Hallo in die Runde,
ich habe einiges recherchiert und hätte gern Eure Meinung zu meinem Halbwissen:
Die Ausgangslage:
Mann und Frau gehen eine Ehe ein (Zugewinngemeinschaft).
Sein Vermögen beläuft sich auf 0€; Ihr Vermögen auf 0€ + geerbter Wertgegenstand über 200t€.
Während der Ehe wird ein Haus gekauft, Grundbuch (50/50), Beide im Kreditvertrag als Schuldner.
Die Frau verkauft den geerbten Wertgegenstand und tilgt damit einen Teil der Hausfinanzierung.
Die Frau erhält von der Oma eine (persönlich adressierte) Schenkung von 50t€, die sie zur Hälfte ins Haus steckt, zur Hälfte anlegt.
Zum Zeitpunkt des Antrags auf Scheidung ist das Haus 400t€ wert.
Die Restschuld des Kredites beträgt 180t€.
Beide Noch-Partner vereinbaren das sich die sonstigen, kleineren Vermögenszuwächse ähneln und nicht betrachtet werden sollen.
Jetzt meine Ansichten (bitte kommentieren):
Zu Ihren Anfangsvermögen werden die 50t€ Schenkung aus der Ehezeit gerechnet, sie kommt damit auf 250t€ Anfangsvermögen.
Sein Endvermögen: 200t€ (halbes Haus) - 90t€ (halber Kredit) = 110t€
Ihr Endvermögen: 25t€ (Rest Schenkung) + 200t€ (halbes Haus) - 90t€ (halber Kredit) = 135t€
Sein Zuwachs: 110t€ - 0€ = 110t€
Ihr Zuwachs: 0€ (135t€ - 250t€ = -115t€; negativer Zuwachs wird genullt.
Zugewinnausgleich: Er muss Ihr 110t€ / 2 = 55t€ zahlen.
Stand der Dinge ist dann: Jeder hat ein halbes Haus und einen halben Kredit zu bedienen.
Soweit hätte ich das gern. Meine Nochfrau rechnet anders und bezieht sich auf Ihr Recht Ihr Erbe zu 100% aus der Zugewinnrechnung herauszuziehen.
So ähnlich steht es an unzähligen Stellen im Netz.
Meiner Meinung nach ist von Ihrem Erbe nur noch der Betrag vorhanden, den Sie auf die hohe Kante gelegt hat.
Daher kann sie nicht vorab vom Verkaufserlös des Hauses 250t€ für sich abziehen und den Rest dann aufteilen.
Zudem ist es völlig unerheblich wieviel das Haus gekostet hat, oder wer wieviel von dem Kredit laufend monatlich getilgt hat.
Ich hoffe, das war verständlich, Danke fürs lesen.
Gruß, guischmi
ich habe einiges recherchiert und hätte gern Eure Meinung zu meinem Halbwissen:
Die Ausgangslage:
Mann und Frau gehen eine Ehe ein (Zugewinngemeinschaft).
Sein Vermögen beläuft sich auf 0€; Ihr Vermögen auf 0€ + geerbter Wertgegenstand über 200t€.
Während der Ehe wird ein Haus gekauft, Grundbuch (50/50), Beide im Kreditvertrag als Schuldner.
Die Frau verkauft den geerbten Wertgegenstand und tilgt damit einen Teil der Hausfinanzierung.
Die Frau erhält von der Oma eine (persönlich adressierte) Schenkung von 50t€, die sie zur Hälfte ins Haus steckt, zur Hälfte anlegt.
Zum Zeitpunkt des Antrags auf Scheidung ist das Haus 400t€ wert.
Die Restschuld des Kredites beträgt 180t€.
Beide Noch-Partner vereinbaren das sich die sonstigen, kleineren Vermögenszuwächse ähneln und nicht betrachtet werden sollen.
Jetzt meine Ansichten (bitte kommentieren):
Zu Ihren Anfangsvermögen werden die 50t€ Schenkung aus der Ehezeit gerechnet, sie kommt damit auf 250t€ Anfangsvermögen.
Sein Endvermögen: 200t€ (halbes Haus) - 90t€ (halber Kredit) = 110t€
Ihr Endvermögen: 25t€ (Rest Schenkung) + 200t€ (halbes Haus) - 90t€ (halber Kredit) = 135t€
Sein Zuwachs: 110t€ - 0€ = 110t€
Ihr Zuwachs: 0€ (135t€ - 250t€ = -115t€; negativer Zuwachs wird genullt.
Zugewinnausgleich: Er muss Ihr 110t€ / 2 = 55t€ zahlen.
Stand der Dinge ist dann: Jeder hat ein halbes Haus und einen halben Kredit zu bedienen.
Soweit hätte ich das gern. Meine Nochfrau rechnet anders und bezieht sich auf Ihr Recht Ihr Erbe zu 100% aus der Zugewinnrechnung herauszuziehen.
So ähnlich steht es an unzähligen Stellen im Netz.
Meiner Meinung nach ist von Ihrem Erbe nur noch der Betrag vorhanden, den Sie auf die hohe Kante gelegt hat.
Daher kann sie nicht vorab vom Verkaufserlös des Hauses 250t€ für sich abziehen und den Rest dann aufteilen.
Zudem ist es völlig unerheblich wieviel das Haus gekostet hat, oder wer wieviel von dem Kredit laufend monatlich getilgt hat.
Ich hoffe, das war verständlich, Danke fürs lesen.
Gruß, guischmi