Hallo,
ich habe vor kurzem in einem anderen Forum gelesen, das unter bestimmten Umständen Unterhaltspflichtige auch in Steuerklasse 2 wechseln können. Ist das so?
Details:
Ich bin seit mehreren Jahren unterhaltspflichtiger Vater (DT 6). Mein Kind (12) kommt regelmäßig jedes zweite WE und hälfte der Ferien zu mir. Die Scheidung ist 4 Jahre her und die Mutter ist seit 3 Jahren neu verheiratet. Verhältnis zur Mutter ist sehr schlecht.
Aktuell bin ich in Steuerklasse 1 und habe einen halben Kinderfreibetrag eingetragen. Kann ich in Steuerklasse 2 wechseln? Angeblich muß mein Sohn mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet sein. Das soll auch ohne Zustimmung der Mutter möglich sein. Die Steuerklasse allein macht nur wenig Unterschied aber der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende würde einen großen Unterschied beim Netto machen. Geht das wirklich so? Ist das dann auch nach dem Lohnsteuerjahresausgleich noch ein Unterschied oder wird das dann irgendwie verrechnet?
Danke für kompetente Antworten.
ich habe vor kurzem in einem anderen Forum gelesen, das unter bestimmten Umständen Unterhaltspflichtige auch in Steuerklasse 2 wechseln können. Ist das so?
Details:
Ich bin seit mehreren Jahren unterhaltspflichtiger Vater (DT 6). Mein Kind (12) kommt regelmäßig jedes zweite WE und hälfte der Ferien zu mir. Die Scheidung ist 4 Jahre her und die Mutter ist seit 3 Jahren neu verheiratet. Verhältnis zur Mutter ist sehr schlecht.
Aktuell bin ich in Steuerklasse 1 und habe einen halben Kinderfreibetrag eingetragen. Kann ich in Steuerklasse 2 wechseln? Angeblich muß mein Sohn mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet sein. Das soll auch ohne Zustimmung der Mutter möglich sein. Die Steuerklasse allein macht nur wenig Unterschied aber der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende würde einen großen Unterschied beim Netto machen. Geht das wirklich so? Ist das dann auch nach dem Lohnsteuerjahresausgleich noch ein Unterschied oder wird das dann irgendwie verrechnet?
Danke für kompetente Antworten.
Man löst keine Probleme indem man sie auf Eis legt.