Aufgrund dauernder Anträge auf Fristverlängerung und 3 fachen Wechsel des Anwaltes hatte die Gegenseite das Verbundverfahren nun über 5 Jahre erfolgreich verzögert. Im Juni 2020 war die mündliche Verhandlung zur Scheidung und Festsetzung meines Anspruchs auf Zugewinn. Im nachfolgenden Beschluss hat die Richterin einen Fehler gemacht. Deshalb legte die Gegenseite Einspruch beim OLG ein. Dieses verwies wieder zurück an das Familiengericht mit der Auflage neue Gutachten für die Immobilie und die Firma einzuholen, durch gerichtlich bestimmte Sachverständige. Das Scheidungsurteil wurde im Februar 2021 rechtskräftig. Mein Anwalt hat mich nicht darüber informiert, dass dadurch das Zugewinnverfahren vom Verbundverfahren abgetrennt wurde oder dass die Möglichkeit besteht gegen das Scheidungsurteil Widerspruch einzulegen.
Vor einem Jahr wurden nun vom Gericht Gutachter beauftragt. Das Gutachten zur Immobilie liegt seit ein paar Monaten vor. Die letzten Unterlagen zum Gutachten hat die Gegenseite erst Ende März eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass es keine großen Veränderungen bei meinem Zugewinnanspruch geben wird. Selbst wenn, wäre es mir auch egal.
Fakt ist, vor 3 Wochen kam heraus, dass mein Ex-Mann (62 Jahre alt) hat in den vergangenen 2 Jahren seine Firma und seine Immobilie, als wesentliche Vermögenswerte an die Tochter aus 1. Ehe übergeben, Verkaufspreis unbekannt. Grundbuchauszug und Handelsregisterauszug liegen zwischenzeitlich vor.
Gestern sollte nun eine mündliche Verhandlung zum nachehelichen Unterhalt stattinden. Die Gegenseite hat signalisiert, dass sie vielleicht die notariellen Verträge bereit stellt, wenn er, nun als Angestellter im Unternehmen der Tochter, keinen nachehelichen Unterhalt zahlen müsste. Aufgrund dessen wurde die Verhandlung 2 Stunden vor Termin abgesagt und auf Mitte Juni verschoben.
Vor zwei Wochen wurde ein Arrestantrag gestellt, wodurch rund 5.000 € "gesichert" wurden.
Mein Anwalt strebt nun ein Anfechtungsverfahren an. Wie lange dauert so etwas?
Gibt es keine anderen Rechtsmittel?
Kann hier nicht das Gericht Maßnahmen treffen?
Wer kann mir einen Anwalt benennen, damit ich mir eine 2. Meinung einholen kann?
Sind das unsere Gesetze? Habe ich keine andere Möglichkeiten als wieder zu warten?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Vor einem Jahr wurden nun vom Gericht Gutachter beauftragt. Das Gutachten zur Immobilie liegt seit ein paar Monaten vor. Die letzten Unterlagen zum Gutachten hat die Gegenseite erst Ende März eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass es keine großen Veränderungen bei meinem Zugewinnanspruch geben wird. Selbst wenn, wäre es mir auch egal.
Fakt ist, vor 3 Wochen kam heraus, dass mein Ex-Mann (62 Jahre alt) hat in den vergangenen 2 Jahren seine Firma und seine Immobilie, als wesentliche Vermögenswerte an die Tochter aus 1. Ehe übergeben, Verkaufspreis unbekannt. Grundbuchauszug und Handelsregisterauszug liegen zwischenzeitlich vor.
Gestern sollte nun eine mündliche Verhandlung zum nachehelichen Unterhalt stattinden. Die Gegenseite hat signalisiert, dass sie vielleicht die notariellen Verträge bereit stellt, wenn er, nun als Angestellter im Unternehmen der Tochter, keinen nachehelichen Unterhalt zahlen müsste. Aufgrund dessen wurde die Verhandlung 2 Stunden vor Termin abgesagt und auf Mitte Juni verschoben.
Vor zwei Wochen wurde ein Arrestantrag gestellt, wodurch rund 5.000 € "gesichert" wurden.
Mein Anwalt strebt nun ein Anfechtungsverfahren an. Wie lange dauert so etwas?
Gibt es keine anderen Rechtsmittel?
Kann hier nicht das Gericht Maßnahmen treffen?
Wer kann mir einen Anwalt benennen, damit ich mir eine 2. Meinung einholen kann?
Sind das unsere Gesetze? Habe ich keine andere Möglichkeiten als wieder zu warten?
Bin für jede Hilfe dankbar.