Hallo liebe Forianer,
ich habe eine 18jährige Tochter, die in Kürze ihr Abitur macht und im September eine Ausbildung beginnt. Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr wird sich auf 1.138 Euro brutto monatlich belaufen.
Dazu war ich bislang der Meinung, dass meine Unterhaltspflicht damit erlischt, da sie mit zu erwartenden rund 903 Euro netto abzgl. 90 Euro abzugsfähige Kosten immer noch bei 813 Euro netto zzgl. Kindergeld liegt, und damit über der höchsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle.
Haken : mein Gehalt liegt über dem Höchstsatz. Hat sie damit Anspruch auf mehr Unterhalt ?
Lieben Dank für Euren Rat und Eure Hilfe.
Gruß
Pan.Tau
ich habe eine 18jährige Tochter, die in Kürze ihr Abitur macht und im September eine Ausbildung beginnt. Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr wird sich auf 1.138 Euro brutto monatlich belaufen.
Dazu war ich bislang der Meinung, dass meine Unterhaltspflicht damit erlischt, da sie mit zu erwartenden rund 903 Euro netto abzgl. 90 Euro abzugsfähige Kosten immer noch bei 813 Euro netto zzgl. Kindergeld liegt, und damit über der höchsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle.
Haken : mein Gehalt liegt über dem Höchstsatz. Hat sie damit Anspruch auf mehr Unterhalt ?
Lieben Dank für Euren Rat und Eure Hilfe.
Gruß
Pan.Tau