Das JA müsste es ja besseren Wissens her wissen. Mich stört nur, wie man als Bürger von Amtswegen her zum persönlichen Fall gemacht wird. Das finde ich nicht richtig. Warum sich nicht wehren? Auch dem Amt gegenüber. Morgen ist wahrscheinlich der nächste dran. Mich stört auch, dass trotz Mahnschreiben des Anwalts und Beschwerden, direkt an die Amtsleitung, nichts unternommen wird!
Anwalt meinte auch Rechtsbeugung unter Amtsherrschaft, was aber nur bei Amtsträgern greifen würde. Eine Sachbearbeiterin ist dem Amtsträger aber unterstellt. Und dieser wurde mehrfach im laufe der Zeit darüber informiert.
Amtshaftung würde dann erst greifen, wenn das Gericht mir Recht gibt und das JA die Pfändung zurückzahlen müsste. (Wenn ich das so richtig interpretiert habe)
Auf der einen Seite will ich de Kind nicht schaden, auf der anderen Seite baut das JA den entsprechenden Schaden wahrscheinlich auf. Bei Niederlage vor dem Gericht, müsste es die Anwaltskosten unnötigerweise tragen.
Anwalt meinte auch Rechtsbeugung unter Amtsherrschaft, was aber nur bei Amtsträgern greifen würde. Eine Sachbearbeiterin ist dem Amtsträger aber unterstellt. Und dieser wurde mehrfach im laufe der Zeit darüber informiert.
Amtshaftung würde dann erst greifen, wenn das Gericht mir Recht gibt und das JA die Pfändung zurückzahlen müsste. (Wenn ich das so richtig interpretiert habe)
Auf der einen Seite will ich de Kind nicht schaden, auf der anderen Seite baut das JA den entsprechenden Schaden wahrscheinlich auf. Bei Niederlage vor dem Gericht, müsste es die Anwaltskosten unnötigerweise tragen.