Hallo zusammen, bin ganz neu hier. Hoffe die Frage ist verständlich.
Mir wird immer wieder mitgeteilt, dass nur mein laufendes Netto-Einkommen für die Kinder-Unterhaltsberechnung herangezogen wird. Zum Hintergrund, ich bin geschieden, zwei Kinder aus dieser Ehe. Bin jetzt neu verheiratet, und wir wollen nochmal Eltern werden. Steureklasse ist 4. Ich hab einen Firmenwagen, der alle Fahrten (auch privat) inkl. Benzin, Versicherung etc. komplett abdeckt. Ich bezahle dafür die 1% Regelung, und für die Fahrten zur ersten Arbeitsstätte noch für 8 km den entsprechenden Anteil.
Die Frage ist nun: wenn ich einen sehr teuren nächsten Firmenwagen nehme, z.B. Anschaffungswert 100.000 Euro anstatt dem jetzigen Auto (ca. 50.000), dann wäre mein Netto ja deutlich weniger. Wie verhält sich das beim Unterhalt? Kann ich mich dann darauf berufen, dass ich einfach weniger freie Mittel zur Verfügung habe? Oder gibts bei dem Firmenwagen eine Obergrenze was der kosten darf?
Bitte nicht falsch verstehen, ich zahle gerne unterhalt, aber das sind jetzt schon knapp 1.200 Euro mtl. und meine Ex hat selbst eine guten Job, und ihrem neuen Lebensgefährten gehört die entsprechende Firma. Daher versuche ich meine Last etwas zu deckeln. Mit meiner neuen Frau und dann auch mit dem Kind hätten wir auch noch gerne ein bisschen ein Leben. Danke!
P.S. Evtl. noch eine Info: aktuell basiert der Unterhalt auf einer notariellen Scheidungsvereinbarung. Jugendamt oder Richter war da nicht beteiligt, nur die Anwälte. Meine Exfrau erhält keinen Unterhalt, nur die Kinder.
Mir wird immer wieder mitgeteilt, dass nur mein laufendes Netto-Einkommen für die Kinder-Unterhaltsberechnung herangezogen wird. Zum Hintergrund, ich bin geschieden, zwei Kinder aus dieser Ehe. Bin jetzt neu verheiratet, und wir wollen nochmal Eltern werden. Steureklasse ist 4. Ich hab einen Firmenwagen, der alle Fahrten (auch privat) inkl. Benzin, Versicherung etc. komplett abdeckt. Ich bezahle dafür die 1% Regelung, und für die Fahrten zur ersten Arbeitsstätte noch für 8 km den entsprechenden Anteil.
Die Frage ist nun: wenn ich einen sehr teuren nächsten Firmenwagen nehme, z.B. Anschaffungswert 100.000 Euro anstatt dem jetzigen Auto (ca. 50.000), dann wäre mein Netto ja deutlich weniger. Wie verhält sich das beim Unterhalt? Kann ich mich dann darauf berufen, dass ich einfach weniger freie Mittel zur Verfügung habe? Oder gibts bei dem Firmenwagen eine Obergrenze was der kosten darf?
Bitte nicht falsch verstehen, ich zahle gerne unterhalt, aber das sind jetzt schon knapp 1.200 Euro mtl. und meine Ex hat selbst eine guten Job, und ihrem neuen Lebensgefährten gehört die entsprechende Firma. Daher versuche ich meine Last etwas zu deckeln. Mit meiner neuen Frau und dann auch mit dem Kind hätten wir auch noch gerne ein bisschen ein Leben. Danke!
P.S. Evtl. noch eine Info: aktuell basiert der Unterhalt auf einer notariellen Scheidungsvereinbarung. Jugendamt oder Richter war da nicht beteiligt, nur die Anwälte. Meine Exfrau erhält keinen Unterhalt, nur die Kinder.
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