Unterhalt volljähriges Kind ohne Ausbildungsplatz

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    • Unterhalt volljähriges Kind ohne Ausbildungsplatz

      Hallo beisammen,

      meine Tochter ist jetzt gerade 18 geworden und da ändert sich ja nun einiges, was den Unterhalt angeht. Kurz zur Vorgeschichte:
      Meine Tochter hat nach dem Realschulabschluss keine Ausbildungsstelle gefunden und deshalb noch ein 2-jähriges Berufskolleg angeschlossen, welches sie Im Juni abgeschlossen hat. Einen Ausbildungsplatz hat sie immer noch nicht, Geld verdient hat sie seitdem auch nicht. Bis zu ihrem 18. Geburtstag habe ich der Mutter Unterhalt bezahlt, ohne gerichtlichen Titel o.ä. Orientiert habe ich mich dabei nach bestem Wissen und Gewissen an der Düsseldorfer Tabelle. Nun habe ich allerdings deutlich gemacht, dass ich nicht gewillt bin, fürs Rumsitzen Unterhalt zu bezahlen. Prompt habe ich vom Sozialamt Post bekommen von wegen Feststellung der Einkommensverhältnisse, etc., da meine Tochter einen Antrag auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gestellt hat. Etwas erstaunt war ich nun, als mir die Mitarbeiterin vom Amt mitgeteilt hat, dass das Ausfüllen des Fragebogens freiwillig wäre. Ich frage mich nun
      1. Was passiert, wenn ich den Fragebogen abliefere
      2. Was passiert, wenn ich den Fragebogen nicht abliefere
      3. Warum ist meine Tochter überhaupt noch unterhaltsberechtigt, obwohl sie nicht in Ausbildung und volljährig ist
      4. Wie lange bleibt sie denn unterhaltsberechtigt, wenn sie bspw. auch für das kommende Jahr keinen Ausbildungsplatz findet.
      Wäre super, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.

      Danke und Grüße
    • Moin,

      ein Unterhaltsanspruch besteht bis zum Abschluss einer Erstausbildung. Momentan allerdings nicht, da sich das Kind nicht in Ausbildung befindet. Bis zum Beginn der Ausbildung muss sich das Kind seinen Lebensunterhalt selbst verdienen.

      geschiedener schrieb:

      vom Sozialamt Post bekommen
      Ist es nicht doch das Jugendamt?

      Per normaler Post erhalten oder als förmliche Zustellung? Vollmacht des Kindes anbei oder ist das Schreiben vom Kind selbst mit unterzeichnet?

      Das Auskunftsbegehren hätte man sich allerdings sparen können, denn das Kind kann momentan sowieso keine Unterhaltsansprüche durchsetzen.

      geschiedener schrieb:

      Etwas erstaunt war ich nun, als mir die Mitarbeiterin vom Amt mitgeteilt hat, dass das Ausfüllen des Fragebogens freiwillig wäre.
      Da bin ich ja neugierig. Steht das schon im Anschreiben mit drin oder hat sie das in einem anschließenden Telefonat gesagt?
    • Hallo Clint,

      du hast natürlich Recht, es ist vom Jugendamt

      Das Schreiben kam als normale Post, allerdings als Einwurfeinschreiben. Eine Vollmacht meiner Tochter ist nicht dabei, allerdings eine Unterschrift von ihr.

      Also in dem Schreiben selbst konnte ich nichts von Freiwilligkeit erkennen, aber auf eine Mail, die ich an die Mitarbeiterin mit ein paar Fragen geschickt hatte, stand als letzter Satz in Ihrer Antwortmail:
      „Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Ihre Auskünfte auf freiwilliger Basis erfolgen“

      Hier noch ein kurzer Auszug aus dem Schreiben:
      „Ihre Tochter hat beim Jugendamt ... einen Antrag gem. §18 Abs. 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... auf Beratung und Unterstützung ... gestellt.
      Ihre Tochter besucht derzeit keine Schule. Sie hat angegeben, dass Sie voraussichtlich ab Mitte November eine Aushilfstätigkeit mit Verdienst antreten wird. Die Höhe des Einkommens ist noch nicht bekannt.
      Sie verfügt ggf. nicht über ausreichend Einkommen und ist deshalb weiterhin unterhaltsbedürftig.
      Um zu prüfen, ..., muss ein aktueller Unterhaltsbedarf berechnet werden.
      ...
      Zur Berechnung ... bitten wir Sie beiliegenden Fragebogen vollständig auszufüllen und bis spätestens ...“

      Ich finde ja, freiwillig hört sich anders an
    • Moin,

      geschiedener schrieb:



      Ihre Tochter besucht derzeit keine Schule. Sie hat angegeben, dass Sie voraussichtlich ab Mitte November eine Aushilfstätigkeit mit Verdienst antreten wird. Die Höhe des Einkommens ist noch nicht bekannt.
      Sie verfügt ggf. nicht über ausreichend Einkommen und ist deshalb weiterhin unterhaltsbedürftig.
      Um zu prüfen, ..., muss ein aktueller Unterhaltsbedarf berechnet werden.
      ...
      Zur Berechnung ... bitten wir Sie beiliegenden Fragebogen vollständig auszufüllen und bis spätestens ...“

      Ich finde ja, freiwillig hört sich anders an
      Deine Tochter hat keinen Unterhaltsanspruch an deine Person.
      Sollte ihrEinkommen aus dem Aushilfsjob nicht reichen kann sie bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf aufstockendes ALG2 stellen.

      Dem JA würde ich mitteilen das du dein Einkommen offenlegst sobald dir die berechtigte Bedürftigkeit dargelegt wird. Sollte deine Tochter eine Ausbildung beginnen oder eine höher qualifzierende Schule besuchen würde deine Unterhaltspflicht wieder aufleben.
      Einen Anspruch auf den ausgefüllten Fragebogen gibt es nicht.

      Gruss

      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo,

      volljährige Kinder, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen und keine Ausbildung absolvieren oder nicht studieren sind zwar dem Grunde nach unterhaltsberechtigt. Aber, sie sind in der Lage sich selbst durch Nebenjobs etc. zu unterhalten.

      Unterhalt wird von beiden Elternteilen geschuldet, wenn sie eine Ausbildung machen oder studieren.

      Insofern würde ich dem Jugendamt antworten, dass zwar dem Grunde nach eine Unterhaltsberechtigung besteht, diese aber nur auflebt, wenn die Tochter sich in Ausbildung befindet. Solange dies nicht der Fall ist, bist du a) nicht verpflichtet Auskunft zu erteilen und b) Unterhalt zu zahlen. Deine Tochter möge bitte nachweisen, wenn sie sich in Ausbildung befinden sollte. Dann würdest du gerne Auskunft erteilen, wobei dann hier auch das Einkommen der Tochter und das Einkommen der KM nachzuweisen sei.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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