Hallo beisammen,
meine Tochter ist jetzt gerade 18 geworden und da ändert sich ja nun einiges, was den Unterhalt angeht. Kurz zur Vorgeschichte:
Meine Tochter hat nach dem Realschulabschluss keine Ausbildungsstelle gefunden und deshalb noch ein 2-jähriges Berufskolleg angeschlossen, welches sie Im Juni abgeschlossen hat. Einen Ausbildungsplatz hat sie immer noch nicht, Geld verdient hat sie seitdem auch nicht. Bis zu ihrem 18. Geburtstag habe ich der Mutter Unterhalt bezahlt, ohne gerichtlichen Titel o.ä. Orientiert habe ich mich dabei nach bestem Wissen und Gewissen an der Düsseldorfer Tabelle. Nun habe ich allerdings deutlich gemacht, dass ich nicht gewillt bin, fürs Rumsitzen Unterhalt zu bezahlen. Prompt habe ich vom Sozialamt Post bekommen von wegen Feststellung der Einkommensverhältnisse, etc., da meine Tochter einen Antrag auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gestellt hat. Etwas erstaunt war ich nun, als mir die Mitarbeiterin vom Amt mitgeteilt hat, dass das Ausfüllen des Fragebogens freiwillig wäre. Ich frage mich nun
Danke und Grüße
meine Tochter ist jetzt gerade 18 geworden und da ändert sich ja nun einiges, was den Unterhalt angeht. Kurz zur Vorgeschichte:
Meine Tochter hat nach dem Realschulabschluss keine Ausbildungsstelle gefunden und deshalb noch ein 2-jähriges Berufskolleg angeschlossen, welches sie Im Juni abgeschlossen hat. Einen Ausbildungsplatz hat sie immer noch nicht, Geld verdient hat sie seitdem auch nicht. Bis zu ihrem 18. Geburtstag habe ich der Mutter Unterhalt bezahlt, ohne gerichtlichen Titel o.ä. Orientiert habe ich mich dabei nach bestem Wissen und Gewissen an der Düsseldorfer Tabelle. Nun habe ich allerdings deutlich gemacht, dass ich nicht gewillt bin, fürs Rumsitzen Unterhalt zu bezahlen. Prompt habe ich vom Sozialamt Post bekommen von wegen Feststellung der Einkommensverhältnisse, etc., da meine Tochter einen Antrag auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gestellt hat. Etwas erstaunt war ich nun, als mir die Mitarbeiterin vom Amt mitgeteilt hat, dass das Ausfüllen des Fragebogens freiwillig wäre. Ich frage mich nun
- Was passiert, wenn ich den Fragebogen abliefere
- Was passiert, wenn ich den Fragebogen nicht abliefere
- Warum ist meine Tochter überhaupt noch unterhaltsberechtigt, obwohl sie nicht in Ausbildung und volljährig ist
- Wie lange bleibt sie denn unterhaltsberechtigt, wenn sie bspw. auch für das kommende Jahr keinen Ausbildungsplatz findet.
Danke und Grüße