage nach
3a.) stellt: gibt es eine Übergangszeit? wenn ja, wie lange ist Diese?
4.) Vorschläge/Ideen von den Forianern ;o)
Mein pers. Favorit ist 1.)... hängt aber einfach nur damit zusammen, das ich die Nase voll habe und muß nicht unbedingt die Klügste Entscheidung sein...(?)
Wie also seht ihr das?
"Meine" Tochter, wird, aller Vorausicht nach (aktuell keine anderslautenden Infos ) Ende 02/ 2023 ihr Bachelorstudium nach Regelstudienzeit von 7 Semestern beenden.
Kurzer Einspieler:
Tochter, in Kürze 23, mit dem ausdrücklichen schriftlich erklärten "Willen" KEINEN Kontakt zu mir zu wollen und die auch sonst nicht Willens war/ ist Auskünfte jedweder Art zu geben, zu denen sie (eigentlich) verpflichtet gewesen wäre...- (Edith:) ok die Semesterimmatrikulationsbescheinigungen habe ich erhalten
Es existiert ein (unbefristeter) Beschluß über Unterhalt (gemäß Quote), erlassen Anfang August 2020 vom OLG Frankfurt/ M.; (Einzelrichter K.), ergangen nach 2 Jahren und 7 Monaten durch 2 Instanzen hindurch.
Wobei ich rückwirkend konstatieren muß, dass das Ganze wohl ein Kalkül der gegn. RA-in war; mit dem Ziel " Spiel auf Zeit..."
Nun "geistern" seit geraumer Zeit ein paar Fragen durch mein Hirn...:
1.) Unterhalt kommentarlos zum Ende 02/ 2023 einstellen?
2.) Unterhalt mit Ankündigung zum 02/02023 einstellen?
3.) Unterhalt nach einer Übergangszeit einstellen?
Wonach sich aus 3.) die Frage nach
3a.) stellt: gibt es eine Übergangszeit? wenn ja, wie lange ist Diese?
4.) Vorschläge/Ideen von den Forianern ;o)
Mein pers. Favorit ist 1.)... hängt aber einfach nur damit zusammen, das ich die Nase voll habe und muß nicht unbedingt die Klügste Entscheidung sein...(?)
Wie also seht ihr das?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift