Guten Tag,
mich beschäftigt als Kindesvater brenend folgende Frage.
Nach der Trennung (Anf. Juni 19) wenden wir das Wechselmodell an. Unsere Tochter (wird in 2 Wochen 14Jahre alt) lebt zu 50% bei beiden Elternteilen.
Wir waren nicht verheiratet und das Sorgerecht liegt aktuell alleine bei der Mutter.
Nun möchte ich das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Soweit so gut.
Meine Tochter möchte aber das Wechselmodell so nicht mehr, sondern ganz zu mir ziehen und die Mutter nur noch ab und an besuchen. Die Verbindung zwischen den beiden ist schon lange sehr angespannt und es gibt ständig Auseinandersetzungen.
Wir hatten deswegen bereits Kontakt zum Jugendamt und anderen Beratungsstellen.
Beide Wohnorte liegen übrigens dicht beieinander, das soziale Umfeld bleibt also bestehen
Meine Frage:
mich beschäftigt als Kindesvater brenend folgende Frage.
Nach der Trennung (Anf. Juni 19) wenden wir das Wechselmodell an. Unsere Tochter (wird in 2 Wochen 14Jahre alt) lebt zu 50% bei beiden Elternteilen.
Wir waren nicht verheiratet und das Sorgerecht liegt aktuell alleine bei der Mutter.
Nun möchte ich das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Soweit so gut.
Meine Tochter möchte aber das Wechselmodell so nicht mehr, sondern ganz zu mir ziehen und die Mutter nur noch ab und an besuchen. Die Verbindung zwischen den beiden ist schon lange sehr angespannt und es gibt ständig Auseinandersetzungen.
Wir hatten deswegen bereits Kontakt zum Jugendamt und anderen Beratungsstellen.
Beide Wohnorte liegen übrigens dicht beieinander, das soziale Umfeld bleibt also bestehen
Meine Frage:
- Sollte ich beim Antrag auf die gemeinsame Sorge gleichzeitg das Aufenthaltsbestimmungsrecht mitbeantragen oder lieber eins nach dem anderen oder wird das dann automatisch auch geteilt
- Kann die Mutter, solange sie das Auf.best.recht alleine innehat, auch bei gemeinsamer Sorge den Umzug verhindern, selbst wenn das KInd ausdrücklich beim Vater wohen will
- können KInder ab 14 nicht auch starken Einfluss ausüben, bei wem sie leben möchten?
- Könnte meine Tochter einfach bei mir bleiben und mit der Mutter nur das Umgangsrecht wahrnehmen, sie will bei ihrer Mutter auf keinen fFall mehr länger wohnen müssen
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