Hallo Forumsgemeinde,
ich melde mich jetzt mit folgender Frage zurück.
Mein ältester Sohn ist seit September 2017 volljährig und lebt bei der Mutter.
Jetzt habe ich gelesen, dass der Unterhalt für ein volljähriges Kind auf sein Konto überwiesen werden muss, damit ich schuldbefreit bin.
Derzeit zahle ich 360 € (4. Stufe DT, 2. Einkommensgruppe) an seine Mutter mit dem Unterhalt für zwei weitere minderjährige Kinder (beim Verwendungszweck für die monatliche Überweisung ist für jedes Kind der Zahlbetrag vermerkt; damit ist eine Zuordnung des Betrages zu jedem Kind ersichtlich).
Aus dem Jahr 2013 besteht eine unbefristete statische Jugendamtsurkunde in Höhe von 334 € (der Kindergeldanteil in Höhe von 92 € wurde mindernd berücksichtigt). Die Düsseldorfer Tabelle ist in der Urkunde nicht erwähnt.
Gerichtlich oder anwaltlich wurde bisher nach der Volljährigkeit kein Unterhalt gefordert aber dieser wurde von mir bei der Volljährigkeit auf die 4. Stufe angepasst und weiter gezahlt, weil er sich noch in der Ausbildung an einem Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife befindet und kein Einkommen hat. Die Schulaufnahmebestätigung hat er mir vorgelegt. Das Verhältnis zu ihm und seiner Mutter ist leider sehr angespannt.
Ist es rechtlich möglich, den Unterhalt ab Volljährigkeit erneut zu fordern, weil ich die Unterhaltszahlungen nicht an auf das korrekte Konto schuldbefreiend überwiesen habe bzw. habe ich einen Rückforderungsanspruch gegen seine Mutter? Oder kann sich die Mutter darauf berufen, dass das Geld bereits ausgegeben ist?
Vielen Dank für eure Einschätzung
Renninger
ich melde mich jetzt mit folgender Frage zurück.
Mein ältester Sohn ist seit September 2017 volljährig und lebt bei der Mutter.
Jetzt habe ich gelesen, dass der Unterhalt für ein volljähriges Kind auf sein Konto überwiesen werden muss, damit ich schuldbefreit bin.
Derzeit zahle ich 360 € (4. Stufe DT, 2. Einkommensgruppe) an seine Mutter mit dem Unterhalt für zwei weitere minderjährige Kinder (beim Verwendungszweck für die monatliche Überweisung ist für jedes Kind der Zahlbetrag vermerkt; damit ist eine Zuordnung des Betrages zu jedem Kind ersichtlich).
Aus dem Jahr 2013 besteht eine unbefristete statische Jugendamtsurkunde in Höhe von 334 € (der Kindergeldanteil in Höhe von 92 € wurde mindernd berücksichtigt). Die Düsseldorfer Tabelle ist in der Urkunde nicht erwähnt.
Gerichtlich oder anwaltlich wurde bisher nach der Volljährigkeit kein Unterhalt gefordert aber dieser wurde von mir bei der Volljährigkeit auf die 4. Stufe angepasst und weiter gezahlt, weil er sich noch in der Ausbildung an einem Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife befindet und kein Einkommen hat. Die Schulaufnahmebestätigung hat er mir vorgelegt. Das Verhältnis zu ihm und seiner Mutter ist leider sehr angespannt.
Ist es rechtlich möglich, den Unterhalt ab Volljährigkeit erneut zu fordern, weil ich die Unterhaltszahlungen nicht an auf das korrekte Konto schuldbefreiend überwiesen habe bzw. habe ich einen Rückforderungsanspruch gegen seine Mutter? Oder kann sich die Mutter darauf berufen, dass das Geld bereits ausgegeben ist?
Vielen Dank für eure Einschätzung
Renninger