Guten Morgen,
das Thema Pflichtteilsanspruch behandle ich gerade mit meiner Mutter,
die von Ihrem Vater enterbt wurde. Sie fordert außergerichtlich von der
allein beerbten Person den Pflichtteil.Wir haben anwaltliche Beratung
auf Honorarbasis (guter Anwalt). Die Schriftsätze habe ich dann
allerdings selbst verfasst und mit dem Anwalt korrigiert bzw.
ergänzt.Nachdem wir, berechtigter Weise Auskunft nach§ 2314 verlangt
hatten, kam dann eine Aufstellung der Erbmasse, auch mit Schenkungen
(behauptetes Darlehen). Wir baten in der Aufforderung um Belege, wie es
der Anwalt geraten hatte, diese blieben allerdings bis heute aus.Dann
teilte uns unser Anwalt mit, das zwar eine Auskunftspflicht besteht aber
die Belege nicht vorgelegt werden müssen. Hallo, was ist das
denn......!?
Es geht u. a. um eine Schenkung(meiner Meinung nach) von 100.000€, wobei
ohne Belege, ein Darlehen behauptet wird. Angeblich ist die Zahlung der
100.000€(vom Erblasser an Alleinerbin, 7 Jahre zurückliegend) die
Rückzahlung einer Verbindlichkeit, die durch 35 Jahre mietfreies wohnen,
des Erblassers, in der im Eigentum der Lebensgefährtin/Alleinerbin
stehenden Immobilie entstanden ist???
Wenn man ein Recht auf Auskunft hat aber kein Recht auf Belege , was
bringt das dann? Jetzt stehen wir FAST vor der Entscheidung zu Klagen
oder die Schenkung unberücksichtigt zu lassen und das zu nehmen was sich
aus den restlichen Angaben klar berechnet.
Ich gehe davon aus, das vor Gericht die Belege vorgelegt werden müssen?
Die Gegenseite will einfach keine Belege, trotz mehrfacher Aufforderung
zur besseren Transparenz vorlegen! Das stinkt doch bis zum Himmel, wenn
alles seine Richtigkeit hat, kann man auch Belege vorlegen.
Wie würdet Ihr vorgehen? Bin etwas ratlos und ein neuer Anwaltstermin kostet immer 200 Euronen.
VG
Theo
das Thema Pflichtteilsanspruch behandle ich gerade mit meiner Mutter,
die von Ihrem Vater enterbt wurde. Sie fordert außergerichtlich von der
allein beerbten Person den Pflichtteil.Wir haben anwaltliche Beratung
auf Honorarbasis (guter Anwalt). Die Schriftsätze habe ich dann
allerdings selbst verfasst und mit dem Anwalt korrigiert bzw.
ergänzt.Nachdem wir, berechtigter Weise Auskunft nach§ 2314 verlangt
hatten, kam dann eine Aufstellung der Erbmasse, auch mit Schenkungen
(behauptetes Darlehen). Wir baten in der Aufforderung um Belege, wie es
der Anwalt geraten hatte, diese blieben allerdings bis heute aus.Dann
teilte uns unser Anwalt mit, das zwar eine Auskunftspflicht besteht aber
die Belege nicht vorgelegt werden müssen. Hallo, was ist das
denn......!?
Es geht u. a. um eine Schenkung(meiner Meinung nach) von 100.000€, wobei
ohne Belege, ein Darlehen behauptet wird. Angeblich ist die Zahlung der
100.000€(vom Erblasser an Alleinerbin, 7 Jahre zurückliegend) die
Rückzahlung einer Verbindlichkeit, die durch 35 Jahre mietfreies wohnen,
des Erblassers, in der im Eigentum der Lebensgefährtin/Alleinerbin
stehenden Immobilie entstanden ist???
Wenn man ein Recht auf Auskunft hat aber kein Recht auf Belege , was
bringt das dann? Jetzt stehen wir FAST vor der Entscheidung zu Klagen
oder die Schenkung unberücksichtigt zu lassen und das zu nehmen was sich
aus den restlichen Angaben klar berechnet.
Ich gehe davon aus, das vor Gericht die Belege vorgelegt werden müssen?
Die Gegenseite will einfach keine Belege, trotz mehrfacher Aufforderung
zur besseren Transparenz vorlegen! Das stinkt doch bis zum Himmel, wenn
alles seine Richtigkeit hat, kann man auch Belege vorlegen.
Wie würdet Ihr vorgehen? Bin etwas ratlos und ein neuer Anwaltstermin kostet immer 200 Euronen.
VG
Theo