Wohneigentum unterhaltsempfänger relevant?

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    • Wohneigentum unterhaltsempfänger relevant?

      Hallo zusammen,

      Ich zahle Unterhalt nach DT für meine zwei Kinder aus erster Ehe (9+11). Meine Ex wohnt mit den beiden in einem Haus, welches sie während der Ehe geerbt hat.
      Inzwischen bin ich wieder verheiratet und habe auch ein neues Kind. Da ich der Kinder zuliebe nicht zu weit weg ziehen wollte und auch etwas gebraucht habe, wo die Kinder ein Zimmer haben (ich habe sie jede Woche Mittwoch Nachmittag sowie jedes zweite WE ganz und jeweils die halben Ferien) zahle ich ganz ordentlich Miete, weil es hier einfach nix günstiges gibt.
      Die Ex arbeitet Teilzeit.
      Da ich zwar nicht am Hungertuch nage, es finanziell aber doch recht knapp ist, habe ich mal ein paar Fragen.

      Wirkt es sich auf den Unterhalt aus, wenn die Empfängerin mietfrei wohnt?

      Ist sie bei dem Alter der Kinder verpflichtet, Vollzieht zu arbeiten?

      Vielen Dank für eure Auskünfte
    • Hallo,

      Du bist jetzt durch das 3. Kind 3 Personen, wenn nicht gar 4 Personen zum Unterhalt verpflichtet (der Mutter des jüngsten).

      Ist das bereits bei der unterhaltsberechnung der älteren Kinder berücksichtigt?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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