Hallo,
der Kindesvater meiner beiden Kinder hat zum Juni des Jahres einfach die Unterhaltszahlung (KU) eingestellt.
Meine Mahnungen haben keinen Erfolg gebracht. Auch die vom Jugendamt sind ins leere gelaufen.
Leider lebt der KV in den USA - das Jugendamt erzählt nur wie schwierig alles mit USA sei und macht nichts weiter.
Ich habe sogar eine vollstreckbare Ausführung (Unterhaltstitel / deutsches Amtsgericht / KV war bei der Verhandlung anwesend).
Kann ich von dem Zurückbehaltsrecht nach BGB Gebrauch machen und ihm dieses Jahr nicht die Jahreszeugnisse schicken - bis zur Zahlung von Kindesunterhalt?
vg, Angela
der Kindesvater meiner beiden Kinder hat zum Juni des Jahres einfach die Unterhaltszahlung (KU) eingestellt.
Meine Mahnungen haben keinen Erfolg gebracht. Auch die vom Jugendamt sind ins leere gelaufen.
Leider lebt der KV in den USA - das Jugendamt erzählt nur wie schwierig alles mit USA sei und macht nichts weiter.
Ich habe sogar eine vollstreckbare Ausführung (Unterhaltstitel / deutsches Amtsgericht / KV war bei der Verhandlung anwesend).
Kann ich von dem Zurückbehaltsrecht nach BGB Gebrauch machen und ihm dieses Jahr nicht die Jahreszeugnisse schicken - bis zur Zahlung von Kindesunterhalt?
vg, Angela