Ich zahlte im Trennungsjahr 2019 von Januar bis Oktober Ehegatten-Unterhalt.
Im Oktober wurde die Ehe geschieden. Ich gab meiner geschiedenen Frau einen Verpflichtungserklärung zum Nachteilsausgleich für die Anlage_U meiner Steuererklärung im Jahr 2019.
Meine geschiedene Frau hätte ohne Ehegattenunterhalt für das 2019 eine Steuererstattung von 100 € bekommen.
Durch die Zahlung und den Empfang des Ehegatten-Unterhalt erhielt meine geschiedene Ehefrau jedoch eine Aufforderung zur Nachzahlung von 500 € Einkommenssteuer, inkl. Solidaritätszuschlag.
Von mir fordert Sie neben den 500 € Steuernachzahlung nun auch noch die 100 € Steuerrückerstattung, die sie vom Finanzamt erhalten hätte, wenn sie keinen Ehegattenunterhalt erhalten hätte.
Bin ich tatsächlich verpflichtet die Steuernachforderung für Jahr 2019 (500 €) und die mögliche Steuererstattung (100 €) zu erstatten?
Im Oktober wurde die Ehe geschieden. Ich gab meiner geschiedenen Frau einen Verpflichtungserklärung zum Nachteilsausgleich für die Anlage_U meiner Steuererklärung im Jahr 2019.
Meine geschiedene Frau hätte ohne Ehegattenunterhalt für das 2019 eine Steuererstattung von 100 € bekommen.
Durch die Zahlung und den Empfang des Ehegatten-Unterhalt erhielt meine geschiedene Ehefrau jedoch eine Aufforderung zur Nachzahlung von 500 € Einkommenssteuer, inkl. Solidaritätszuschlag.
Von mir fordert Sie neben den 500 € Steuernachzahlung nun auch noch die 100 € Steuerrückerstattung, die sie vom Finanzamt erhalten hätte, wenn sie keinen Ehegattenunterhalt erhalten hätte.
Bin ich tatsächlich verpflichtet die Steuernachforderung für Jahr 2019 (500 €) und die mögliche Steuererstattung (100 €) zu erstatten?