Ab welchem Alter gelten die Menschenrechte auch für die Kinder?
Im Falle einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern ist das noch nicht der Fall. Da gelten an oberster Priorität der Freiheitswille der sich trennenden Person.
Freiheit ist relativ, weil der Mensch in Bezug mit anderen Menschen steht.
Sie hat dort ihre Grenzen wo die Freiheit anderer beschnitten wird. Ein Interessenskonflikt entsteht! Schon durch ein falsches Konsumverhalten wird diese beeinträchtigt. Nicht immer ist es offensichtlich dass damit die rechte anderer Menschen angetastet werden. Aber im Falle der Kinder wirds deutlich.
... die Freiheit der Kinder wird nicht verteidigt.
Denn sie haben ein natürliches "Menschenrecht", ein natürliches Bedürfnis und eine natürliche Sehnsucht nach Vater u. Mutter weil sie, bedingt durch das Leben, durch das Wachsen, diese physisch und seelisch brauchen.
Zudem sie geraten in so einer Situation unverschuldet.
Umsomehr ist es die Verantwortung der Erwachsenen, dass sie deren Freiheit schützen und wahren. ... und nicht ihre Eigene!!
Was noch dafür spricht ist deren Abhängigkeit, Unselbständigkeit und Hilfsbedürftigkeit.
Das ist eine Verantwortung, die nicht delegiert oder den Institutionen überlassen werden kann.
Kindeswohl wird demzufolge nur eine leere Floskel, ab dem Zeitpunkt den Eltern ein Recht auf Trennung gewährt wird.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern ist das noch nicht der Fall. Da gelten an oberster Priorität der Freiheitswille der sich trennenden Person.
Freiheit ist relativ, weil der Mensch in Bezug mit anderen Menschen steht.
Sie hat dort ihre Grenzen wo die Freiheit anderer beschnitten wird. Ein Interessenskonflikt entsteht! Schon durch ein falsches Konsumverhalten wird diese beeinträchtigt. Nicht immer ist es offensichtlich dass damit die rechte anderer Menschen angetastet werden. Aber im Falle der Kinder wirds deutlich.
... die Freiheit der Kinder wird nicht verteidigt.
Denn sie haben ein natürliches "Menschenrecht", ein natürliches Bedürfnis und eine natürliche Sehnsucht nach Vater u. Mutter weil sie, bedingt durch das Leben, durch das Wachsen, diese physisch und seelisch brauchen.
Zudem sie geraten in so einer Situation unverschuldet.
Umsomehr ist es die Verantwortung der Erwachsenen, dass sie deren Freiheit schützen und wahren. ... und nicht ihre Eigene!!
Was noch dafür spricht ist deren Abhängigkeit, Unselbständigkeit und Hilfsbedürftigkeit.
Das ist eine Verantwortung, die nicht delegiert oder den Institutionen überlassen werden kann.
Kindeswohl wird demzufolge nur eine leere Floskel, ab dem Zeitpunkt den Eltern ein Recht auf Trennung gewährt wird.
... dass in der Demut einer den anderen höher achtet als sich selbst; (Phil 2,3)