Hallo. Leider ist es
unmöglich eine/n mit diesen Einzelfällen betraten Fachanwalt/-anwältin
zu finden. Die Situation ist folgendermaßen. Meine Gattin hat als
Frühpensionärin mit Wohnvorteil 4700, - eigenes bereinigte Einkommen ( 5 Kinder sehr hoher Familienzuschlag ).
Ich berufstätig 2700 Euro. Mindestunterhalt als Zahlbetrag 1827. Meine
erste Anwältin hat im Grunde gar nichts getan, selbst Trennungsunterhalt
für mich, hat sie nicht angesprochen und ich bin zu spät selbst drauf
gekommen. Ich wollte über den Einkommensunterschied und Beteiligung der
Mutter am Barunterhalt gehen und habe meine Zeit in diese Frage
investiert. Über diese Frage haben wir uns entzwei und sie ihr Mandat
niedergelegt. Ich war der Meinung dass mir der angemessene Selbstbehalt
schon ab 850, - Unterschied nach Unterhaltszahlung zusteht. Sie war der Meinung, erst ab dem 3fachen VOR
Unterhaltszahlungen. Die neue Anwältin schiebt wenigstens den
Trennungsunterhalt an, der mir wohl noch ein paar Monate zusteht. Auch
sie ist von den Grenzen für den angemessenen Selbstbehalt nicht
überzeugt und redet auch von dem 3fachen Unterschied VOR
Unterhaltszahlungen.
Ich lese die Urteile anders. Also 1480 angemessener Selbstbehalt dürften selbstverständlich sein und eigentlich sehe ich keinen Grund, warum sie bei dem hohen Einkommen ohne Erwerbstätigkeit nicht auch noch ein paar hundert Euro zusteuern kann, ohne der Armut anheim zu fallen.
Abgesehen davon, möchte ich mal wissen, wie ich mit 1160,- Umgang am Stadtrand von Berlin mit 5 Kindern sicherstellen soll, während
meine Gattin 4790 zur freien Verfügung hat ohne Unterhaltszahlungen für
die Kinder.Allein die Miete für eine Wohnung wo wenigstens ein Teil der Kinder schlafen kann kostet schon so viel. Essen und trinken stelle ich dann ein?
Ich habe der neuen Anwältin die Urteile dagelassen und dringend um
Einarbeitung gebeten. Ich kann das so echt nicht akzeptieren. Lese ich
das alles falsch und sehe nur das, was mir gefällt. Gibt es dazu bitte
eine Einschätzung?! Danke
unmöglich eine/n mit diesen Einzelfällen betraten Fachanwalt/-anwältin
zu finden. Die Situation ist folgendermaßen. Meine Gattin hat als
Frühpensionärin mit Wohnvorteil 4700, - eigenes bereinigte Einkommen ( 5 Kinder sehr hoher Familienzuschlag ).
Ich berufstätig 2700 Euro. Mindestunterhalt als Zahlbetrag 1827. Meine
erste Anwältin hat im Grunde gar nichts getan, selbst Trennungsunterhalt
für mich, hat sie nicht angesprochen und ich bin zu spät selbst drauf
gekommen. Ich wollte über den Einkommensunterschied und Beteiligung der
Mutter am Barunterhalt gehen und habe meine Zeit in diese Frage
investiert. Über diese Frage haben wir uns entzwei und sie ihr Mandat
niedergelegt. Ich war der Meinung dass mir der angemessene Selbstbehalt
schon ab 850, - Unterschied nach Unterhaltszahlung zusteht. Sie war der Meinung, erst ab dem 3fachen VOR
Unterhaltszahlungen. Die neue Anwältin schiebt wenigstens den
Trennungsunterhalt an, der mir wohl noch ein paar Monate zusteht. Auch
sie ist von den Grenzen für den angemessenen Selbstbehalt nicht
überzeugt und redet auch von dem 3fachen Unterschied VOR
Unterhaltszahlungen.
Ich lese die Urteile anders. Also 1480 angemessener Selbstbehalt dürften selbstverständlich sein und eigentlich sehe ich keinen Grund, warum sie bei dem hohen Einkommen ohne Erwerbstätigkeit nicht auch noch ein paar hundert Euro zusteuern kann, ohne der Armut anheim zu fallen.
Abgesehen davon, möchte ich mal wissen, wie ich mit 1160,- Umgang am Stadtrand von Berlin mit 5 Kindern sicherstellen soll, während
meine Gattin 4790 zur freien Verfügung hat ohne Unterhaltszahlungen für
die Kinder.Allein die Miete für eine Wohnung wo wenigstens ein Teil der Kinder schlafen kann kostet schon so viel. Essen und trinken stelle ich dann ein?
Ich habe der neuen Anwältin die Urteile dagelassen und dringend um
Einarbeitung gebeten. Ich kann das so echt nicht akzeptieren. Lese ich
das alles falsch und sehe nur das, was mir gefällt. Gibt es dazu bitte
eine Einschätzung?! Danke