Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe mal ein paar Fragen:
Wir sind seit fast vier Jahren zusammen und planen eventuell zu heiraten.
Allerdings habe ich herausgefunden, dass beim Kindesunterhalt der besser verdienende in die 3 gehen sollte und der mit weniger Einkommen in die 5.
Ich habe coronabedingt meinen Job verloren und Ende Februar läuft mein ALGI aus.
Ich müsste mich ab März 2021 dann freiwillig gesetzlich versichern. Unverheiratet zählt sein Einkommen nicht dazu, das wären 200€ ungefähr. Ich bin natürlich auf der Suche und schreibe sehr viele Bewerbungen, aber bisher bekam ich noch keine Zusage.
Wenn wir verheiratet wären, würde der Beitrag deutlich höher liegen, da sein hälftiges Einkommen miteinfließen wird. Er ist Beamter, Familienversicherung wäre nicht möglich. PKV für mich möchte ich nicht, da ich davon gehört habe, dass ich im Alter dann große Probleme bekäme in die Krankenkasse der Rentner zu kommen aufgrund der 9/10 Regelung. Außerdem soll meine Arbeitslosigkeit kein Dauerzustand werden, sodass ich auch nicht weiß, ob man arbeitslos in der PKV sein kann und bei Arbeitsaufnahme zurück in die gesetzliche Pflichtversicherung wechseln kann.
Jetzt meine Fragen:
1. muss dem Jugendamt die Heirat mitgeteilt werden? (Ich vermute mal schon)
2. wenn wir 3/5 wählen, müsste dann nicht auch mir der dadurch entstehende Vorteil zugerechnet werden? Es kann doch nicht sein, dass das Kind lediglich von dem Splittingvorteil profitiert oder? Inwiefern würde mir ein Vorteil zugestanden werden?
3. sind wir verpflichtet die 3/5 Kombi zu nehmen?
4. wenn ich nach wie vor kein Einkommen habe, werde ich nicht dann auch in der DD Tabelle berücksichtigt?
Oder mal ganz krass gesagt, hätten wir durch eine Heirat mehr Nachteile in dieser Konstellation?
Grundsätzlich würden wir nur heiraten, wenn wir am Ende nicht drauf zahlen müssten.
200€ für die freiwillige GKV ist ja in Ordnung,
mit seinem Einkommen würde der Beitrag aber auf etwa 350€ steigen, was für uns nur Sinn macht, wenn wir auch Steuern sparen würden und diese Ersparnis dann nicht 1:1 zugunsten des Kindesunterhalts gehen würde.
Falls hier keiner eine Idee hat, müsste man dann zum Steuerberater, der einem das mal ausrechnen würde und zum Fachanwalt für Familienrecht oder wo könnte man Hilfe bekommen?
Ich bin nämlich sehr überfordert.
Das ganze Szenario wäre ja auch nur, falls ich erstmal auf unbestimmte Zeit keine Anstellung finden würde. Wenn ich ganz normal arbeiten würde, dann würden wir ohnehin beide in die 4 gehen und gut wäre es.
Aber auch da habe ich gelesen, dass wenn man sich einmal für die 3/5 Kombi entscheidet, dann wird der Unterhalt immer so berechnet. Stimmt das?
Und sorry für diese vielleicht sehr dämliche Frage, aber wird die Steuer nicht immer nach tatsächlichem Einkommen berechnet?
Wieso sagt man dann, dass man durch den Splittingvorteil sparen würde?
Weil das Einkommen durch zwei geteilt wird?
Ich bedanke mich schon mal vielmals für Hinweise und Tipps bezüglich meiner ganzen Fragen! Vielleicht hat ja jemand die ein oder andere Antwort und kennt den Fall oder ist/war in der gleichen Situation
ich habe mal ein paar Fragen:
Wir sind seit fast vier Jahren zusammen und planen eventuell zu heiraten.
Allerdings habe ich herausgefunden, dass beim Kindesunterhalt der besser verdienende in die 3 gehen sollte und der mit weniger Einkommen in die 5.
Ich habe coronabedingt meinen Job verloren und Ende Februar läuft mein ALGI aus.
Ich müsste mich ab März 2021 dann freiwillig gesetzlich versichern. Unverheiratet zählt sein Einkommen nicht dazu, das wären 200€ ungefähr. Ich bin natürlich auf der Suche und schreibe sehr viele Bewerbungen, aber bisher bekam ich noch keine Zusage.
Wenn wir verheiratet wären, würde der Beitrag deutlich höher liegen, da sein hälftiges Einkommen miteinfließen wird. Er ist Beamter, Familienversicherung wäre nicht möglich. PKV für mich möchte ich nicht, da ich davon gehört habe, dass ich im Alter dann große Probleme bekäme in die Krankenkasse der Rentner zu kommen aufgrund der 9/10 Regelung. Außerdem soll meine Arbeitslosigkeit kein Dauerzustand werden, sodass ich auch nicht weiß, ob man arbeitslos in der PKV sein kann und bei Arbeitsaufnahme zurück in die gesetzliche Pflichtversicherung wechseln kann.
Jetzt meine Fragen:
1. muss dem Jugendamt die Heirat mitgeteilt werden? (Ich vermute mal schon)
2. wenn wir 3/5 wählen, müsste dann nicht auch mir der dadurch entstehende Vorteil zugerechnet werden? Es kann doch nicht sein, dass das Kind lediglich von dem Splittingvorteil profitiert oder? Inwiefern würde mir ein Vorteil zugestanden werden?
3. sind wir verpflichtet die 3/5 Kombi zu nehmen?
4. wenn ich nach wie vor kein Einkommen habe, werde ich nicht dann auch in der DD Tabelle berücksichtigt?
Oder mal ganz krass gesagt, hätten wir durch eine Heirat mehr Nachteile in dieser Konstellation?
Grundsätzlich würden wir nur heiraten, wenn wir am Ende nicht drauf zahlen müssten.
200€ für die freiwillige GKV ist ja in Ordnung,
mit seinem Einkommen würde der Beitrag aber auf etwa 350€ steigen, was für uns nur Sinn macht, wenn wir auch Steuern sparen würden und diese Ersparnis dann nicht 1:1 zugunsten des Kindesunterhalts gehen würde.
Falls hier keiner eine Idee hat, müsste man dann zum Steuerberater, der einem das mal ausrechnen würde und zum Fachanwalt für Familienrecht oder wo könnte man Hilfe bekommen?
Ich bin nämlich sehr überfordert.
Das ganze Szenario wäre ja auch nur, falls ich erstmal auf unbestimmte Zeit keine Anstellung finden würde. Wenn ich ganz normal arbeiten würde, dann würden wir ohnehin beide in die 4 gehen und gut wäre es.
Aber auch da habe ich gelesen, dass wenn man sich einmal für die 3/5 Kombi entscheidet, dann wird der Unterhalt immer so berechnet. Stimmt das?
Und sorry für diese vielleicht sehr dämliche Frage, aber wird die Steuer nicht immer nach tatsächlichem Einkommen berechnet?
Wieso sagt man dann, dass man durch den Splittingvorteil sparen würde?
Weil das Einkommen durch zwei geteilt wird?
Ich bedanke mich schon mal vielmals für Hinweise und Tipps bezüglich meiner ganzen Fragen! Vielleicht hat ja jemand die ein oder andere Antwort und kennt den Fall oder ist/war in der gleichen Situation