Hallo liebes Forum,
zunächt einmal meine Frage:
Wie lange kann ich rückwirkend zuviel bezahlten Partnerunterhalt einfordern und wie gehe ich dabei am Besten vor?
Zur Geschichte:
Bis zum letzten Jahr, 2017 im Februar, musste ich meiner Ex Partnerunterhalt zahlen. Mitte Februar 2017 wurde unser Kind dann 3 Jahre alt, so dass an seinem Geburtstag der Partnerunterhalt endete, weil meine Ex zu diesem Zeitpunkt auch wieder eine Beschäftigung angenommen hatte.
Nun hatte sie mich Anfang Februar 2017 darum gebeten, den vollen Partnerunterhalt für diesen Monat zu überweisen, da sie ja zu Monatsbeginn Rechnungen begleichen müsse.
Das habe ich dann auch getan mit der mündlichen Vereinbarung, dass ich ihr in den Folgemonaten einfach einen geringfügig reduzierten Kindesunterhalt überweisen würde, bis wir wieder auf 0 sind.
Ich weiß, dass man hier keine Verrechnung machen darf, aber das war nun mal unsere Abmachung.
Aus einer Trotzphase heraus hat sie mir nun aber angekündigt, den fehlenden Kindesunterhalt einzuklagen und ebenfalls den zuviel bezahlten Partenerunterhalt einfach zu behalten.
Wahrscheinlich muss ich also auch meinen Anspruch einklagen. Deshalb die Frage, ob es schon zu spät ist und wenn nein, wie das Vorgehen sein sollte.
Vielen Dank für Eure Hilfe
zunächt einmal meine Frage:
Wie lange kann ich rückwirkend zuviel bezahlten Partnerunterhalt einfordern und wie gehe ich dabei am Besten vor?
Zur Geschichte:
Bis zum letzten Jahr, 2017 im Februar, musste ich meiner Ex Partnerunterhalt zahlen. Mitte Februar 2017 wurde unser Kind dann 3 Jahre alt, so dass an seinem Geburtstag der Partnerunterhalt endete, weil meine Ex zu diesem Zeitpunkt auch wieder eine Beschäftigung angenommen hatte.
Nun hatte sie mich Anfang Februar 2017 darum gebeten, den vollen Partnerunterhalt für diesen Monat zu überweisen, da sie ja zu Monatsbeginn Rechnungen begleichen müsse.
Das habe ich dann auch getan mit der mündlichen Vereinbarung, dass ich ihr in den Folgemonaten einfach einen geringfügig reduzierten Kindesunterhalt überweisen würde, bis wir wieder auf 0 sind.
Ich weiß, dass man hier keine Verrechnung machen darf, aber das war nun mal unsere Abmachung.
Aus einer Trotzphase heraus hat sie mir nun aber angekündigt, den fehlenden Kindesunterhalt einzuklagen und ebenfalls den zuviel bezahlten Partenerunterhalt einfach zu behalten.
Wahrscheinlich muss ich also auch meinen Anspruch einklagen. Deshalb die Frage, ob es schon zu spät ist und wenn nein, wie das Vorgehen sein sollte.
Vielen Dank für Eure Hilfe