Hallo alle,
ich habe eine Rechnung vom Notar bekommen, im Prinzip die Hälfte der Gesamtrechnung.
Meine Haushälfte wurde auf meine geschiedene Frau übertragen.
Ist es korrekt, dass der Notar als Grundlage für seine Rechnung (Geschäftswert) den Wert des ganzen Hauses nimmt, und jeder hat die halben Notarkosten zu tragen, oder darf er nur den Wert des tatsächlich übertragenen Eigentums, also den halben Hauswert, heranziehen, wofür dann jeder die Hälfte zu zahlen hat?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Fero
ich habe eine Rechnung vom Notar bekommen, im Prinzip die Hälfte der Gesamtrechnung.
Meine Haushälfte wurde auf meine geschiedene Frau übertragen.
Ist es korrekt, dass der Notar als Grundlage für seine Rechnung (Geschäftswert) den Wert des ganzen Hauses nimmt, und jeder hat die halben Notarkosten zu tragen, oder darf er nur den Wert des tatsächlich übertragenen Eigentums, also den halben Hauswert, heranziehen, wofür dann jeder die Hälfte zu zahlen hat?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Fero