Hallo,
Ich habe mich im Juli 2020 von meinem Mann getrennt und dieser hat im Juli 2021 die Scheidung eingereicht. Ich habe alle meine Vermögenswert nach zwei Wochen zu den drei Fristen - Anfangs, Trennungs- und Zustellung der Scheidungspapiere - vorgelegt. Die Gegenseite hat diese bis heute noch nicht vollständig bzw. lückenhaft vorgelegt.
Die Gegenseite behauptet dass meine Schwiegereltern ihrem Sohn in 2004 Dreihunderttausend Euro geschenkt hätte und reichen eine Überweisung meines Mannes von seinem Volksbankkonto auf sein Sparkassenkonto als Beweis (also Inhaber beider Konten ist nur mein Mann). Dann haben sie in 2021 eine Bestätigung geschrieben dass sie ihrem Sohn 300.000 Euro in 2004 geschenkt hätten. Dies ist gelogen.
Ich bin im Besitz von zwei original Schreiben des Schwiegervaters mit einer Auflistung der Finanzierung des Hausbaus für Birgit & Ralf. Auf dem ersten von 2004 mit Stempel und Unterschrift des Schwiegervaters bzw. Vaters meines Mannes steht "von den Eltern 100.000 Euro" und "Darlehen 100.000 Euro". Auf dem zweiten von 2007 wird uns beiden mitgeteilt dass wir noch 80.000 geschenkt bekommen und nur den Rest mit Zinsen zurückbezahlen müssten (dieses ohne Unterschrift).
Dann hat der Schwiegervater, er ist Bausachverständiger bei Heidelberg, ein Gutachten für unser gemeinsames Haus erstellt. Dieses soll angeblich 500.000 Euro wert sein, zwei Immobilienmakler haben es auf 850 bis 900 Tausend geschätzt. Im Internet hatte ich ein paar DHH gefunden die unserem ähnlich sind, da fangen die Preise bei 870 T an.
Auch wurde ein gefälschter Kontoauszug des Tagesgeldkontos eingereicht, dieser wurde offensichtlich selber in Excel erstellt und das Postbank Logo drauf kopiert. (Ich habe eine Jahresübersicht von 2019 mit einem Kontostand von 141.000 Euro, der sieht ganz anders aus). Ein Beleg für das Girokonto wurde nicht eingereicht.
1. Kann man von der Bank beglaubigte/bestätigte Kontoauszüge von der Gegenseite einfordern?
2. Sollte ich die Original Belege über die Finanzierungsaufstellung, unterschrieben vom Schwiegervater, als Beweis vorlegen? Diese widerlegen ja die Behauptung dass die Eltern ihrem Sohn 300 Tausend Euro geschenkt hatten, sondern "nur" 180 Tausend an uns beide.
3. Wie stehen die Chancen dass das Gericht die Überweisung meines Mannes und die Bestätigung der Schwiegereltern akzeptieren oder auch das Gutachten für die Bewertung unseres Hauses vom Schwiegervater (dieser ist ja befangen).
Viel Grüße
Birgit S.
Ich habe mich im Juli 2020 von meinem Mann getrennt und dieser hat im Juli 2021 die Scheidung eingereicht. Ich habe alle meine Vermögenswert nach zwei Wochen zu den drei Fristen - Anfangs, Trennungs- und Zustellung der Scheidungspapiere - vorgelegt. Die Gegenseite hat diese bis heute noch nicht vollständig bzw. lückenhaft vorgelegt.
Die Gegenseite behauptet dass meine Schwiegereltern ihrem Sohn in 2004 Dreihunderttausend Euro geschenkt hätte und reichen eine Überweisung meines Mannes von seinem Volksbankkonto auf sein Sparkassenkonto als Beweis (also Inhaber beider Konten ist nur mein Mann). Dann haben sie in 2021 eine Bestätigung geschrieben dass sie ihrem Sohn 300.000 Euro in 2004 geschenkt hätten. Dies ist gelogen.
Ich bin im Besitz von zwei original Schreiben des Schwiegervaters mit einer Auflistung der Finanzierung des Hausbaus für Birgit & Ralf. Auf dem ersten von 2004 mit Stempel und Unterschrift des Schwiegervaters bzw. Vaters meines Mannes steht "von den Eltern 100.000 Euro" und "Darlehen 100.000 Euro". Auf dem zweiten von 2007 wird uns beiden mitgeteilt dass wir noch 80.000 geschenkt bekommen und nur den Rest mit Zinsen zurückbezahlen müssten (dieses ohne Unterschrift).
Dann hat der Schwiegervater, er ist Bausachverständiger bei Heidelberg, ein Gutachten für unser gemeinsames Haus erstellt. Dieses soll angeblich 500.000 Euro wert sein, zwei Immobilienmakler haben es auf 850 bis 900 Tausend geschätzt. Im Internet hatte ich ein paar DHH gefunden die unserem ähnlich sind, da fangen die Preise bei 870 T an.
Auch wurde ein gefälschter Kontoauszug des Tagesgeldkontos eingereicht, dieser wurde offensichtlich selber in Excel erstellt und das Postbank Logo drauf kopiert. (Ich habe eine Jahresübersicht von 2019 mit einem Kontostand von 141.000 Euro, der sieht ganz anders aus). Ein Beleg für das Girokonto wurde nicht eingereicht.
1. Kann man von der Bank beglaubigte/bestätigte Kontoauszüge von der Gegenseite einfordern?
2. Sollte ich die Original Belege über die Finanzierungsaufstellung, unterschrieben vom Schwiegervater, als Beweis vorlegen? Diese widerlegen ja die Behauptung dass die Eltern ihrem Sohn 300 Tausend Euro geschenkt hatten, sondern "nur" 180 Tausend an uns beide.
3. Wie stehen die Chancen dass das Gericht die Überweisung meines Mannes und die Bestätigung der Schwiegereltern akzeptieren oder auch das Gutachten für die Bewertung unseres Hauses vom Schwiegervater (dieser ist ja befangen).
Viel Grüße
Birgit S.