Hallo Clint,
also fürden einen verschwindend geringeren Anteil der Unterhaltsverfahren volljähriger Kinder hat sich der Gesetzgeber entschieden, eine "Vereinfachungsregel" zu erlassen.
Lustig.
Theoretisch denkbar, praktisch in wieviel Prozent angewendet?
Kopfschüttelnd Tanja
also für
Lustig.
Theoretisch denkbar, praktisch in wieviel Prozent angewendet?
Kopfschüttelnd Tanja