Ferienregelung

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    • Ferienregelung

      Hallo liebe Forenmitglieder,
      seit vier Jahren probiere ich mit meiner Exfrau eine Regelung für die Ferien zu finden, damit nicht vor jeden Ferien wieder das große Feilschen beginnt, bisher leider ohne Erfolg. Seit 2014 darf unsere Tochter (jetzt 5 Jahre alt) jeweils in den zweiwöchigen (Schul) Ferien fünf Nächte kommen (Gerichtsbeschluss), was die Mutter jedoch auch immer wieder zu torpedieren versuchte. Seither arbeite ich darauf hin, dass sie endlich wirklich 50% der Ferienzeit bei mir verbringen kann.
      Nach meiner Auffassung würde das z.B. bedeuten, dass ich sie Sonntag nachmittags um 15 Uhr abhole und dann am nächsten Sonntag um 15 Uhr zurückbringe. Ich habe mich mittlerweile bereit erklärt, damit noch Pfingsten 2018 (!!) zu warten und es bis dahin bei sechs Nächten zu belassen, auch das lehnt sie jedoch rigoros ab. Sie will auf keinen Fall über sechs Nächte hinausgehen.
      Ferner ist für sie klar, dass sowohl Ostern wie auch Weihnachten und der Gewburtstag immer bei ihr stattfinden müssen. Das sei angeblich "gängige Praxis" und kein Richter würde daran rütteln.
      Nach vier Jahren vergeblichen Mühen endlich eine verbindliche Regelung durchzusetzen, ist mir jetzt der Geduldsfaden gerissen und ich erwäge, das gerichtlich regeln zu lassen. (Davon würde ich mir durchaus erhoffen, dass die 7 Nächte schon dieses Jahr durchgesetzt werden können - mit gesundem Menschenverstand ist ihr Widerstand nicht nachvollziehbar).
      Nun meine Frage:
      Wie sind die Ferien bei anderen Betroffenen geregelt?
      Sehe ich das falsch, dass eine Woche 7 Nächte hat? (Ich habe 2 Stunden einfache Fahrt zur Abholung, bei 6 Nächten bleiben uns also nur 5 ganze TAge und 2 halbe, deshalb ist mir das so wichtig)

      Danke für Eure Antworten
      Dorian
    • Hallo,

      du solltest versuchen vor der Gerichtssache einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt deswegen zu bekommen.
      Im Zweifelsfall fordert das Gericht nämlich diesen Einigungsversuch.
      Hast du der KM bereits schriftlich mitgeteilt, wie deine Wünsche aussehen?

      Ab einem bestimmten Alter ist es üblich jedes 2. Wochenende, jeden 2. hohen Feiertag (Ostermontag etc.) sowie die hälftigen Ferien. Das solltest du dann bei einem gerichtlichen Verfahren auch einfordern. Evtl. solltest du auch einfordern, dass bestimmte Brückentage (Himmelfahrtswochenende etc.) bei dir verbracht werden. Die kannst du dann im Zweifelsfall als Verhandlungsmasse sehen.

      Allerdings musst du das, was du forderst auch abdecken können. Es hilft dir nichts, wenn du großzügigen Umgang vor Gericht bekommst und diesen dann nicht realisieren kannst.

      Wir hatten damals die Regelung der KV hatte die Kinder die Wochenenden der ungeraden Kalenderwochen und die erste Hälfte der Ferien. Da konnte dann jeder frühzeitig seinen Plan machen. Und die Wochenenden haben sich durch die Ferien auch nicht geändert.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!