Hallo,
wie ist es möglich, dass eine Behörde bei einer Wohnsitzänderung unmündige Kinder (3 und 6Jahre) ohne Zustimmung beider Elternteile anmeldet?
Im Gericht wird dies von beiden Anwälten und dem Richter als neuer Fakt anerkannt.
Dabei ergeben sich in meinem Fall exorbitante Verletzungen des Kindeswohls. Sie sind nun 5-6 Stunden vom Vater entfernt. Davor unterschied sich die Beziehung zum Vater in nichts von der Beziehung zur Mutter. Dann wurden unsere Beziehung radikal abgebrochen. Das hat den Betroffenen das Herz rausgerissen.
Das macht den Umgang nun sehr schwer und stellt uns vor großen Herausforderungen. Das war vorauszusehen und hätte von dem Richter geprüft werden sollen.
Zudem wurde mein Sorge- und Vaterrecht gänzlich unterwandert. Ich mußte den neuen Tatbestand annehmen.
Bin dankbar für jede Hilfe und Erklärung.
Ulsen
wie ist es möglich, dass eine Behörde bei einer Wohnsitzänderung unmündige Kinder (3 und 6Jahre) ohne Zustimmung beider Elternteile anmeldet?
Im Gericht wird dies von beiden Anwälten und dem Richter als neuer Fakt anerkannt.
Dabei ergeben sich in meinem Fall exorbitante Verletzungen des Kindeswohls. Sie sind nun 5-6 Stunden vom Vater entfernt. Davor unterschied sich die Beziehung zum Vater in nichts von der Beziehung zur Mutter. Dann wurden unsere Beziehung radikal abgebrochen. Das hat den Betroffenen das Herz rausgerissen.
Das macht den Umgang nun sehr schwer und stellt uns vor großen Herausforderungen. Das war vorauszusehen und hätte von dem Richter geprüft werden sollen.
Zudem wurde mein Sorge- und Vaterrecht gänzlich unterwandert. Ich mußte den neuen Tatbestand annehmen.
Bin dankbar für jede Hilfe und Erklärung.
Ulsen
... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)