Guten Abend,
Die Kindesmutter selbst hat mich im Dezember 2021 aufgefordert ihr meine aktuellen Lohnabrechnungen der vergangenen 12 Monate (ab Dez. 2021 rückwirkend) zwecks Unterhaltsüberprüfung zu geben. Das Auskunftsverlangen zwecks der 2 Jahre ist gegeben.
Nun habe ich im August 2022 von Ihrer Rain ein Schreiben bekommen, wo ich wieder aufgefordert wurde Lohnabrechnungen rückwirkend ab Juli 2022 zu schicken. Meine Frage dazu:
Gilt das Auskunftsverlangen nun mit der Aufforderung der Kindesmutter ab Dez.2021 oder mit der Aufforderung der Rain ab Juli 2022?
Vielen Dank schon mal für die Antworten und lieben Gruß
Die Kindesmutter selbst hat mich im Dezember 2021 aufgefordert ihr meine aktuellen Lohnabrechnungen der vergangenen 12 Monate (ab Dez. 2021 rückwirkend) zwecks Unterhaltsüberprüfung zu geben. Das Auskunftsverlangen zwecks der 2 Jahre ist gegeben.
Nun habe ich im August 2022 von Ihrer Rain ein Schreiben bekommen, wo ich wieder aufgefordert wurde Lohnabrechnungen rückwirkend ab Juli 2022 zu schicken. Meine Frage dazu:
Gilt das Auskunftsverlangen nun mit der Aufforderung der Kindesmutter ab Dez.2021 oder mit der Aufforderung der Rain ab Juli 2022?
Vielen Dank schon mal für die Antworten und lieben Gruß