Ein herzliches Hallo an alle Leser,
ich habe mich hier registriert, weil ich ein Verständnisproblem mit einer Regelung im Unterhaltsrecht habe. Eine wirklich eindeutige Erklärung konnte ich online leider nirgendwo finden.
Ich hoffe wirklich Ihr könnt mir hier etwas helfen, weil ich schon seit Wochen keinen Schritt weiter komme
Erst einmal meine Situation in Kürze:
Ich bin 31 Jahre alt, Schwerbehindert (GDB 50%), befristet voll erwerbsgemindert und lebe bei meinen Eltern zusammen in der gleichen Wohnung.
Einen eigenen Haushalt / ein eigenes Leben könnte ich nicht bestreiten, ich bin auf die Hilfe meiner Eltern angewiesen.
Durch diese Situation erhalte ich Hilfe zum Lebensunterhalt und meine Eltern Kindergeld für mich.
Meine Eltern zahlen aktuell einen Pauschalbetrag von ~25 Euro als Unterhalt.
Leistungen der Teilhabe beziehe ich aktuell nicht.
Jetzt droht das Sozialamt damit, bei meinen Eltern eine Unterhaltsprüfung (oder sogar eine gesteigerte Unterhaltsprüfung?) durchzuführen, wenn ich keine Leistungen der Teilhabe beantragen würde.
Alleine wo da der rechtliche Hintergrund ist, erschließt sich mir nicht (Die Sachbearbeiterin meine nur, das würde sich aus den Gesetzen so ergeben )
Wenn ich online nach Informationen suche, finde ich fast immer eine Erklärung wie folgt:
„Leistet das Sozialamt bei volljährigen pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Behinderungen Hilfe zum Lebensunterhalt, dann zahlen deren Eltern einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 25,19 € monatlich, ohne Überprüfung des Einkommens und Vermögens der Eltern.“
Teilhabe wird da in keinem Wort erwähnt.
Ich denke der entsprechende Paragraph ist §94 SGB12(?):
„(2) Der Anspruch einer volljährigen unterhaltsberechtigten Person, die behindert im Sinne von § 53 oder pflegebedürftig im Sinne von § 61a ist, gegenüber ihren Eltern wegen Leistungen nach dem Sechsten und Siebten Kapitel geht nur in Höhe von bis zu 26 Euro“
Paragraph § 53:
„(1) Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe“
Große Fragezeichen habe ich bei dieser schwammigen Formulierung „behindert im Sinne von §53“.
Wann gilt diese Bedingung als erfüllt?
Ich bin wesentlich in meiner Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt. Ich kann in der Regel das Haus kaum verlassen.... daran zweifelt denke ich selbst das Sozialamt nicht.
Aber wie muss/kann ich das gegenüber dem Amt nachweisen?
Oder geht das wirklich nur über das Beziehen von Leistungen der Eingliederung?
Ich habe auch versucht zu ermitteln, wie viel Unterhalt meine Eltern mir im Falle einer Prüfung zahlen müssten.
Die Tabellen und Online-Rechner helfen mir dabei aber nicht wirklich weiter, weil ich gar nicht alle relevanten Informationen angeben kann.
Z.B. dass meine Eltern mich betreuen; dass meine Eltern für mich kochen + die Einkäufe nach Hause transportieren...; dass meine Eltern NICHT geschieden sind; dass ich voll erwerbsgemindert bin; dass meine Eltern weiterhin Kindergeld erhalten...
uff, ich bin für jede Information dankbar.
ich habe mich hier registriert, weil ich ein Verständnisproblem mit einer Regelung im Unterhaltsrecht habe. Eine wirklich eindeutige Erklärung konnte ich online leider nirgendwo finden.
Ich hoffe wirklich Ihr könnt mir hier etwas helfen, weil ich schon seit Wochen keinen Schritt weiter komme
Erst einmal meine Situation in Kürze:
Ich bin 31 Jahre alt, Schwerbehindert (GDB 50%), befristet voll erwerbsgemindert und lebe bei meinen Eltern zusammen in der gleichen Wohnung.
Einen eigenen Haushalt / ein eigenes Leben könnte ich nicht bestreiten, ich bin auf die Hilfe meiner Eltern angewiesen.
Durch diese Situation erhalte ich Hilfe zum Lebensunterhalt und meine Eltern Kindergeld für mich.
Meine Eltern zahlen aktuell einen Pauschalbetrag von ~25 Euro als Unterhalt.
Leistungen der Teilhabe beziehe ich aktuell nicht.
Jetzt droht das Sozialamt damit, bei meinen Eltern eine Unterhaltsprüfung (oder sogar eine gesteigerte Unterhaltsprüfung?) durchzuführen, wenn ich keine Leistungen der Teilhabe beantragen würde.
Alleine wo da der rechtliche Hintergrund ist, erschließt sich mir nicht (Die Sachbearbeiterin meine nur, das würde sich aus den Gesetzen so ergeben )
Wenn ich online nach Informationen suche, finde ich fast immer eine Erklärung wie folgt:
„Leistet das Sozialamt bei volljährigen pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Behinderungen Hilfe zum Lebensunterhalt, dann zahlen deren Eltern einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 25,19 € monatlich, ohne Überprüfung des Einkommens und Vermögens der Eltern.“
Teilhabe wird da in keinem Wort erwähnt.
Ich denke der entsprechende Paragraph ist §94 SGB12(?):
„(2) Der Anspruch einer volljährigen unterhaltsberechtigten Person, die behindert im Sinne von § 53 oder pflegebedürftig im Sinne von § 61a ist, gegenüber ihren Eltern wegen Leistungen nach dem Sechsten und Siebten Kapitel geht nur in Höhe von bis zu 26 Euro“
Paragraph § 53:
„(1) Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe“
Große Fragezeichen habe ich bei dieser schwammigen Formulierung „behindert im Sinne von §53“.
Wann gilt diese Bedingung als erfüllt?
Ich bin wesentlich in meiner Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt. Ich kann in der Regel das Haus kaum verlassen.... daran zweifelt denke ich selbst das Sozialamt nicht.
Aber wie muss/kann ich das gegenüber dem Amt nachweisen?
Oder geht das wirklich nur über das Beziehen von Leistungen der Eingliederung?
Ich habe auch versucht zu ermitteln, wie viel Unterhalt meine Eltern mir im Falle einer Prüfung zahlen müssten.
Die Tabellen und Online-Rechner helfen mir dabei aber nicht wirklich weiter, weil ich gar nicht alle relevanten Informationen angeben kann.
Z.B. dass meine Eltern mich betreuen; dass meine Eltern für mich kochen + die Einkäufe nach Hause transportieren...; dass meine Eltern NICHT geschieden sind; dass ich voll erwerbsgemindert bin; dass meine Eltern weiterhin Kindergeld erhalten...
uff, ich bin für jede Information dankbar.